Beiträge von ASX_Maze

    Na dazu müsstest du erstmal genau sagen um welchen Fall es sich handelt.
    Als Neuwagen gekauft und noch in der Gewährleistung?
    Als Gebrauchtwagen gekauft und in der Gebrauchtwagengarantie?
    Oder als Neuwagen gekauft und aus der Gewährleistung raus?


    Im letzten Fall sieht es auch mit Anwalt eher schlecht aus.

    Wer sagt das schlecht aussieht mit Anwalt?


    Übrigens auch Garagenwagen mit Tageszulassung gekauft BJ 11/2013 und 75000km Laufleistung


    Service nach Herstellervorgaben immer gemacht, nur nicht in Vertragswerkstatt.
    Wir werden ja sehen wer am längeren Hebel sitzt.


    LG

    Hallo,
    ich habe auch das Problem mit Heckklappe und Radlauf und ja abgelehnt weil ich bei freier Werkstatt bin. Nö seh ich nicht ein, ist wettbewerbswidrig und unzulässig und darf rechtlich nicht von einer Bindung an Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden.
    Bei mir ist Anwalt eingeschaltet, immerhin geht es um Schaden von 3000-4000 € und das ist nicht gerade wenig.
    Wäre auch mit einen Vergleich zufrieden ... wir werden sehen.


    Gruß