Na dazu müsstest du erstmal genau sagen um welchen Fall es sich handelt.
Als Neuwagen gekauft und noch in der Gewährleistung?
Als Gebrauchtwagen gekauft und in der Gebrauchtwagengarantie?
Oder als Neuwagen gekauft und aus der Gewährleistung raus?
Im letzten Fall sieht es auch mit Anwalt eher schlecht aus.
Wer sagt das schlecht aussieht mit Anwalt?
Übrigens auch Garagenwagen mit Tageszulassung gekauft BJ 11/2013 und 75000km Laufleistung
Service nach Herstellervorgaben immer gemacht, nur nicht in Vertragswerkstatt.
Wir werden ja sehen wer am längeren Hebel sitzt.
LG