Hallo...
Nach dem Ableben meines kawasemiblauen hat mir der das so erklärt:
Hätte der Gutachter "Reparierfähigkeit" bescheinigt und nicht den Totalschaden, wäre mein Auto nicht beim zur Reparatur geblieben, sondern in die 2 km entfernte Benz/MAN- und Skoda-Schmiede, die Partner meiner Versicherung ist, gebracht worden.
Dort werden nicht für alles Originalteile verwendet. Garantiemäßig wären möglicherweise auch Probleme entstanden. Nicht, dass diese Werkstatt schlecht wäre, mein Auto finde ich aber immer noch bei einem Vertragshändler besser aufgehoben.
So habe ich beim Neuvertrag für den Nachfolger die Werkstattbindung weggelassen. Sind allerdings damit auch knapp 200 € mehr im Tarif geworden. Nach Ablauf der Garantie werde ich den Vertrag wieder ändern, es sei denn, ich ziehe eine Anschlussgarantie in Erwägung. Da mein brauner aber wesentlich problemloser läuft als das damalige 2011er Modell, bin ich nicht sicher, ob ich das tun werde.
Gruß
HoSch