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Eigentlich ist es im Gesetz folgendermaßen geregelt:
Für festinstallierte Blitzer (Boxen mit Blitzautomaten), die allgemein als „Starenkästen“ bekannt sind, soll es schon bald erlaubt sein, dass Navis oder Handy Apps den Autofahrer warnen dürfen, wo sie stehen. Bisher ist es gemäßg § 23 Abs. 1b StVO motorisierten Verkehrsteilnehmern untersagt,
„… ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
Betriebsbereit bedeute, dass es ohne Probleme möglich wäre, einen Blitzerwarner während des Fahrens zu aktivieren, so Verkehrsexperte Schäpe. Wer dabei erwischt wird, dass er ein betriebsbereites oder gar aktiviertes Warnsystem im Wagen mit sich führt, muss mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in Flensburg rechnen. Ein in doppelter Hinsicht teures Vergnügen. Der Polizei sei es sogar erlaubt, derartige Spezialgeräte zu beschlagnahmen und zu vernichten.
Enno469
Das ist mir bekannt aber kaum einer schaltet die Funktion aus wenn sie zur verfügung steh