Beiträge von RS-Foto

    Danke für den Hinweis, da ich mit meinem ja bisher noch in keiner Waschanlage gewesen bin, habe ihn bisher immer nur in der Waschbox mit der "Glanzspülung" behandelt und werde versuchen, ihn Zuhause von Hand zu waschen, wenn er denn mal irgendwann Regen auf seinem Lack spüren sollte (hab ja genug Zeit!).


    Gruß, amotion


    :thumbsup: viel Spaß dabei und gutes Gelingen !
    Meine Textilwaschstraße geht aber auch sehr sanft zur Sache :D


    VG Roland :wm:

    Und wie sieht es mit der Reinigungsleistung in der Waschanlage aus oder baust du den Bügel dann immer vorher ab?


    Gruß, amotion


    In meiner Waschstraße ist die Front nie ein Problem. Alles sehr sauber hinter dem Bügel !
    Meine Problemzone ist Heckklappe und hinterer Stoßfänger.
    Durch den Überstand des Heckspoiler wird die Heckklappe gelegendlich nicht ganz trocken und tropft noch auf den Stoßfänger. Wenn ich dann nicht nachwische, bilden sich unschöne Wasserflecken ;(
    VG Roland :wm:

    Sorry, der einzige der sich immer und immer wieder persönlich angegriffen fühlt bist DU! Lässt keine anderen Meinungen zu . Leztendlich kommt nur mimimi!
    Das muss ich mir nicht geben! Für mich ist ein Forum ein lockerer Meinungsaustausch wo es nicht un Recht oder Unrecht in der meinung geht!


    ICH BIN DANN WEG!
    :amen:


    Das werde ich unter dem Thread des TO nicht weiter kommentieren :wacko:

    "Zudem ist er ab sofort mit neuster Euro 6d-TEMP Technik und Partikelfilter ausgestattet."


    Damit dürften die Lieferzeiten erklärt sein.


    Ok die KFZ -Steuer ist ab 1. September höher, dafür hat man aber ein Fahrzeug mit besserer Schadstoffklasse.


    Ok, da hast Du jetzt vielleicht Glück gehabt :D
    Wenn das der Grund für die längere Lieferzeit ist würde ich als Kunde aber erwarten, das MMC mich darüber informiert ?(
    Kurze Nachricht, das man bald eine bessere Schadstoffklasse liefern kann, damit drohende Fahrverbote umgeht und alle Wartenden wären zufrieden.


    VG Roland :wm:

    Entschuldige bite, aber einen größeren Schmarn habe ich selten gehört!


    In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit ! Es wird niemnd gezwungen einen Kaufvertrag zu unterschreiben dessen Inhalte nicht seinem Gusto entsprechen. Jeder kann mit seinem Autodealer einen Fix-Liefertermin ausmachen.


    Zum wiederholten male gehst Du hier im Forum Mitglieder an ohne den Thread ganz verfolgt zu haben :cursing:
    Dabei geht es vorwiegend nicht darum, wer Recht hat oder nicht. Vielmehr ist Dein an den Tag gelegter Schreibstil meist nur provozierend.


    In meinen Artikeln 31 und 32 steht exakt das, was Du nun als Dein großartiges Wissen verkaufen möchtest.


    Immer sachlich bleiben und alles lesen :amen:


    VG Roland :wm:

    da das neue, saubere, aber auch viel dünnere Öl sich nicht mehr mit dem mittlerweile "abgewetzten" Material vertragen hat.


    Entschuldige bitte...
    aber diese Aussage ist technisch einfach falsch.
    Sie wäre nur zutreffend, wenn Oel mit falscher Viskosität eingefüllt worden wäre :?: Das kann ich mir bei ZF nicht vorstellen und würde auch zu einer Haftung derer, für den entstandenen Schaden führen.


    Oelmoleküle werden durch meachnische Belastung geschert und immer kürzer. Das führt zu einer Verringerung der Schmierleistung.
    Auch wenn Altoel idR. dickflüssiger ist, hat das neue mit der richtigen Viskosität eine erheblich bessere Schmierwirkung.


    VG Roland

    Ich bin mir nicht sicher, ob das auch eine "Freie" machen "darf", denn hierbei geht es ja nicht um eine Wartung nach Herstellervorgabe!


    Bei einer Gebrauchtwagengarantie darf die freie Werkstatt ran, wenn nach Herstellerangaben gearbeitet wird.
    Bei der Neuwagengarantie kann das schon anders aussehen.
    Soweit mir bekannt ist beträgt die gesetztliche Herstellergarantie 6 Monate und dieser kann eine Wartung bei Vertragswerkstätten in den Garantiebedingungen festschreiben.
    Nach 6 Monaten geginnt die gesetztliche Sachmängelhaftung die nun beim Händler liegt und nicht mehr beim Hersteller. Jetzt dürfte die freie Werkstatt ran.
    Geschickter Weise, wird nun oft eine längere Herstellergarantie (MMC 5 Jahre) angeboten und vereinbart.
    Da könnte es mit der freien Werkstatt wieder Probleme bei einem Garantiefall geben.
    Letztlich wird man sich die Garantiebedingungen genau durchlesen und ggf. diese prüfen lassen müssen !
    VG Roland :wm:

    Also ich werde den Teufel tun und ein Auto, das ich privat verkaufe, als Bastlerauto deklarieren, wenn es dies nicht ist, denn als Privatverkäufer darf ich sehr wohl "Gewährleistungs- sowie Garantieansprüche" direkt im Kaufvertrag ausschließen (siehe z.B. ADAC-Kaufvertrag). - Ich kann doch nicht meinen ASX, der hier im Forum unter "Biete" steht und gerademal 5000 km gelaufen hat, als Bastlerauto ausweisen und dann 17.500 € dafür verlangen.


    Gruß, amotion


    Dem schließe ich mich uneingeschränkt an :thumbsup:
    VG Roland

    "Regt euch doch mal in Richtung Politik !",
    die Aussage im Zusammenhang mit einer Bestellung eines Neuwagens müsstest Du mir bitte erklären.


    Mache ich sehr gerne :D


    In allen Autoforen wird immer wieder über die unverbindlichen und dann oft lange dauernden Lieferzeiten gemeckert !
    Eben die Lockerung der Vertragspflichten zu gunsten der Hersteller bzw. Händler. Warum ist das erlaubt ?(


    Was spricht jetzt dagegen sich mal zusammen zu tun. Unterschriften sammeln, Online-Aktionen usw. und diese an das entsprechende Ministerium weiterleiten ?
    ...Oder mal den Bundestagsabgeordneten des eigenen Landkreis ansprechen?
    Verbände wie ADAC, AvD, ACE usw. ansprechen...?


    Autofahrer und Käufer sind keine Bittsteller, sondern eine nicht zu unterschätzende Macht in Deutschland. :fechten:


    Das bringt eh nichts, ......ist mir zu viel Bürokrattie, ....das sollen lieber andere regeln ???


    Wer nichts macht und Veträge unterschreibt dessen Bedingungen nicht zufriedenstellend sind, sollte sich nachher nicht beklagen.


    VG Roland :wm:

    Bei einer verbindlichen Bestellung eines Neuwagens wird meist kein verbindliches Lieferdatum genannt sondern Floskeln wie ca. / voraussichtliche Lieferung
    verwendet, so kenne ich es zumindest.


    "wird meist kein" verbindliches Lieferdatum genannt......


    Meist, ist Richtig.
    Auf den Verträgen steht aber immer Unverbindlich / Verbindlich. Das nicht Zutreffenede wird gestrichen !


    Nun liegt es an den Vertragspartnern sich entsprechend zu einigen. Zumindest sollte aber eine max. Wartezeit eigetragen werden.
    Wenn das Fahrzeug nun erst nach dem 01.09.2018 zugelassen wird, besteht nach den geänderten Abgastests die Gefahr einer erheblich höheren KFZ-Steuer.


    VG Roland :wm:

    Sind diese Bügel nicht mittlerweile nur aus verchromten Kunststoff und rein für die Optik gedacht?


    Gruß, amotion


    Einfach gesagt nein 8)
    Sowohl der von mir verbaute, als auch der im originalen Zubehoerkatalog angebotene, werden aus poliertem Edelstahl gefertigt.
    Wenn sie gem. den Richtlinien EG 66/ 2005 oder EG 78/ 2009 vom 14.09.2009 zertifiziert sind, müssen diese auch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden :thumbsup:


    Solche Bügel werden hierzulande eigendlich fast immer schon rein für die Optik verbaut.
    Kängurus springen einem hier ja ehr selten vor das Auto :D
    Es gibt auch praktische Gründe. Ich habe auf dem Bügel zusätzliche LED-Fernscheinwerfer montiert, die ich ohne diesen nicht hätte verbauen können.


    VG Roland :wm:

    Seit ihr Schafe, die der Herde hinterherlaufen und daher nur Ärsche seht ?
    Oder doch Kunden, die als solche behandelt werden möchten ?(


    Warum können Vertragshändler eine "Verbindliche Neuwagenbestellung" fordern, wenn sie im Gegenzug nur rechtlich völlig unverbindliche Angaben (Lieferzeit) machen können ?
    Verbindlichkeit, sollte beide Vertragspartner betreffen.
    Regt euch doch mal in Richtung Politik !
    VG Roland :wm:


    P.S.
    In meinem Kaufvertrag, wurde der Liefermonat meines ASX eingetragen !

    Also würden die Gewährleistungsansprüche von "schwarte Kirsche" auch noch bestehen, wenn sie nachweisen könnte, dass das verarbeitete Material fehlerhaft oder ungeeignet war. So einfach ist das!


    Man...man...man
    Jaaa. ;(
    So einfach könnte es sein, wenn man einen solchen Nachweis mit geringen finaziellen Mitteln nachweisen könnte !
    Hast Du schon mal eine entsprechende Rechung eines Gutachter gesehen ?( .... :thumbdown:
    Mal ganz davon abgesehen, was der beauftragende Rechtsanwalt in Rechnung stellt ??


    VG Roland :wm:

    (TÜV oder Werkstatt hat nie was gesagt)




    Tüv oder Werkstatt hat nie etwas gesagt.....
    Die Werkstatt hätte informieren können. Der Tüv beanstandet nur, wenn eine Durchrostung vorliegt oder eine solche in den nächsten zwei Jahren wahrscheinlich ist.
    Wie schon geschrieben wurde, zeigen Deine Bilder "nur" Oberflächenrost.
    Unschön...aber einfach zu beseitigen.


    Die Fotos von der Heckklappe zeigen bei Deinem Baujahr ein bekanntes Problem, das in der Regel von Mitsubishi kulant gehandhabt wird.
    Vorraussetzung dafür ist die regelmäßige Wartung und Kontrolle nach Herstellervorgaben !


    Entgegen Deiner Vermutung ist es dabei unerheblich, ob eine Mitsubishi-Vertragswerkstatt oder eine freie Fachwerkstatt diese Wartung durchführt.
    Für Garantien ist die Wartung einer freien Fachwerkstatt, wenn nach Herstellervorgaben getätigt, genau so gültig !
    Wenn Du das, bzw. die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsinterwalle nicht nachweisen können, wird es problematisch...


    VG Roland :wm:

    Gewährleistung ist die gesetzlich geregelte Pflicht des (gewerbsmäßigen) Verkäufers, wie und wie lange er für seine Ware einzustehen hat.
    Darum ist in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf die Sache für den Käufer relativ entspannt.


    Danke für die lehreichen Ausführungen. ;)
    Dazu bitte den Thread ganz lesen :whistling:
    Hier wurden 2 Threats zusammengelegt. Die letzte, 2. Anfrage kam von "Schwarze Kirsche". Sein Fahrzeug ist aber schon ein Jahr alt.
    Da greift die gesetztliche Gewährleistung nicht mehr.


    VG Roland :wm: