Hallo miwalter,
schlimmer Schock so ein Unfall und Du hast mein vollstes Mitgefühl. Zu Deinen verschiedenen Punkten gibt es zum Großteil aber Abhilfe, durch die Wahl eines hochwertigen Versicherungstarifs .
Beispiel:
zu 2) Gegnerische Versicherung musste ich über meinen Freundlichen ausfindig machen, weil der Sachverständige es nicht geschafft hat und auch sonst keiner für mich gemacht hat
Lösung1: Zentralruf der Autoversicherer 0180 25026 - dort erfährst Du wenn Du das Kennzeichen des Unfallgegners hast dessen Versicherung und wirst sogar auf Wunsch direkt mit dem Versicherer zur Schadenmeldung verbunden. Dies ist aber z. B. auch Teil der Leistung "Direktregulierung"
Lösung2: Dein Versicherungsmakler - z. B. ich
zu 3) 3) Meine Versicherung behandelt mich wie einen Aussätzigen und ich werde ständig angeschnautzt. Letzte Frechheit "wir sind ja keine Bank". Danke. Die gegnerische Versicherung behandelt mich wie einen potentiellen Kunden und gibt jede notwendige Information raus - einschließlich "Schuldfrage ist geklärt, wir zahlen - erstelltes Gutachten hätten wir auch gerne".
Lösung. Direktregulierung über die Vollkasko:
Kommt Ihr Pkw durch einen Unfall in Folge schuldhafter (Mit-)Verursachung weiterer Verkehrsteilnehmer zu Schaden, ersetzt die Versicherung Ihren Schaden so, als ob ein Unfallgegner oder anderer Dritter hierzu durch gesetzliche Haftpflichtvorschriften verpflichtet wäre.
4) Hammer: Die Mitsubank gibt den Brief erst raus, wenn die Ablösesumme bezahlt ist. Diese setzt sich aus "Summe, die die gegnerische Versicherung zahlt" und "Restwert vom Schrotthaufen" zusammen. "Restwert" kann ich erst bekommen, wenn... der Aufkäufer den Brief bekommen kann... ihr erkennt das Problem? Henne? Ei? Glücklicherweise ist der Aufkäufer Profi und sinngemäß "das geht schon, ich zahl erst mal, der Brief kommt dann schon noch"
Lösung: Der Versicherer leistet 24 Monate Neuwertentschädigung und GAP-Deckung.
zu 5) Statt Leihwagen hätte ich auch eine (erhebliche) Entschädigung pro Tag kassieren können, die unterm Strich für mich attraktiver gewesen wäre, da ich im Haushalt einen zweiten Wagen habe. Das hat mir natürlich niemand erzählt - heute zufällig mein _Steuerberater_. Ich bin stocksauer. Mal ganz abgesehen davon, dass es total dämlich ist, um jeden Preis die Kosten des Unfalls hochzutreiben... man man man... _irgendwann_ zahl ich das doch sowieso auch wieder, spätestens als (möglicher) Kunde der gegnerischen Versicherung in meiner Zukunft.
Lösung: das nächste Fahrzeug über einen guten Makler versichern, der sagt einem sowas bei der Schadenmeldung.
Du darfst Dich gerne an mich wenden.
Außerdem zu Deinem 1. Beirag in diesem Thread:
zu 4.) Überführungskosten, sonstige Kosten für die Neubeschaffung: Mein Problem.
Lösung: Übernahme von Überführungskosten bis 400 Euro + An und Abmeldepauschale bis zu 75 Euro. (im Rahmen der Kaskoversicherung)
zu 5.) 30min nach dem Unfall im Abschlepper bereits erste Verkaufsgespräche ertragen müssen, welchen Sachverständigen, Anwalt und welche Leihwagenfirma ich nehmen soll - da steht man noch völlig unter Schock... extrem nervig.
Lösung: Direktregulierung - siehe oben
zu 6.) Eigene Versicherung sagt "naja, wieso melden Sie uns das? Wollen Sie der Vollkasko melden?" - und auch sonst interessiert eigentlich niemanden, dass ich möglichst umgehend eine gewisse Sicherheit haben will, wann und wie und überhaupt die Entschädigung läuft.
Lösung: Direktregulierung - siehe oben
7.) Mir geht es beschissen, ich habe Verbrennungen, ein bisschen traumatisiert (ich träume nur noch vom Dauerbremsen... ganz toll). Bin aber Freiberufler und damit kann ich "krankschreiben und Entschädigung" mal komplett vergessen ("Sie können ja zu einem anderen Zeitpunkt das Geld nachverdienen" - haha, von der Realität schon mal was gehört?).
Lösung: eine seperate Krankentagegeldversicherung und soweit mir bekannt ist - ich bin ja kein Rechtsanwalt und kann und darf daher nur vermuten - dass ein nachgewiesener Einkommensverlust sehr wohl Teil eines Haftpflichtschadens sein müsste.
Außerdem:
Erstattung einer Wertminderung in Höhe von 10 % der Reparaturkosten (ab 750 Euro) und
Mietwagenkosten: Bei Totalentwendung 7 Tage, maximal 350 Euro. Nach einem Unfall für den vollkaskoversicherten Pkw: Gleiche Klasse, maximal 14 Tage, wenn durch die Versicherung vermittelt.