Hallo stolli,
das mit den unterschiedlichen Felgengrößen macht nichts. Ist bei mir auch so.
215/65R16 und 215/60R17 haben den gleichen Raddurchmesser. Sonst hätte man ja auch eine andere Gesamtübersetzung des Antriebsstrangs. Außerdem müßte dann die Tachoübersetzung an die Bereifung angepasst werden.
Es sollte zumindest so weit erlaubt sein, wie man auch mit einem Notrad fahren darf. Solange ich den geschrotteten Reifen im Koffereaum liegen habe, würde ich mir über eine Kontrolle keine Gedanken machen.
Gruß qwertzy