Hallo,
offensichtlich ist den Richtern nicht bekannt, das eine Start-Stopp-Einrichtung auch bei einem Ampelstopp den Motor schon mal nach wenigen Sekunden wieder startet, oder aber aber den Motor erst garnicht abzuschaltet.
Hier einen "allgemeinen Freibrief" für Nutzer von Fahrzeugen mit Start-Stopp-System zu erteilen, ist von daher keinesfalls nachvollziehbar und erschwert den Ordnungsbehörden lediglich die Ahndung entsprechender Ordnungswidrigkeiten.
Hier wurde nur eine mögliche neue Ausrede für Handytelefonierer ohne Freisprecheinrichtung geschaffen. 
Armes Deutschland!
Desaster
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Lieber Schreiber,
bitte erstmal sorgfältig den Bericht lesen, sollte dir ja bei einem Autobildartikel möglich sein.
Wie du anhand des Artikels darauf kommst, dass den Richtern "offensichtlich" die Funktion einer Start-Stopp-Einrichtung nicht bekannt ist, kann man nicht nachvollziehen.
Das Urteil spricht davon, dass bei einem abgeschalteten Motor das Telefonieren mit dem Handy auch ohne Freisprecheinrichtung nicht verboten ist.
Wenn der Motor nicht abschaltet, da ist das Telefonieren nicht erlaubt. Egal ob mit oder ohne Start-Stopp-Automatik.
Wo ich dem Schreiber Recht gebe, ist die Schaffung einer neuen Ausrede für die Handytelefonierer mit Freisprecheinrichtung.
Interessant ist auch noch die Frage, was der Telefonieren den machen soll, wenn sich der Motor ohne Zutun des Fahrers einschaltet. Das Handy fallen lassen oder darf er das Gespräch noch beenden ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen?
Gruß
BOBO