Hallo,
ich würde mir gerne meinen Neuwagen aus Deutschland holen, ich ein preislich
gutes Angebot mit meiner Wunschausstattung.
Nun meine Frage. Habe schon mal einen Gebrauchten in D. gekauft da besorgte mir
der Händler Kurzzeitkennzeichen.
Es gibt ja diese Beiden Varianten?
1. Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen
2. Kurzzeitkennzeichen
Der Neue Händler sagt, er kann mir keine von beiden machen, bzw. besorgen, da man Deutscher Staatsbürger mit allem Drum und Dran sein muss damit man diese
Nutzen darf.
Und wenn er diese Besorgt sind die genau nur für sein Autohaus Ihn zugelassen, damit dürfte niemand anders fahren?
Das kann ich mir so aber nicht vorstellen? Soll ein neues Gesetz sein???
Habt ihr Erfahrungen bzw. könnt ihr mir weiterhelfen was ich machen kann?
Danke und freundliche Grüße
Shaq