Beiträge von Nico

    Ich misstraue Studien, besonders wenn Sie ganz krass im Gegensatz zu meinen (kleinvolumigen) Erfahrungen stehen.

    Ok, einfach ausblenden ist auch eine Vorgehensweise...


    also geliehene Sachen mitversichert - wenn dies für Dich ein Alleinstellungsmerkmal ist, dann überrascht es Dich sicher, das dies seit Jahren Standard ist zumindest in der Gruppe der Spitzentarife (andere bieten wir in der Beratung nur in Ausnahmefällen an).
    Ich rede bei der Öltankhaftpflicht oder der Haftpflicht für die selbstbewohnte Wohneinheit nicht von spezielleren Tarifen oder irgendwelchen Kombinationsverträgen sondern von einer einfachen aber sehr guten privaten Haftpflichtversicherung. (Beispiel: Inter Risk XXL oder Haftpflichtkasse Darmstadt - um mal zwei zu nennen, die Du auch in unserem Vergleichsrechner findest).
    Das sich durch den zusätzlichen Abschluss einer weiteren Haftpflicht die Flexibilität erhöht ist nicht richtig - es erhöht sich nur der Beitrag.

    Also geliehene Sachen kein alleinstellungsmerkmal? Das ist deine Aussage nicht richtig...einzig die Allianz will den Baustein eventuell "abkaufen". Aber auch hier lasse ich mich gerne belehren. Wenn Du mir einen Tarif bzw. Unternehmen nennen kannst wäre toll.
    Zu der Öltanks, Haftpflicht: Du hattest Zwei oder Mehrfamilienhaus geschrieben, da bin ich davon aus gegangen die wären vermietet....Aber wenn du selbstbewohnte Wohneinheit meinst...naja...da ist die Grundstückshaftpflicht auch bei Ergo mit drin...
    Zu der Flexibilität: Wenn in der PHV alles mit drin wäre was es so gibt - mal angenommen- dann kann ich entweder alles oder nichts kündigen zum Ablauf oder im Schadenfall richtig? Wenn ich aber die reine PHV behalten möchte aber keinen Öltank oder selbstbewohnte Wohneinheit und dergleichen besitze, dann zahle ich auch für alles...kann aber den Schutz nicht anpassen sondern muss kündigen und mir einen anderen Tarif suchen, denn ich gehöre ja nicht in die Solidargemeinschaft der Öltank Hausbesitzer....
    Wie immer mein Kommentar: Kein Wirtschaftsunternehmen hat etwas zu verschenken....gratis sind die Leistungen sicher nicht....
    Also dann doch lieber Einzelprodukte mit eigenen Beitragsanteilen die ich separat rauskündigen kann wenn ich diese nicht mehr brauche oder auch nicht mehr haben möchte...denn Fakt ist: auch einzeln abgeschlossen wird der Risikobeitrag aufgrund Schadenhäufigkeiten und durchschnittlichen Schadenhöhen nicht anders im Beitrag gestellt. (Ausnahme Solo-BU - die ist oft teurer als der Zusatz)


    Zu der angeblichen groben Fahrlässigkeit mitversichert von InterRisk XXL - Wie gesagt ich habe noch keine Schadenschilderung gelesen mit dem Adventskranzbeispiel oder ähnliches....die Theorie ist das eine, die Praxis sieht oft anders aus...Thema Klagehäufigkeiten...Es wird dann doch gerne auf Zeit gespielt und ähnliches....

    Die Meinung, dass der durchschnittliche Ausschließlichkeitsvertreter die eigenen Produkte der eigenen Versicherung gut kennt. Die Produkte von Kooperationen die wie Du schreibst "auch angeboten werden können" kennen sie meist kaum. Sie wollen Sie oft auch nur ungerne "verkaufen", da Ihnen die Produkte der eigenen Versicherung lieber sind. Woher ich dass weiß ? - Erfahrung.

    Uh, naja....deine Erfahrungen scheinen da eher kleinvolumig zu sein. Studien besagen halt etwas anderes...Versicherungsjournal/Finanztest/Manager war alles schonmal Thema..

    Zweifelsohne bietet die Ergo im Moment eine sehr gute PHV an. Sie ist aber definitiv nicht für jeden Kunden die Nr. 1. Das richtet sich nach den Anforderungen die der Kunde stellt bzw. seine individuellen Gegebenheiten. (Beispiel: Ein Kunde, der ein selbstbewohntes Zwei- oder Mehrfamilienhaus besitzt hat bei der Ergo diesen Haus- und Grundbesitz nicht mit versichert und müsste dafür einen Extra-Vertrag machen und Beitrag zahlen, weitere Stichworte: Öltankmitversicherung, im Altenheim lebende alleinstehende Elternteile)
    Im Übrigen rate ich jedem Kunden ab über Vergleichsrechner im Internet (auch über unseren eigenen) ohne vorherige Fachkundige Beratung einen Vertrag abzuschließen.
    Das wir trotzdem eine solche Seite haben mit den entsprechenden Möglichkeiten liegt einfach daran, das wir unseren Kunden so am Telefon eine Beratung zukommen lassen können, wenn diese quasi synchron mit uns den Vergleichsrechner bedienen und von uns so auf Unterschiede, die so nicht ganz einfach gesehen werden können hinweisen.
    Übrigens schließen die allerwenigsten unserer Kunden einen Vertag online ab und von denen die es tun die allerwenigsten den billigsten angezeigten Tarif. Naheuzu keiner ohne vorherige Rücksprache mit uns.

    Naja, das ist im Prinzip schon falsch...an der Ergo PHV kommst bei keinem drum herum alleinewegen Alleinstellungsmerkmal geliehene Sachen mitversichert....schon deswegen lohnt sich der Abschluß!
    Zu weiteren Haftpflichtrisiken ist es richtig, dass weitere speziellere Tarife abgeschlossen werden können/sollten(müssten.
    Aber auch das ist eher Markpolitik, denn so besitzt der Kunde mehr flexibilität als in Kombinationsverträgen. Alle Risiken können dann individuell Abgeschlossen und auch gekündigt oder aufgehoben werden, ohne dass dabei Lücken entstehen...


    Als absolutes Paradebeispiel mal die Gothaer Haus- und Heimversicherung....ein Vertrag alles mögliche drin.....PHV, Rechtschutz, hausrat Wohngebäude , Glasversicherung und und und ....absoluter Blödsinn das, denn alle zahlen für alle Risiken, ob sie die nun haben oder nicht (Aquarium/Wasserbetten/Fahrraddiebstahl/ ferienwohnung und und und ) Da liebe ich mir doch kleine ehrliche Einzelprodukte die am Ende doch eher günstiger sind bei bestehendem Risiko ;-)

    Ob wir die Ergo anbieten oder nicht weist Du gar nicht, weil unsere Internetseite nicht alle Anbieter die wir vermitteln enthält.

    Stimmt weiß ich nicht. Aber sie taucht halt nirgends auf.....warscheinlich ist der Vergleichsrechner nicht von denen Finanziert ;)


    Hier gebe ich Dir uneingeschränkt Recht.
    Aber es gibt nun mal Kunden, die wollen eine "billige" Haftpflicht für Ihr Auto und sonst nix. Sollen wir diesen Kunden dann billige Direktversicherer vorenthalten? Uns ist es auch lieber der Kunde versichert sich bei einem Versicherer wo lange Jahre gute Erfahrung in der Schadenabwicklung und im Service gemacht haben.

    "Billig" will sich sicher keiner versichern, denn genau daher kommen ja die Stammtischparolen: " Jahre lang gezahlt und nun hab ich einmal was und die Leisten nicht". Das trügerische bzw. gefährliche daran ist ja dass man sich in Sicherheit wiegt und im Schadenfall dann grosse Augen macht wenn man merkt das war ne ganz "billige" Geschichte das Produkt. Und genau da kommt eben der "Versicherungsfuzzi" ins Spiel, der genau darauf aufmerksam macht um vor solch einen Schaden zu bewahren. Und dieses dann natürlich auch zu dokumentieren...


    Das Problem ist durch fachgerechte Beratung und Wahl des entsprechenden Tarifes sehr wohl ausgemerzt. Weil der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen kann - aber nicht muss. Etliche Versicherer bieten Tarife an wo auf die Prüfung der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird.
    Das es auch bei generellem Einschluss noch Lücken gibt (z. B. im Kfz-Bereich bei Alkohl- oder Drogenkonsum) hat bislang noch keinen Kunden überrascht und wird von mir natürlich in jedem Gespräch (wenn der Kunde diesen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit wünsch) deutlich gemacht.

    Ja wie gesagt bis zu bestimmten Höchstsummen wird verzichtet (Besserstellung als VVG) danach kommt das ganz normale VVG zum tragen...
    Aber ich lass mich gerne belehren und lese mit Begierde die Schadenmeldung wo steht:
    "Ich habe den Adventskranz angemacht und bin in Urlaub gefahren....nun ist mein Haus samt Inhalt abgebrannt...Nun weise ich Euch liebe Versicherung an mir auf folgendes Konto Summe XY zu überweisen. Vielen dank für Ihre Partnerschaft und bis zum 2. Advent" ;-)
    Und natürlich die Versicherung dann zurückschreibt: "Lieber Kunde gerne Informieren wir Sie über die prompte Schadenübernahme und überweisen Ihnen den vollständigen Betrag von Summe XY auf Ihr Referenzkonto."


    Hehe, glaube ich nicht wirklich dran sorry ;-)

    Können angeboten werden. Leider haben diese dann von dem Produkt meist nur ganz wenig Ahnung.

    Uha, also bist du der Meinung, dass ein Ausschließlichkeitsvertreter seine 4-5 Unternehmensprodukte nicht so gut kennt, wie ein Makler die Produkte von etwas über 600 zugelassenen Versicherern?
    Studien in der Versicherungswirtschaft haben ergeben, dass gerade Makler an den wenigsten Produktschulungen bzw. Fortbildungen teilnehmen.....bedeutet das dann, dass die das eh schon alles von alleine wissen???
    Schon komisch....


    Nein, ich empfehle das Produkt das für den Kunden am Besten passend ist. Die Provisionstabellen interessieren letztlich nicht, weil man an einem zufriedenem Kunden immer mehr verdient als an einem unzufriedenen. Übrigens zahlen viele Direktversicherer (die oft besonders billig sind) erstaunlicherweise häufig (im Verhältnis) sehr hohe Provisionen für Kfz.

    Ok, also verkaufst du zur Zeit nur die Privathaftpflicht von der ERGO???
    Habe mal auf Eurer I-Netseite bissi geguckt.....da seh ich keine Privathaftpflicht der Ergo???
    Aber zweifelsohne ist die PHV der Ergo momentan die absolute Nummer 1 am Markt....


    Schon wieder komisch....


    Zu den Direktversicherern und den hohen Provisionen: Klar daher kommen ja auch solche eher unbekannten Exoten (Versicherer) für viele Makler in Frage...Du musst ja bloss mal Euren Onlinerechner aufmachen um einige davon zu sehen :pinch:
    Fakt ist, kein Unternehmen druckt eigenes Geld und somit muss die Solidargemeinschaft alles erwirtschaften...wenn bei kleinen Beiträgen noch viel Provision gezahlt wird, bleibt weniger Geld zur Schadensregulierung übrig (oder Insolvenz des Unternehmens) also muss folglich irgendwo anders eingespart werden... Bei den Provisionen wie Du schon angemerkt hast eher nicht, denn dann würde der Exot gar keine Marktanteile mehr halten können ;-)

    Doch, es gibt Versicherer (und nicht wenige) die der Höhe nach komplett auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten. Achtung! Der Höhe nach, nicht dem Grunde nach (z. B. Alkohol bei Kfz)

    In anderen Sparten schon, nur war dein Beispiel zur Wohngebäudeversicherung.....an das Beispiel habe ich mich gehalten...
    Ich finde es schon etwas scheinheilig, ein Problem anzusprechen, welches generell am Markt besteht wegen der Gesetzeslage und dann so zu tun, als ob für Makler das Problem nicht bestünde und man dieses Problem durch "Fachgerechte Beratung eines Maklers" ausmerzen könnte....


    Komisch komisch...

    Das ist aber ganz dünnes Eis, auf dem man dann wandelt.

    Klar ist das dünnes Eis, aber die Möglichkeit soll ja gegeben werden für den Kunden.

    Thema: unechte Mehrfirmenvertreter - ich hab zwar nicht ganz verstanden was Du damit sagen willst, aber wer vortäuscht ein Makler zu sein haftet auch wie ein Makler.

    Unechte Mehrfirmenvertreter sind Ausschließlichkeitsvertreter des Versicherungsunternehmens, welche Kooperationen mit anderen Gesellschaften haben und/oder Tochterunternehmen, dessen Produkte auch angeboten werden können.

    Thema: Geld verdienen mit der Wahl des Kfz-Versicherers - nein, das ist echt quatsch. Ein Makler nimmt doch lieber einen Versicherer mit 130 Euro weniger Jahresbeitrag und versichert dem Kunden z. B. noch eine Rechtsschutzversicherung oder Unfallversicherung dazu, als Ihm das Geld für eine zu teure Kfz-Versicherung verblödeln zu lassen. Zum Nutzen des Kunden und zum Nutzen des Geldbeutels des Maklers.
    Übrigens verzichten viele Makler komplett auf Kfz-Geschäft, weil hier wirklich extrem wenig verdient wird.
    Beispiel:
    Kfz-Versicherung durchschnittlicher Verdienst: 25-30 Euro pro Jahr + häufige Schäden, dadurch viel Arbeit - Rentenversicherung durchschnittlicher Verdienst: 900 Euro einmalig + jährlich 9 Euro keine Schäden, wenig Nacharbeit

    Ruhig blut ich will niemanden anprangern. Welche Taktik jeder Makler benutzt, um mehr Provision zu erlangen mag unterschiedlich sein und liegt in den Geschäftgebaren eines jeden selber....Die Tatsache aber, dass Makler durchaus eher mal das Provisionsstärkere Produkt nehmen lässt sich damit nicht leugnen und liegt wohl in den Genen der Menschheit...
    Ich denke mal jeder der etwas verkauft erzielt lieber höhere Preise als kleinere...
    Auch machen es sich Makler gerne mal einfach im Schadenfall und schicken einfach einen Schadenbogen raus. Für alles weitere verweisen die meisten lieber direkt an die Schadenabteilung des Versicheres ;-)


    Thema: Schadenrückkauf - man kann nicht pauschal von 6 Monaten sprechen, manche haben 6 - manche 12 Monate, manche lassen bei Kasko-Schäden gar keinen Rückkauf zu.

    Was ich damit sagen will ist, dass die grossen Versicherer sich bei den 6 Monaten einig sind...daher pauschal...Abweichungen gibt es immer, aber eher selten (wenn man die Marktanteile als Maßstab nimmt).


    Thema: grobe Fahrlässigkeit ist immer mitversichert. Da hast Du recht, das ist Richtig, so steht es im Gesetz.
    allerdings hat der Versicherer das Recht bei grober Fahrlässigkeit Verschuldensabhängig zu kürzen. Diese Kürzung kann auch 100 % betragen. Aber auch 50 % Kürzung können bei einem grob Fahrlässig verursachtem Wohnhausbrand (Schadenhöhe: 300.000 Euro) ins Geld gehen.
    Von daher ist Deine Aussage zwar fachlich richtig - aber aus Kundensicht in letzter Konsequenz falsch bzw. irreführend. Und glaub mir, das sehen 85 % der Kunden genauso.
    Die wollen nämlich, dass im Schadenfall gezahlt wird und nicht irgendwelche Paragraphen aus dem Hut gezaubert werden, die "leider" dazu führen das der mitversicherte Schaden dann doch nicht oder nur zu einem kleinen Teil bezahlt wird.

    Ja sicherlich ist das iireführend. Und sicherlich ist es auch nicht immer nachvollziehbar für den Kunden. Aber dein Ursprünglicher Hinweis war halt dass manche Versicherer nur bis 10.000,- € grobe Fahrlässigkeit mitversichern und das ist halt so einfach nicht richtig gewesen und wollte ich einfach klar stellen. In deinem Beispiel klang das mit den 10.000,- € eher negativ, wobei es im Prinzip eher positiv ist. Denn bei Verzicht des Einwandes fährt der Kunde immer besser...Thema steht ja oben...und es gibt keinen Versicherer, der komplett auf den Einwand Verzichtet..somit wäre im Prinzip nur zu gucken, welcher Versicherer eine Höchst mögliche Summe anbietet und da sind 10.000,- € so klein schonmal nicht ;)



    Frag doch einfach mal hier in die Runde, ob ein Forumsmitglied versteht, warum er wenn es doch vom Gesetz her vorgeschrieben ist, das der Versicherungsschutz dafür gilt, dann doch kein Geld bekommt. (oder eben nur einen Bruchteil) Urteile gibt es übrigens schon.

    Naja, sicher läßt sich das deutsche Recht nicht immer nachvollziehen. Und die Urteile der Richter sind daher auch oft gefühlt falsch...doch leider ist das Recht nunmal so. Ich finde (nur mal als kleinen Schwenk) das gerade unser Haftungsrecht absolut Irreführend ist....
    Ich gehe mal davon aus, dass auch Du Haftpflichtversicherungen mit einigen Bausteinen anbietest und niemals "nackt"..Thema Gefälligkeitsschaden...Ab wann ist es eine Gefälligkeit und bis wann eine Handlangertätigkeit ;-)
    Oder war der Schaden von vornherein widerrechtlich??? Sowas in der Art weis oft auch nur der Richter ^^
    Aber leider steht das Gesetz nunmal so in den Büchern und auch ein Versicherer kann sich da nicht überstellen.


    Abschließend anzumerken ist ja eh die Dokumentationspflicht...wenn der Berater zum Thema grobe Fahrlässigkeit blöde dokumentiert hat steht er ja letzlich immernoch in der Haftung für Falsch- und Nichtberatung auch wenn das Unternehmen Ansprüche abweist...


    In diesem Sinne

    Also zusammenfassend kann man doch folgendes sagen:


    Eine Versicherung ist und bleibt ein Wirtschaftsunternehmen...somit verschenkt keiner irgendwelche "Rabatte" oder sonstiges....
    Und da alle Versicherer als Grundlage auf die Schadenstatistiken des Gesamtverbandes der Versicherer zurückgreifen kochen alle mit dem gleichen Wasser und haben gleiche Schadenhäufigkeiten als große Zahl, somit auch gleiche Schadenkosten. derjenige, der nun bedeutent günstiger Anbieten kann, der kann entweder zaubern, geht Insolvent (z.B. Versicherer zum Jahreswechsel auf 2010 die Kaskoschäden gar nicht mehr auszahlen konnten) oder kürzt irgendwo Leistungen um Schadenzahlungen zu reduzieren.


    Ob nun durch so genannte "unechte Mehrfirmenvertreter" ( Ausschließlichkeitsvertreter) oder durch zwischengeschaltete Mehrfirmenvertreter (Makler bzw. so genannte "unabhängige Finanzberater") die Beratung statt fand spielt dabei keine wirkliche Rolle. Denn Fakt ist, sowohl die einen als auch die anderen Vertreter leben von der Beratung als "Zwischenunternehmung".
    Das Problem entsteht einzig und allein dadurch, welche Geldbörse dem Berater wichtiger war am Beratungstag. Die den Kunden oder die eigene? ;-)
    Eine paralele wäre durchaus der Bundestag....die melden sich auch immer fleissig, wenn Sie Ihre eigenen Diäten erhöhen wollen.....


    Fakt ist auch, dass Makler bessere Möglichkeiten haben, Ihr Einkommen zu steuern...einzig und allein mit der Tatsache, dass verschiedene Versicherer unterschiedliche Provisionen zahlen (manche mehr und manche weniger) und ein Makler damit durchaus mehr Provision mit dem Produktnamen verdienen kann. Ich behaupte einfach mal, dass die meisten derjenigen, welche Ihr Gehalt somit selber bestimmen können, eher lieber etwas mehr nehmen, als gar nichts zu verdienen. Denn auch Fakt ist, dass viele Versicherer den eigenen Ausschließlichkeitsvertretern im Gegensatz zu Maklern keinerlei Abschlußprovision für die Sparte KFZ zahlen. Ob man es nun glaubt oder nicht.....


    Um aber nochmals auf die Ursprüngliche Frage zu kommen....


    Der Rabattretter ist nicht immer völlig blödsinnig.....zwar meistens aber nicht immer....
    Versicherungstechnisch steht bei einem Rabattretter immer ein so genannter Schattenrabatt im hintergrund....das gleiche passiert zum Beispiel auch bei Zweitwageneinstufungen oder Kinderregelungen oder Partnereinstufungen und und und.
    Soll heissen, zwar bekommt man einen "besseren" Rabatt, aber im Hintergrund läuft der "Schatten" mit, welcher sich genau so schnell oder langsam aufbaut wie bei Normaleinstufung, bzw. im Schadenfall zurückgestuft würde.
    Somit knebelt man sich selber an das jeweilige Unternehmen, was aber bei Markentreue und bei vertrauensvoller Beratung im Prinzip keine Rolle spielen würde....


    Zu den Fristen zum Schadenrückkauf kann man fast pauschal von 6 Monaten sprechen. Also hat man bis zu 6 Monaten Zeit sich zu entscheiden den Schaden doch noch selber zu tragen.


    Um nochmal Stoppelhase´s Einwand aufzunehmen:


    Klar sollte man immer darauf achten, was nun genau in den Bedingungen steht. Und auch gerne mal die mitversicherte Teileliste des Versicherers durchgehen bzw. die ohne Zuschlag bis Summe xy mitversicherten Teile und auch die Zuschlagspflichtigen Teile...auch bei sowas kommt oft ein Böses erwachen..
    Die Aussage mit der groben Fahrlässigkeit bei Wohnegbäudeversicherungen ist allerdings auch nicht ganz richtig...(bei heutiger Dokumentationspflicht fast angreifbar)
    denn:
    Nach neuem Versicherungsvertragsgesetz MUSS! grobe Fahrlässigkeit IMMER! mitversichert sein und ist es auch bei ALLEN! in Deutschland etwa 600 zugelassenen Versicherern!
    ABER: Manche Versicherer Verzichten bis zu einer bestimmten Summe (in deinem angesprochenen Fall bei 10.000,- €) auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
    Das ist ein entscheidender Unterschied..


    Wollt´s nur mal anmerken ;-)


    :catch:


    Liebe Grüße
    Nico

    Hm, also ich wiederhole mich gerne nochmals....ab dem 01.01.2013 werden für den ASX leider die Typenklassen stark angehoben und nebenbei gesagt heben etwa 80% der Versicherer die Preise wieder einmal an.


    Stoppelhase hat schon Recht dass Preis nicht alles ist, aber es sollte noch im Verhältnis zur Leistung stehen...wenn ich Stoppelhase richtig verstanden habe sind das gute 700,- € bei der Itzehoer....bei VK 500,- und TK150,- Sb


    Ich will ja nicht prahlen aber ich zahle jährlich momentan bei VK 500,- und TK 0,- sowie Kasko Plus (Gap nicht benötigt da kein Leasing bei mir..) und noch bisschen Schnickschnack gerade einmal 500,- € Jahresprämie...


    Zu meiner Schande muss ich allerdings gestehen, dass ich seinerzeit meinen Versicherungskaufmann bei der Itzehoer Versicherung erlernt habe und somit die doch schon stark anziehenden Beiträge der KFZ-Abteilung im Auge habe....


    Auch ich habe natürlich Online verglichen wobei 2 Direktversicherer einen etwa gleichen Preis gestalten können wie mein "Hausversicherer"
    Allerdings graut mir eher vor nächstem Jahr, denn leider ist der ASX unter den "Top10 der Typenklassenverlierer" zumindest im Vollkaskobereich der 1,6er mit +4 von VK19 auf VK23...also nur nochmal ein Tip für alle...unbedingt darauf achten, dass die Angebote egal bei welchen Versicherer ab dem 01.01.2013 Beginn bereits mit den neuen Typklassen gerechnet wird! Und man nicht auf so einen Bauerntrick reinfällt mit den Aussagen..."Tja, da können wir ja nichts für das war noch nicht bekannt...blabla....!!!"
    In diesem Sinne allen eine gute und Unfallfreie Fahrt ;-)

    also ganz logisch ist die aussage zwar nicht, aber wenn die dame von der versicherung das so gesagt hat ok....
    leider werden wir für nächstes jahr doch schon bedeutend tiefer in die tasche greifen müssen, da die typklassen vom asx doch deutlich angehoben werden...sowohl im haftpflicht als auch im kasko bereich....also aufmerksam die benachrichtigung vom versicherer lesen wenn die beitragsübersicht für das nächste jahr eintrudelt.....stichtag für kündigungen wäre der 30.11.2012...also augen auf ;-)