Vorsicht! Bei Neuwagengarantien - auch Verlängerungen - habe ich das anders im Kopf, und lese das auch bei deinem Link heraus:
Hallo,
nein, es gilt hier, das die Wartung/Inspektion "nachweislich" nach Herstellervorgaben durchgeführt werden muss!
Und der TE hat übrigens einen Gebrauchtwagen gekauft....!
Gruss
Desaster