Hallo Leute - noch ein paar kleine KLUGSCHEISSEREIEN zum Thema:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Ganz klar ist dort definiert, daß Spiegel, Trittstufen, elastische Radabdeckungen und weitere gelistete Teile nicht in der "offiziellen" Breitenangabe beinhaltet sind.
Jeder Führer von Kraftfahrzeugen ist verpflichtet, die entsprechenden Passagen (auch die der SzVO) zu kennen.
- Damit ist Gesetzgeber raus und der Fahrer verantwortlich -
Noch ein entspannter Tipp:
Hängt euch hinter einen (neueren) LKW - legt gute Musik ein - ratzfatz ist die Baustelle vorbei und eure Fahrspur war drei Meter breit.
Gruß - Seppel