(N*ger darf man ja nicht mehr sagen)
Aber Maximalpigmentierter! Die mir der Rolle Dachpappe...!
(N*ger darf man ja nicht mehr sagen)
Aber Maximalpigmentierter! Die mir der Rolle Dachpappe...!
Es ist leider kein Treppenwitz, also im Zweifel lieber rechts fahren.
Schont auch die Nerven
-
Der Punkt ist doch der: Die Deutschen Zulassungsbehörden geben die Fahrzeugpapiere aus und die sind in jedem Fall gerichtlich anzuerkennen. Deshalb wirst ja auch immer wieder ermahnt, z.b. das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten. Überall wird lückenlos und klar und deutlich alles aufgedruckt und berechnet. So hat es zu sein und nicht anders. Und wenn du erwischt wirst, mit nur einem KG zuviel an Zuladung, wirst du bestraft, und zwar mit dem Inhalt der Zulassungspapiere als Bemessensgrundlage. Die Wachsweiche und saublöde Formulierung "ohne Anbauten" scheint mir so gar nicht in die Deutsche Reglementierungswut hineinzupassen. Warum werden die Fahrzeugabmessungen nicht korrekt in die Papiere eingetragen? Woher soll denn der Herr Müller, Lehmann, Schulze, Braun wissen wie breit seine Rückspiegel sind, und dass er dann auch noch die Pflicht hat Mathematisch tätig zu werden und sich auszurechnen, wie breit sein Fahrzeug tatsächlich ist.
Wie hier schon gesagt wurde, es ist verständlich, wenn bei "Anbauten" Nichtserienmäßige Teile gemeint würden, und das versteht auch sicherlich der überwiegende Teil der Bevölkerung darunter und das wäre auch logisch. Wenn wir schon dabei sind, zählt dann ein Stoßfänger und eine Dachreling auch als "Anbauten"? Ein Spoiler, der Werkseitig und Fahrzeugspezifisch und Fahrzeugtypisch dazugehört? Es ist doch haarsträubend wie unverschämt unsere Polizei genau diese Gummiregelungen als Anlass nimmt, noch mehr Ordunungsgelder zu kassieren.
Ich meine, hier sollte massive Forderungen an den gesetzgeben gestellt werden, damit dieser Mis(t)stand bereinigt wird. Schliesslich bekommen die Zulassungsbehörden die selben Informationen über die Gesamtbreite (inkl. Rückspiegel) eines Fahrzeugs.
In dem Zusammenhang noch eine Frage an das Forum: Wo steht eigentlich, wie viele Rückspiegel vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind?
In dem Zusammenhang noch eine Frage an das Forum: Wo steht eigentlich, wie viele Rückspiegel vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind?
Hallo Mikka,
z.B. hier:
Gruss
Desaster
Wo steht eigentlich, wie viele Rückspiegel vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind?
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. FAHRZEUGEhttp://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_56.php#
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1)
Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder
andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und
angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und
unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
(2) Es sind erforderlich
bei Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
Spiegel
oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu
dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als
vorgeschrieben bezeichnet sind;
die vorgeschriebenen sowie
vorhandene gemäß Anhang III Nr. 2.1.1 der im Anhang zu dieser Vorschrift
genannten Richtlinie zulässige Spiegel oder andere Einrichtungen für
indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
Bestimmungen entsprechen;
bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeugenhttp://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_56.php# mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang II Buchstabe A Nr. 5.6 und
5.7 der Richtlinie 70/156/EWG mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 3,5 t sowie bei Kraftomnibussen
Spiegel oder andere
Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser
Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben
bezeichnet sind;
die vorgeschriebenen sowie vorhandene gemäß
Anhang III Nr. 2.1.1 der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
Richtlinie zulässige Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte
Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen
entsprechen;
bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen,
Sattelzugmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die den
Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Fahrgestells
entsprechen, und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang
II Buchstabe A Nr. 5.7 und 5.8 der Richtlinie 2007/ 46/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur
Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen
und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und
selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge
(Rahmenrichtlinie) (ABl. EU Nr. L 263 S. 1) mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die ab dem 1. Januar 2000 bis zum 25.
Januar 2007 erstmals in den Verkehr
gekommen sind, Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht,
die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für
diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind; diese Spiegel oder
andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser
Vorschrift oder im Anhang zu den Nummern 1 und 2 genannten Bestimmungen
entsprechen;
bei land- oder forstwirtschaftlichen
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h
Spiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen,
bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG
Spiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.
(2a)
Bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h sowie bei
Arbeitsmaschinen und Staplern ist § 56 Abs. 2 in der am 29. März 2005 geltenden Fassung anzuwenden.
(3)
Nicht erforderlich sind Spiegel bei einachsigen Zugmaschinen,
einachsigen Arbeitsmaschinen, offenen Elektrokarren mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie
mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem
Führerplatz, der auch beim Mitführen von unbeladenen oder beladenen
Anhängern nach rückwärts Sicht bietet.
Ich hatte mir den §56 auch durchgelesen, aber das für mich entscheidende steht wohl in dem Anhang III, der leider nirgends zu finden ist. Die Sucherei wurde mir schliesslich vor einer halben Stunde zu blöd und ich hab einfach mal beim TÜV angerufen und mich dort beraten lassen, wieviele Spiegel bei meinem Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben sind.
Hier die Antwort das TÜV Ingenieurs in Kurzfassung:
1. Vorgeschrieben sind ein Aussenspiegel an der Fahrerseite und ein Rückspiegel mittig im Fahrzeuginneraum.
2. Jedes Fahrzeugteil muss in Takt und jederzeit zweckmässig benutzbar sein.
3. Ein angeklappter Rückspiegel der jedoch funktionsbereit ist, stellt kein Mängel dar.
4. Es ist richtig, dass die in den Zulassungspapieren angegebene Fahrzeugbreite, die Breite ohne Rückspiegel ist. Der Hintergrund, weshalb dies so ist, ist folgender:
- Da sich Fahrzeuge, Typen und Abmessungen ständig ändern, eventuell auch nachträglich Umbauten (hier: andere Rückspiegel) vorgenommen werden können, auch seitens der Hersteller, wäre der Arbeits und Verwaltungsaufwand für die Behörden und Prüfstellen zu hoch und zu teuer, dies jedesmal auf die neu ausgestellten Zulassungsbescheinigungen zu übertragen. Aus diesem Grund gelten Rückspiegel als Anbauten und werden daher bei der in den Papieren genannten Gesamtbreite unberücksichtigt gelassen.
5. Es ist ebenfalls richtig, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, mit einem breiteren (also inkl. Rückspiegel) Fahrzeug auf einer auf 2m Maximalbreite beschränktem Fahrweg zu fahren.
6. Es ist keine Ordnungswidrigkeit, wenn der Fahrer den rechten Spiegel zum Zwecke der Befahrung der verengten Fahrbahn einklappt.
7. Der rechte Aussenspiegel muss funktionsfähig sein, braucht aber nicht zwingend benutzt werden.
8. Fazit: Kein Polizist und kein Richter können einem Fahrzeugführer ein Buss- oder Verwarnungsgeld auferlegen, weil dieser mit einem angeklappten rechten Aussenspiegel in einer Autobahnbaustelle fährt.
9. CAVE: Sollte es jedoch zu einem Verkehrsunfall kommen, aufgrund dessen ein Gutachten erstellt wird, welches zum Ergebnis kommt, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn die Fahrzeugführer einen rechten Aussenspiegel gehabt hätten, bzw. diesen benutzt hätten, so liegt ein grob Fahrlässiges Verhalten vor, welches freilich geahndet werden würde, ganz zu schweigen vom Zahlungswillen der Versicherung. (Vergl.: Richtgeschwindigkeit 130 Km/h)
Also ich werd in Zukunft in Baustellen daran denken und beim Überholvorgang meinen rechten Aussenspiegeln einklappen!
Grüße, Mikka
Mir ist das im Prinzip Schei.... egal, mein Auto ist 177cm breit so stehts in den Papieren, dann kann ich auch auf einer Fahrspur mit 2m fahren. Wenn die heilige Staatsmacht meint mir einen Strafzettel zu verpassen, würde ich mich dagegen wehren. Dann sind entweder die Hersteller gefordert und müssen die tatsächliche Breite angegeben, oder die Pfeifen die die Baustellen einrichten müssen sie breiter machen. Im übrigen: Die Behörden die deswegen Strafzettel verteilen sind nur auf Abzocke aus und sonst nichts.
Im übrigen: Die Behörden die deswegen Strafzettel verteilen sind nur auf Abzocke aus und sonst nichts.
Hallo,
gerade in Baustellen finde ich das eigentlich nicht, da ist schon eine gewisse Berechtigung dahinter: Unfallvermeidung.
Das hatte ich hier ja auch schon geschrieben:
Hallo,
na ja, in diesen Baustellen wird es schon eng, wenn rechts dann ein LKW fährt, da reicht ein kleiner Lenkeinschlag .....!
Und wenn der Spiegel dann gegen den LKw stößt, Panikreaktion, Lenkrad verreissen, abrupt bremsen und du hast das reinste Chaos in einem verengten Baustellenbereich. Die Gefahr ist also sehr real vorhanden.
Und nochmal, die Angabe der Breite in den Zulassungsbescheinigungen, die ohne Spiegel angegeben wird, hilft Dir dann nicht weiter.
Gruss
Desaster
Also ich werd in Zukunft in Baustellen daran denken und beim Überholvorgang meinen rechten Aussenspiegeln einklappen!
Du bremst also vor der Baustelle von ca 140-150 km/h auf 80 km/h runter, lässt das Beifahrerfenster runter, beugst Dich gaaanz weit nach rechts und klappst den Spiegel ein. Und das im Verkehrsfluß? Respekt!
PS: Was machen Mitsu-fahrer mit elektrisch anklappbaren Spiegeln? Die lassen sich nicht einzeln anklappen...
ASX-FG
PS: Was machen Mitsu-fahrer mit elektrisch anklappbaren Spiegeln? Die lassen sich nicht einzeln anklappen...
Doch, ist ein Sicherheitsmechanismus! Die kann man auch manuell einklappen.
wie man den rechten Spiegel vor einer Baustelle am besten einklappt, ist berechtigt...
PS: Was machen Mitsu-fahrer mit elektrisch anklappbaren Spiegeln? Die lassen sich nicht einzeln anklappen...
nun mein ASX hat elektrisch anklappbare Spiegel... theoretisch kann man beide vor einer Baustelle el.einklappen und dann auf der Fahrerseite den Spiegel von Hand wieder in die Normalposition bewegen... also das geht schon... ob man es macht ist eine andere Sache..
Wir haben in verschiedenen ADAC Fahrsicherheitstrainings gelernt, möglichst in Baustellen mit verengter Fahrspur rechts zu fahren. ( Wir hatten eine Woche einen Trainingsplatz des ADAC für unsere Kunden gemietet )
Die Durchschnittsbaustelle ist etwa 9 km lang, bei Benutzung der linken schmaleren Spur ist die Überholgeschwindigkeit maximal 5 km schneller als auf der rechten Spur und bringt dann letztendlich bei Maximalgeschwindigkeit ( 80 km/h) auf die 10 km einen Gewinn von exakt 750 mtr. Vorsprung auf der linken Seite.
Ich mag altbacken gelten, aber dieser Vorteil bringt für mich wenig. Wenn ich nicht gerade zwischen 2 LKWs bin, bleibe ich rechts, und überhole nur, wenns erforderlich ist.
Die Gefahr, dass ein überholter LKW mal im Sekundenschlaf nach links zieht ist gross, und auf der linken Seite kann ich nur in die Gegenfahrbahn ausweichen......
Aber das soll jeder handhaben, wie er es möchte, die Fakten stehen fest... und ich betone, dass ich die Eintragung der Fahrzeugbreite ohne Spiegel in die KFZ Papiere auch nicht gerade angenehm finde.
Jetzt weiss ich Bescheid, was die STVO sagt, und achte halt mehr drauf.... was mich aber nicht hindert möglichst in den besagten Baustellen rechts zu fahren ( und bei Bedarf zu überholen - trotz der Abmessungen)
Du bremst also vor der Baustelle von ca 140-150 km/h auf 80 km/h runter, lässt das Beifahrerfenster runter, beugst Dich gaaanz weit nach rechts und klappst den Spiegel ein. Und das im Verkehrsfluß? Respekt!
Dann mal viel Respekt für mich! Denn ich kann dir sagen wie auch ein zu kurz geratener das schafft ohne Probleme damit zu bekommen.:
1. Beide Spiegel per Knopfdruck anklappen
2. Fahrerfenster per Knopfdruck runter lassen
3. Fahrerseite Spiegel aufklappen
4. Fahrerfenster wieder hochlassen
Fertig
Wir haben in verschiedenen ADAC Fahrsicherheitstrainings gelernt, möglichst in Baustellen mit verengter Fahrspur rechts zu fahren. ( Wir hatten eine Woche einen Trainingsplatz des ADAC für unsere Kunden gemietet )
Die Durchschnittsbaustelle ist etwa 9 km lang, bei Benutzung der linken schmaleren Spur ist die Überholgeschwindigkeit maximal 5 km schneller als auf der rechten Spur und bringt dann letztendlich bei Maximalgeschwindigkeit ( 80 km/h) auf die 10 km einen Gewinn von exakt 750 mtr. Vorsprung auf der linken Seite.
Ich mag altbacken gelten, aber dieser Vorteil bringt für mich wenig. Wenn ich nicht gerade zwischen 2 LKWs bin, bleibe ich rechts, und überhole nur, wenns erforderlich ist.
Die Gefahr, dass ein überholter LKW mal im Sekundenschlaf nach links zieht ist gross, und auf der linken Seite kann ich nur in die Gegenfahrbahn ausweichen......
Aber das soll jeder handhaben, wie er es möchte, die Fakten stehen fest... und ich betone, dass ich die Eintragung der Fahrzeugbreite ohne Spiegel in die KFZ Papiere auch nicht gerade angenehm finde.
Jetzt weiss ich Bescheid, was die STVO sagt, und achte halt mehr drauf.... was mich aber nicht hindert möglichst in den besagten Baustellen rechts zu fahren ( und bei Bedarf zu überholen - trotz der Abmessungen)
Jap schon recht, aber hast du mal gesehen, wie platt ein SUV sein kann, wenn er zwischen zwei 40 Tonnern eingeklemmt wird?
Und das will ich nicht... Also überhole ich die Dinger lieber!
weiterhin auf dem 2m breiten Fahrstreifen und zwar deshalb: Bei uns auf der A60 (benutze ich täglich) wird seit 10 Jahren ein Tunnel! von 240m Länge gebaut. Auf einer Länge von ca. 3km ist Geschw,Begr. 60km/h. Wenn ich auf dieser Strecke mit 60-70 km/h unterwegs bin, hängen die LKW mir im Heck, da ist mir mein Leben lieber und ich gehe den Brummis aus dem Weg und überhole auf dem 2m breiten linken Fahrstreifen. Die Frechheit an dieser Baustelle ist, Tempo 60 auf teilweise 6 Spuren, deshalb stehen dort ständig die Blitzer. Die Einheimischen machen an diesen markanten Stellen natürlich langsam und die ortsfremden hängen dir im Kofferraum. Hier findet reine Wegelagerei von der Verkehrsüberwachung statt. Allein das Bauwerk als Tunnel zu bezeichnen ist schon lächerlich, aber es ist Licht am Ende des Tunnels, Ende 2012 soll er nun endlich fertig werden.
Wenn ich nicht gerade zwischen 2 LKWs bin, bleibe ich rechts, und überhole nur, wenns erforderlich ist.
dass ich nicht zwischen 2 LKWS fahren möchte
Jap schon recht, aber hast du mal gesehen, wie platt ein SUV sein kann, wenn er zwischen zwei 40 Tonnern eingeklemmt wird?
Und das will ich nicht... Also überhole ich die Dinger lieber!
und auch ich hatte geschrieben, dass ich die dann überhole... und weitestgehends rechts fahre, es sei denn dass ich überholen muss...
und auch das hatte ich, wenn auch nicht so ausführlich bereits geschrieben lieber Mikka
1. Beide Spiegel per Knopfdruck anklappen
2. Fahrerfenster per Knopfdruck runter lassen
3. Fahrerseite Spiegel aufklappen
4. Fahrerfenster wieder hochlassen
Meine Ausführungen waren wie folgt: nun mein ASX hat elektrisch anklappbare Spiegel... theoretisch kann man
beide vor einer Baustelle el.einklappen und dann auf der Fahrerseite den
Spiegel von Hand wieder in die Normalposition bewegen.
Hallo,
unsere Fahrzeuge werden immer breiter und länger und der Gesetzgeber verschläft mal wieder, dass die linke Spur verbreitert werden muss. Probleme entstehen daher auch im Parkhaus durch zu breite Fahrzeuge, so dass man kaum aussteigen kann, geschweige von den Zufahrten, die viel zu eng sind. Ein Ende ist beim Breiten- und Längenzuwachs nicht in Sicht.
Gruss aus Brandenburg
Probleme entstehen daher auch im Parkhaus durch zu breite Fahrzeuge, so dass man kaum aussteigen kann, geschweige von den Zufahrten, die viel zu eng sind
Problem Nr. 1 kann man durch neue Fahrbahnmarkierungen beheben.
Problem Nr. 2 erfordert einen Abriss und anschliessendem Neubau von Parkhäusern. Kann ja keiner ahnen, dass Autos immer größer und dicker werden...
"Wir bauen auf und reissen nieder, immer wieder, immer wieder".
ASX-FG
Problem Nr. 1 kann man durch neue Fahrbahnmarkierungen beheben.
Problem Nr. 2 erfordert einen Abriss und anschliessendem Neubau von Parkhäusern
Hallo ASX-FG,
gute Idee, hat aber leider einen Haken - neue Fahrbahnmakierungen = weniger Parkraum und Einnahmen, also kein Geld für Abriss und Neuaufbau eines Parkhauses.
Gruss ASX King
gute Idee, hat aber leider einen Haken - neue Fahrbahnmakierungen = weniger Parkraum und Einnahmen, also kein Geld für Abriss und Neuaufbau eines Parkhauses.
Ach, die Zauberwörter heissen einfach nur "Steuergelder" und "Stadtsanierung"...
ASX-FG