habe ich die eben gestellte Frage schon beantwortet bekommen.
Allerdings ist das Alles nicht zuende gedacht, und viele Pferdehalter sind verubnsichert:
Mittwoch, 20.04.2011, 18:00 Uhr
Fortbildungs / Ergänzungslehrgang - Befähingunsnachweis
"Pferdetransport".
Diese Schulung wurde durch die Tierärztin Frau
Ellen Eser, Beratungs- und Schulungsinstitut für schonenden
Umgang mit Zucht- und Schlachttieren (bsi), Schwarzenbek, auf dem
Lindenhof im Casino durchgeführt.
An dieser Schulung mit anschliessender schriftlicher Prüfung
(ca. 2,5 Std.) nahmen RVT-Teilnehmer sowie auch einige Nicht-RVT-Mitglieder
teil.
Auch eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der EU-Tiertransportverordnung
im Januar 2008 sind immer noch viele Pferdehalter, Reiter und Fahrer
verunsichert: Was ist beim Transportieren von Pferden zu beachten,
welchen Personenkreis betrifft diese Verordnung und wer muss einen
sogenannten Befähigungsnachweis haben?
Den Transport-Befähigungsnachweis bräuchten eigentlich
nur gewerbliche Transporteure.
Private Pferdefahrer brauchen ihn auf jeden Fall bei einer Fahrt
zu einer Pferdesportveranstaltung im weitesten Sinne, die weiter
als 65 Kilometer ist, nicht aber, wenn es zur Tierklinik, zu einem
Ausritt, oder in den Urlaub in Deutschland geht.
Die Spitzfindigkeiten in den Interpretationshilfen allerdings sind
EU-gemäss nahezu endlos!
Das kann entscheidend sein für die Bewertung, privat oder nicht.
Die FN gibt keine Empfehlung, macht aber eine Gleichung auf: "Die
Kosten für den Nachweis liegen unter 100 Euro".
In Dänemark, Holland, Ungarn und anderen EU-Staaten ist der
gordische EU- Knoten so durchgehauen: Jeder, der Pferde transportiert,
muss seine Befähigung nachweisen.
Letzlich haben alle Teilnehmer die Prüfung bestanden und
können nun mit den ausgestellten Bestätigungen bei ihrem
zuständigen Veterinäramt die Zulassung entspr. der EU-Transportverordnung
beantragen.