Fahrbericht ASX mit Pferdeanhänger

  • habe ich die eben gestellte Frage schon beantwortet bekommen.
    Allerdings ist das Alles nicht zuende gedacht, und viele Pferdehalter sind verubnsichert:


    Mittwoch, 20.04.2011, 18:00 Uhr


    Fortbildungs / Ergänzungslehrgang - Befähingunsnachweis
    "Pferdetransport".



    Diese Schulung wurde durch die Tierärztin Frau
    Ellen Eser, Beratungs- und Schulungsinstitut für schonenden
    Umgang mit Zucht- und Schlachttieren (bsi), Schwarzenbek, auf dem
    Lindenhof im Casino durchgeführt.


    An dieser Schulung mit anschliessender schriftlicher Prüfung
    (ca. 2,5 Std.) nahmen RVT-Teilnehmer sowie auch einige Nicht-RVT-Mitglieder
    teil.


    Auch eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der EU-Tiertransportverordnung
    im Januar 2008 sind immer noch viele Pferdehalter, Reiter und Fahrer
    verunsichert: Was ist beim Transportieren von Pferden zu beachten,
    welchen Personenkreis betrifft diese Verordnung und wer muss einen
    sogenannten Befähigungsnachweis haben?


    Den Transport-Befähigungsnachweis bräuchten eigentlich
    nur gewerbliche Transporteure.


    Private Pferdefahrer brauchen ihn auf jeden Fall bei einer Fahrt
    zu einer Pferdesportveranstaltung im weitesten Sinne, die weiter
    als 65 Kilometer ist, nicht aber, wenn es zur Tierklinik, zu einem
    Ausritt, oder in den Urlaub in Deutschland geht.


    Die Spitzfindigkeiten in den Interpretationshilfen allerdings sind
    EU-gemäss nahezu endlos!


    Das kann entscheidend sein für die Bewertung, privat oder nicht.


    Die FN gibt keine Empfehlung, macht aber eine Gleichung auf: "Die
    Kosten für den Nachweis liegen unter 100 Euro".


    In Dänemark, Holland, Ungarn und anderen EU-Staaten ist der
    gordische EU- Knoten so durchgehauen: Jeder, der Pferde transportiert,
    muss seine Befähigung nachweisen.


    Letzlich haben alle Teilnehmer die Prüfung bestanden und
    können nun mit den ausgestellten Bestätigungen bei ihrem
    zuständigen Veterinäramt die Zulassung entspr. der EU-Transportverordnung
    beantragen.

  • So nun noch mal für Alle Zwecks Hängerfahren.


    Dieses Befähigungsnachweisdingens brauchen nur Gewerbliche, also Leute, die damit Geld verdienen. Privatmenschen bleiben kompltt davon verschont. Steht nachzulesen, soweit ich mich erinnere im Reiterjournal vom August, wers nachlesen will. :naughty:


    Bin auch ne ganz Brave und hab nen Hängerführerschein. 8) Ich musste auch schon manchen Mann mitseinem Hänger aus der Bredouile helfen :thumbsup:


    Mein Lieblingshobby auf dem Turnier in der Pause ist übrigens, mit nem Stuhl und nem kalten Getränk auf den Hängerparkplatz zu sitzen.Dort schau ich dann den vornehmlich männlichen Luschen beim rückwärts Aus- und Einparken zu. :wacko: Frauen sind wenigstens so schlau und parken so, das sie gut wieder raus kommen, aber Männer eben halt nich :D


    Mit der Anhängelast mach ich mir nich so große Sorgen, hat mit meinem alten Kombi auch immer geklappt, sind da auch schon mal angehalten worden und die lieben Polizisten sagten damals, dass man bei Lebendtransporten eine Kulanz von 15% gibt, da man ja nichts abschneiden könnte, hat mein Fahrlehrer auch gesagt.

    "Wenn wir schon nicht gewinnen können, fahren wir wenigstens den Platz kaputt " :thumbup:

  • Also das mit diesem Befähigungsnachweis geht mir jetzt doch noch durch den Kopf 8|


    Muss mich da echt noch mal schlau machen. Das war aber auch auf den Turnieren im Fahrerlager noch nie ein Thema, und meine Fahrerkollegen schüsseln teilweise mehr als 800 Km aufTurnier 8|


    Jetzt braucht man doch für jeden Scheiß nen Schein ;( verdammte Geldmacherei :cursing:

    "Wenn wir schon nicht gewinnen können, fahren wir wenigstens den Platz kaputt " :thumbup: