Entschuldigung,
ja, alle Blinklichter sind o. K., sowohl im Warnblinkbetrieb, als auch im normalen Modus. Hier allerdings eben im schnellen Takt. Mit den normalen Birnen funktioniert alles wieder einwandfrei.
LED Tagfahrlicht in den Nebelleuchten
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Hallo,
danke für die Nachlieferung der Information.
Dann solltest Du es mal mit LED´s versuchen, die CANBUS-Free sind. Diese haben einen Widerstand verbaut, der dem System (Relais der Blinkersteuerung) einen höheren Verbrauch vorgaukelt.
Gruss
Desaster -
Wie siehts mit der BE aus bei Umrüstung auf LED?
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Servus
Ich hatte das Problem schon vor Jahren an meinem moped, als die LED-Technik aufkam .
Hatte led Blinker verbaut und das relai kam nicht mehr mit. Als ob keine Birne drin war, war der hohe Takt. Ich hab damals andere Relais verbaut, und alles hat wieder gefunzt. Das waren damals irgendwelche elektronischen Relais, die haben auch den Takt Gehalten ,wenn du nur noch einen funktionierenden Blinker hattest.Liebe Grüße
Asx-GaunerNachtrag:
https://m.louis.de/artikel/spe…-elektron-1-30-w/10033844
Sollte beim Pkw nichts anderes sein ..!
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Die BE bleibt in Kraft.
Beim TÜV kann allerdings dieses Leuchtmittel beanstandet werden, wenn es dem Prüfer auffällt.
Es wäre dann eine Wiedervorstellung (mit Originalleuchten) erforderlich, denn erst dann gibt es die ersehnte Plakette.
Gilt im übrigen auch für defekte Leuchten, auch hier wird ein Mangel attestiert und eine Wiedervorstellung ist angesagt.Gruss
Desaster -
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Die BE bleibt in Kraft.
Beim TÜV kann allerdings dieses Leuchtmittel beanstandet werden, wenn es dem Prüfer auffällt.
Es wäre dann eine Wiedervorstellung (mit Originalleuchten) erforderlich, denn erst dann gibt es die ersehnte Plakette.
Gilt im übrigen auch für defekte Leuchten, auch hier wird ein Mangel attestiert und eine Wiedervorstellung ist angesagt.Gruss
DesasterLiegt dir da ne verlässliche Quelle vor?
Ich stell mir diese Ebay-Nachrüst-LED-Leuchtmittel nach wie vor sehr schwierig in Unfallsituationen vor, wenn bspw. Person A behauptet, er wäre von Person B geblendet worden, welche LEDs (bspw. In den TFLs) verbaut hatte oder auf die Fahrtrichtungsanzeige bezogen das Blinksignal durch ein abweichendes Leuchtmittel verkannt wurde. -
aber das Beispiel
Person A behauptet, er wäre von Person B geblendet worden, welche LEDs (bspw. In den TFLs) verbaut hatte oder auf die Fahrtrichtungsanzeige bezogen das Blinksignal durch ein abweichendes Leuchtmittel verkannt wurde.
ist schon etwas unwahrscheinlich, denn LEDs in TFLs blenden selten oder nie, insbesondere nicht eine Einzel LED die anstelle einer Glühlampe ausgetauscht wurde.
Auch eine Fahrtrichtungsanzeigelampe, die evtl. ein abweichendes Leuchtmittel enthält, blendet nicht und wird auch kaum als Leuchtmittel verkannt, denn über dem leuchtmittel befinden sich noch die eingefärbten Kunststoffteile. Wenn letztere jedoch unterschiedlich sind - rechts anders als links- kann es zu Problemen kommen.Blendende Leuchten am Fahrzeug sind immer ein Zeichen von Fehleinstellungen oder falscher Montage... nicht aber unbedingt ursächlich in LEDs zu suchen, egal ob die werksseitig verbaut wurden oder nachgerüstet wurden.
Und wer Bedenken hat, sollte keine Leuchtmittel wechseln....
ASX 13
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denn über dem leuchtmittel befinden sich noch die eingefärbten Kunststoffteile.
Richtig, oder aber, im Fall von speziellen Blinker-LED´s, ist die LED selber schon eingefärbt.
Ich kenne jetzt keinen Einbauort, an dem die Ersatz-LED´s die vermutete Blendung / Fehlinformation erzeugen könnten...!Kennzeichenbeleuchtung: Die LED strahlen in Richtung Fahrzeug, Blendung ausgeschlossen
Tagfahrlicht: Die Blendung am Tage ist auszuschliessen, Nachts sind diese ausgeschaltet, da Abblendlicht aktiv
Standlicht: Wie der Name schon sagt.....
Blinker: wie asx 13 schon sagte, sowie meine o.a. ErgänzungGruss
Desaster -
Blendung hin oder her, für mich kommt eigentlich nur folgendes zum Tragen:
ZitatDie StVZO schreibt im §22a unter anderem vor, dass:
"(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt
sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung
nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden,
wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen
gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das
Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom
12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)."
Seht mal auf die Leuchtmittel wg. Zulassungszeichen
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Hier die Auflistung der Bauartpflichtigen Teile
ZitatStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile(1) Die nachstehend
aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an
zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet
werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein: 1.
Heizungen
in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie
Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors
verwendet wird (§ 35c Absatz 1);1a.
Luftreifen (§ 36 Absatz 1a);2.
Gleitschutzeinrichtungen (§ 37 Absatz 1 Satz 2);3.
Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;4.
Frontschutzsysteme (§ 30c Absatz 4);5.
Auflaufbremsen
(§ 41 Absatz 10), ausgenommen ihre Übertragungseinrichtungen und
Auflaufbremsen, die nach den im Anhang zu § 41 Absatz 18 genannten
Bestimmungen über Bremsanlagen geprüft sind und deren Übereinstimmung in
der vorgesehenen Form bescheinigt ist;6.
Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Absatz 1), mit Ausnahme von a)
Einrichtungen,
die aus technischen Gründen nicht selbstständig im
Genehmigungsverfahren behandelt werden können (zum Beispiel Deichseln an
einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar
sind),b)
Ackerschienen
(Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau
an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,c)
Zugeinrichtungen
an land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter
Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck
entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den
unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind,d)
Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen,e)
Langbäumen,f)
Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen angebracht werden;
7.
Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50);8.
Begrenzungsleuchten (§ 51 Absatz 1 und 2, § 53b Absatz 1);8a.
Spurhalteleuchten (§ 51 Absatz 4);8b.
Seitenmarkierungsleuchten (§ 51a Absatz 6);9.
Parkleuchten, Park-Warntafeln (§ 51c);9a.
Umrissleuchten (§ 51b);10.
Nebelscheinwerfer (§ 52 Absatz 1);11.
Kennleuchten für blaues Blinklicht (§ 52 Absatz 3);11a.
nach vorn wirkende Kennleuchten für rotes Blinklicht mit nur einer Hauptausstrahlrichtung (Anhaltesignal) (§ 52 Absatz 3a);12.
Kennleuchten für gelbes Blinklicht (§ 52 Absatz 4);12a.
Rückfahrscheinwerfer (§ 52a);13.
Schlussleuchten (§ 53 Absatz 1 und 6, § 53b);14.
Bremsleuchten (§ 53 Absatz 2);15.
Rückstrahler
(§ 51 Absatz 2, § 51a Absatz 1, § 53 Absatz 4, 6 und 7, § 53b, § 66a
Absatz 4 dieser Verordnung, § 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung);16.
Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Absatz 1 und 3);16a.
Nebelschlussleuchten (§ 53d);17.
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten) (§ 53b Absatz 5, § 54);17a.
Tragbare Blinkleuchten und rot-weiße Warnmarkierungen für Hubladebühnen (§ 53b Absatz 5);18.
Lichtquellen
für bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen, soweit
die Lichtquellen nicht fester Bestandteil der Einrichtungen sind (§ 49a
Absatz 6, § 67 Absatz 10 dieser Verordnung, § 22 Absatz 4 und 5 der
Straßenverkehrs-Ordnung);19.
Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz – Einsatzhorn – (§ 55 Absatz 3);19a.
Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Anhaltehorn) (§ 55 Absatz 3a);20.
Fahrtschreiber (§ 57a);21.
Beleuchtungseinrichtungen für Kennzeichen (§ 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung);21a.
Beleuchtungseinrichtungen für transparente amtliche Kennzeichen (§ 10 Fahrzeugzulassungs-Verordnung);22.
Lichtmaschinen,
Scheinwerfer, Schlussleuchten, rote, gelbe und weiße Rückstrahler,
Pedalrückstrahler und retroreflektierende Streifen an Reifen oder in den
Speichen für Fahrräder (§ 67 Absatz 1 bis 7 und 11);23.
(weggefallen)24.
(weggefallen)25.
Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen;26.
Leuchten zur Sicherung hinausragender Ladung (§ 22 Absatz 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung); -
Hier mal interessante Broschüren zum Thema vom TÜV:
Pkw-Beleuchtung: Klick
Änderungen am Fahrzeug: Klick
Erheblicher Mangel defekte Beleuchtung:
Zitat Anfang
Seit 01.07.2012 hat sich auch die Bewertung diverser Mängel geändert.
Einige Mängel im Bereich Beleuchtung, die früher als geringer Mangel
eingestuft wurden und somit nicht zur Verweigerung der Plakette führten
sind nun anders eingestuft. Es wird keine Plakette erteilt, wenn z.B.
ein Abblendlicht oder ein Fernlicht, beide Begrenzungsleuchten vorne
(umgangssprachlich Standlichter), die Nebelschlussleuchte oder der/die
Rückfahrscheinwerfer nicht funktionieren. Es müssen mindestens 2
Bremsleuchten funktionieren, was für ältere Fahrzeuge ohne dritte
Bremsleuchte bedeutet, dass der Ausfall eines Bremslichts als
erheblicher Mangel eingestuft ist und somit keine Plakette erteilt wird.
Grundsätzlich sollten sie ja ohnehin immer darauf achten, dass alle
Lampen in Ordnung sind, aber spätestens bevor sie zur Hauptuntersuchung
fahren ist also die Kontrolle der gesamten Beleuchtung angeraten.
Zitat EndeQuelle: Klick
Gruss
Desaster -
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Mit denen liebäugel ich auch schon länger.
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schicke Teile, hab sie mir bestellt.
Nur leider hängts noch beim Einbau, Nebelleuchten funktionieren Tagfahrlicht jedoch nicht...Sicherung ist iO.
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Hallo,
kommt denn auch Saft an den TFL an?
Wie sieht es aus, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird? Geht es dann?
Evtl. mal die Polung ändern, LED reagieren bei falscher Polung schon mal seltsam.Oder liegt es am Steuergerät/Relais? Evtl. die Anschlüsse dort falsch geklemmt?
Gruss
Desaster -
Hi Desaster,
hat geklappt, Lichtmodus auf Automatic, und mit der Taschenlampe an den Lichtsensor und siehe da schaltet um und es funtzt
Morgen gibts Bilder
Cheers
Michi
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Bilder plz..
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Uiehh, das sieht aber etwas mager aus, glaube nicht, das der Wagen aus groesserer Distanz damit noch gut zu sehen ist.
Gruss
Sascha