Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, eine abnehmbare AHK bei Nichtbenutzung immer zu demontieren. Ausnahmen: Es steht diesbezüglich ein Vermerk in den Fahrzeugpapieren oder der montierte Haken verdeckt das Kennzeichen.
Im Falle eines (Auffahr-)Unfalls argumentieren manche Versicherer mit einer erhöhten Betriebsgefahr, die vom montierten Haken ausgeht. Das könnte eine Versicherung dazu verleiten, Ansprüche beim eigentlichen Unfallopfer zu mindern. Allerdings gibt es keinerlei diese Rechtsauffassung unterstützende Rechtsprechung.
Aber wozu verbaut man erst eine abnehmbare AHK, wenn man die dann aus Faulheit doch dran lässt? Der Haken ist in 3 Sekunden montiert oder abgenommen, dazu Dose raus- oder reinschwenken und gut. Das schaffen bei uns problemlos auch Frau und Kinder. Ich persönlich lasse den Haken nur mal nach einer Regenfahrt dran, sobald alles wieder schön trocken ist, kommt der Haken runter.
kc85