Beim Versicherungsbeginn abgegebene Schätzung der km Fahrleistung / Jahr

  • Hallo Freunde..


    mal eine Frage an die Versicherungs"kenner"


    Aus der Vergangenheit war ich von einer km Jahresleistung von etwa 12.000 km ausgegangen, und habe diese bei Versicherungsbeginn als geschätzte Fahrleistung angegeben.


    Wie es sich dieses Jahr herausstellt, werden es aber sicher 15.000 km. Wann ist es angesagt, die Versicherung darüber zu informieren, noch vor dem November? so kann ich, wenn der Nachforderungsbetrag dann incl. der bereits gezahlten Prämie zu hoch wird, im Oktober noch neue Angebote einholen ... und ggfls. ungern meine Versicherung wechseln... oder wartet man bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres, weil man dann die genaue Fahrleistung kennt...?


    Wann endet das erste Versicherungsjahr, genau 1 Jahr nach der Erstzulassung meines neuen ASX....


    Kann mir jemand Tips geben, wie ich mich am besten verhalte? Danke

  • Hallo,
    Du solltest einfach mal Deine Versicherung anrufen und nachfragen.
    Der Unterschiedsbeitrag ist evtl. ja auch nicht hoch.
    Da kann unser Mitglied Stoppelhase doch sicher was zu sagen, der kennt sich doch in diesem Bereich gut aus.
    Gruss
    Desaster

  • Die meisten Versicherer machen keine Nachberechnung wenn der Kunde die Jahres-km-Leistung ändert, sondern ändern den Vertrag ab dem Meldedatum und damit auch den Beitrag für die Zukunft. Kann allerdings auch anders gehandhabt werden, insbesondere wenn der Kunde schon unangenehm aufgefallen ist (z. B. dauernd in der Mahnung).


    In der Regel wird telefonische Meldung akzeptiert und man bekommt gleich den Mehrbeitrag genannt.


    Das Versicherungsjahr endet bei den allermeisten Versicherern am 31.12 eines jeden Jahres. Es gibt aber auch Ausnahmen wie Nürnberger oder Admiral Direkt, die machen Versicherungsjahr ungleich Kalenderjahr.


    Im Antrag bei Versicherungsbeginn wird normalerweise keine "geschätzte" Fahrleistung gefragt sondern die "maximale" Jahresfahrleistung. Von daher ist die Korrektur auf 15000 km / Jahr nicht ausreichend, wenn Du mindestens 15000 km / Jahr fährst. Allerdings ist das auch von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.


    Tipp: für die Änderung der Jahresfahrleistung den aktuellen KM-Stand parat haben, danach fragen die meisten Gesellschaften in diesem Zusammenhang.

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!:

  • für die umfangreichen Informationen.... werde mich an die versicherung wenden und mit denen reden....


    da ich vermutlich nie aufgefallen bin... nie einen Unfall hatte.... und seit 30 jahren nicht gewechselt habe... denke ich mal dass wir schon eine Einigung bekommen... sobald ich etwas weiss... berichte ich gerne...


    danke nochmal stoppelhase

  • wie von Euch vorgeschlagen meine Versicherung angerufen und mitgeteilt, dass meine Fahrleistungen höher sind, als bei Versicherungsbeginn angegeben.


    Sie haben sich den derzeitigen Tachostand notiert.... eine Prämienerhöhung findet im laufenden versicherungsjahr nicht statt..


    Zum Januar dann wird die Prämie leicht angehoben, angepasst an die höhere Fahrleistung...


    Danke nochmal Stoppelhase und Desaster.... die Dame bei der Versicherung sagt auch, so sei ich auf der sicheren Seite..

  • Bei 30 Jahren unfallfreier Fahrt und Mitgliedschaft in der gleichen Versicherung wirst Du wahrscheinlich sowieso einen Rabatt jenseits von gut & böse haben und die Mehrkosten werden so wohl kaum der Rede wert sein... ;)

  • also ganz logisch ist die aussage zwar nicht, aber wenn die dame von der versicherung das so gesagt hat ok....
    leider werden wir für nächstes jahr doch schon bedeutend tiefer in die tasche greifen müssen, da die typklassen vom asx doch deutlich angehoben werden...sowohl im haftpflicht als auch im kasko bereich....also aufmerksam die benachrichtigung vom versicherer lesen wenn die beitragsübersicht für das nächste jahr eintrudelt.....stichtag für kündigungen wäre der 30.11.2012...also augen auf ;-)

  • Mit Logik hat die Beitragsfindung in der Versicherung nur bedingt zu tun. Eher mit Kalkulation und Geschäftspolitik.


    Übrigens hat man nach einer Beitragserhöhung nochmal ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats zum Erhöhungstermin. Da gilt dann der 30.11. nicht.


    Neue Angebote nebst einer hervorragenden Beratung und breiter Auswahl an Tarifen unterschiedlichster Gesellschaften gibts bei mir. :)

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!: