Die StVo ist da im §23 Abs. 1 ziemlich eindeutig:
Ja, ist sie.....!
Bedeutet aber nicht, das man das Fahrzeug nicht mehr bewegen darf....!
Beim TÜV ist das ein Mangel, der eine Nachuntersuchung bedeutet, nicht aber die Stilllegung.
Und die Rennleitung zeigt da im Normalfall Verständnis, wenn die erforderlichen Maßnahmen bereits eingeleitet wurden.
Dafür gibt es dann höchstens eine Mängelkarte.....!
Und Du hast natürlich Recht, die "Einäugigen" Autofahrer werden immer mehr....aber das sind auch meist Leute, die ihre Beleuchtung vernachlässigen, anders als Harry, der ja aktiv geworden ist.....!
Desaster