Was ist ein Neufahrzeug? (Quizfrage)

  • Neufahrzeugklausel - schon mal gehört? In dieser Klausel ist die Entschädigung bei Totalschaden eines Fahrzeuges in der (Voll-)Kaskoversicherung geregelt.


    Es gibt Versicherer mit 0-24 Monaten Regelung. Diese erstatten dann einen Neukauf, sollte in dieser Frist ein versicherter Totalschaden eintreten.


    Doch was ist ein Neufahrzeug ?


    Heute hat eine Kundin ein Fahrzeug gekauft, dass am 29.04.2011 auf den Händler zugelassen wurde und heute am 01.07.2011 auf die Kundin zugelassen wird.


    Die Kundin möchte gerne die 24 Monate - Regelung haben.


    Geht das ?


    Welcher Versicherer macht das ?

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!:

  • Hallo,
    also was eine Versicherung unter einem Neufahrzeug versteht und wie lange es als Neufahrzeug bei einem Schaden bewertet wird, ist meist in den jeweiligen Tarifbestimmungen versteckt
    Ich denke mal, da kannst Du nur über eine Abfrage bei den Versicherungen, oder aber durch Studium von deren Tarifbestimmungen zu einem Ergebnis kommen.
    Wie wir alle wissen, ist die Tarifvielfalt bei den Versicherungen enorm. Und manchmal gibt es Tarifbestimmungen die im "Altvertra"g gültig sind, im "Neuvertrag" aber schon wieder ganz anders geregelt werden, da andere Tarifbestimmungen gelten.
    Deshalb hilft es wohl kaum, wenn jeder nun seine aktuelle Regelung gem. Versicherungsvertrag / Tarifbestimmungen prüft, da ein Bestandsschutz dieser Regelung eben nicht automatisch auch bei einem Neuvertrag greift.
    Gruss
    Desaster

  • Ich meinte eher, wie ist Neufahrzeug zum Zeitpunkt der Anschaffung definiert ?


    Welcher Versicherer sieht das beschriebene Beispiel als Neufahrzeug an, so dass die Neufahrzeugregelung im Falle eines Schadens überhaupt greift.

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!:

  • Ich meinte eher, wie ist Neufahrzeug zum Zeitpunkt der Anschaffung definiert ?


    Welcher Versicherer sieht das beschriebene Beispiel als Neufahrzeug an, so dass die Neufahrzeugregelung im Falle eines Schadens überhaupt greift.

    Hallo,
    Deine Fragestellung war aber eine andere:


    Heute hat eine Kundin ein Fahrzeug gekauft, dass am 29.04.2011 auf den Händler zugelassen wurde und heute am 01.07.2011 auf die Kundin zugelassen wird.

    Die Kundin möchte gerne die 24 Monate - Regelung haben.


    Geht das ?

    Welcher Versicherer macht das ?

    Und auch hier die Antwort, Versicherer abfragen, Tarifbestimmungen vergleichen.
    Bei manchen Versicherungen gilt eine Tageszulassung als Neufahrzeug, bei manchen auch Kurzzulassungen bis 3 Monate, ist eben so wie ich es schon geschrieben habe, fast jede Versicherung handhabt das anders.
    Ggfs. kannst Du ja bei der Versicherung eine abweichende Regelung (entgegen der Tarifbestimmungen) aushandeln. Es gilt Vertragsfreiheit, somit ist alles möglich.
    Gruss
    Desaster

  • Du verstehst mein Anliegen falsch, ich will keine Antwort weil ich es nicht wüsste, ich wollte die Teilnehmer des Forums hier anregen sich über Ihre Klauseln mal genau zu informieren.


    Der Austausch hier über das Forum soll nur als Katalysator dienen sich seine Unterlagen mal anzuschauen.


    Auch fände ich es schön, wenn jeder "seine Vertragliche" Klausel bzw. Definition hier einstellen würde - damit man mal sieht, wie unterschiedlich das ist.


    Die meisten ASX die gekauft werden dürften ja Neu sein, aber eventuell auch Fahrzeuge die als Tageszulassungen liefen oder als Vorfürwagen für einige Zeit im Einsatz waren.

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  • Wie wäre diese Antwort:


    >>>Es gibt drei unterschiedliche Festlegungen, was Neuwagen sind: steuerrechtliche, zivilrechtliche und europarechtliche (im Rahmen der GVO 1400/2002). Hier interessiert aber nur die zivilrechtliche.


    Die juristische Definition besagt, dass ein Neuwagen keine ungeklärten Kilometer haben darf. Und alle Fahrten außerhalb der Produktionsstätte, die über das normale Verladen auf die Transporter und Bewegungen vor Ort im Autohaus zu Repräsentationszwecken hinausgehen, sind ungeklärte Kilometer. Dazu gehören nun mal auch Probefahrten. Die Weiteren vier Bedingungen sind: maxiaml 12 Monate alt ab Verlassen der Produktion, keine Modellpflege, keine Standschäden beim Hersteller/ Händler, keine reparierten Schäden nach Produktion. Damit sind 50 Prozent der in Deutschland verkauften Fahrzeuge i.d.R. keine Neuwagen im rechtlichen Sinne.<<<

    Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand legt,


    es gibt jeden Tag mindestens Einen, der aufrecht darunter durch gehen kann.


  • mich interessiert die Definition eurer Versicherung.


    Welche Klauseln habt Ihr in eurem Vertrag bei welcher Gesellschaft (Tarif) ?

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!:

  • Welche Klauseln habt Ihr in eurem Vertrag bei welcher Gesellschaft (Tarif) ?


    mich interessiert die Definition eurer Versicherung.


    1) Wir ersetzen einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile, soweit in den folgenden Absätzen oder in A.2.1 nichts anderes bestimmt ist. Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs oder gleichwertiger Teile am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen. Vorschäden (reparierte wie unreparierte) werden bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes berücksichtigt.


    2) Für einen Pkw (jedoch nicht verwendet als Mietwagen, Taxe oder Selbstfahrervermiet-Fahrzeug) erhöht sich bei einem Schaden nach A.2.6 Absatz 1 Satz 1 und 2, der in den ersten 12 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs eintritt, die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, wenn sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles im Eigentum desjenigen befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler/-hersteller erworben hat. Bei überwiegend privat genutzten PKW gilt dies unter den vorgenannten Voraussetzungen auch dann, wenn das Fahrzeug mit einer Laufleistung von bis zu 1.000 km erworben wurde. Neupreis ist der von Ihnen, bei Leasingfahrzeugen der vom Eigentümer am Tag des Schadenereignisses aufzuwendende Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der Versicherten Ausführung oder – falls der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird – eines ausführungsgleichen, gleichartigen Typs. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.


    3) Liegt die nach Absatz 1 und 2 ermittelte Leistungsgrenze über der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) für ein Neufahrzeug in der versicherten Ausführung, bildet abweichend von Absatz 1 und 2 die UVP am Schadentag die Leistungsgrenze. Wird in diesem Fall das Fahrzeug nicht mehr hergestellt, ist die Leistungshöchstgrenze die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) eines Neufahrzeuges in vergleichbarer Ausführung.


    Meinst sowas?

    Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand legt,


    es gibt jeden Tag mindestens Einen, der aufrecht darunter durch gehen kann.


  • Genau sowas meine ich.


    Schön wäre noch der Name der Gesellschaft - wer da bedenken hat bitte nicht.

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!:

  • Hallo,
    was soll diese Abfrage bringen? Das man sich mit den Tarifbestimmungen auseinander setzt?
    Das sollte vor Vertragsabschluß erfolgen, im nachhinein ist das wenig hilfreich.
    Die hier mitgeteilten Tarifbestimmungen geben ansonsten auch nur den Stand der Tarifbestimmungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wieder, nicht aber ob diese bei Neuverträgen noch gültig wären, es also nicht schon aktuellere gibt.
    Hatte ich aber schon ausführlich drauf hingewiesen.
    Gruss
    Desaster

  • Hi Desaster,


    stoppelhase ist der Mann vom Fach. Er könnte ja ein paar Tipps auf Lager haben .... weißt Bescheid! Thinking positiv!


    stoppelhase,


    ich habe Keine Bedenken :!: aber vielleicht Gladstone oder unser neuer Admin ASX13 - wegen Werbung :?: ?(


    >>Gothaer<<


    Gruß BigM

    Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand legt,


    es gibt jeden Tag mindestens Einen, der aufrecht darunter durch gehen kann.


  • Hi Desaster,


    stoppelhase ist der Mann vom Fach. Er könnte ja ein paar Tipps auf Lager haben .... weißt Bescheid! Thinking positiv!

    Hallo BigM,
    das mit den Tipps wäre ja auch Prima, nur wie gesagt, die Verträge bestehen nun, daran ändern auch die Tipps nichts mehr.
    Die sind dann höchstens bei einem Neuvertrag sinnvoll.
    Und wozu vorher jeder seine Tarifbestimmungen mitteilen soll .......????
    Gruss
    Desaster

  • Hi Desaster,


    mußt du ja nicht. Jeder wie er mag. Ich finde es i.O. Viele ASX'ler werden ja grad angemeldet = Neuvertrag. Bekommen wir doch am laufenden Meter hier gepostet. Die einzige Sache wäre in diesem Zusammenhang die Werbung. Dafür gibts ja nun zwei "Mods" als Aufräumer.


    Gruß BigM

    Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand legt,


    es gibt jeden Tag mindestens Einen, der aufrecht darunter durch gehen kann.


  • Hallo BigM,
    ja richtig, ist natürlich freiwillig (wie auch sonst). Aber dann soll stoppelhase grundsätzliche Tipps für anstehende Neuverträge eben allgemein posten. Wenn dann jemand etwas spezielles wissen möchte, kann er ja per PN und/oder Mail mit ihm in Kontakt treten.
    Für die Altverträge bringen die Tipps erst einmal nichts, das posten der bestehenden Tarifbestimmungen ist also wenig sinnvoll.
    Zudem muss man dann diese Tarifbestimmungen auch erst einmal genau analysieren um überhaupt zu wissen, was diese bedeuten.
    Das sprengt dann dieses Forum.
    Meine Meinung, mehr nicht.
    Gruss
    Desaster

  • Hi Desater,


    mehr habe ich auch nicht gesagt - jedem seine Meinung. Jeder wie er mag.


    ... und ASX13,


    ich weiß was ich geschrieben habe.


    Also, da sind wir doch mal wieder alle einer Meinung ! Ist doch prima.

    Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand legt,


    es gibt jeden Tag mindestens Einen, der aufrecht darunter durch gehen kann.


  • Also, da sind wir doch mal wieder alle einer Meinung ! Ist doch prima.

    Hallo,
    wie jetzt, welche Meinung ist das denn nun?
    Jetzt bin ich etwas verwirrt.
    Gruss
    Desaster

  • Wie immer Desaster, ich denke das klappt bei uns wohl nicht!
    Reden immer aneinander vorbei.


    Lebbe geht weider ..... 8)

    Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand legt,


    es gibt jeden Tag mindestens Einen, der aufrecht darunter durch gehen kann.


  • Wie immer Desaster, ich denke das klappt bei uns wohl nicht!
    Reden immer aneinander vorbei.


    Lebbe geht weider ..... 8)

    Hallo,
    ja, scheint so zu sein, obwohl ich es nicht verstehe. Wenn man dann nachfragt, kommt sowas. Nebulöse Statements.
    Das hilft dann aber auch nicht wirklich weiter.
    Ich würde wirklich gerne verstehen, was Du denn damit sagen willst. Evtl. kann man ja was tun, damit es künftig besser mit uns klappt?!
    Gruss
    Desaster

  • Lieber Desaster


    wenn Du die Frage bzw. das Thema so sinnlos findest, warum unterlässt Du es dann nicht einfach zu antworten.


    Ich finde die Fragestellung aus folgenden Gründen sinnvoll.


    1. Die meisten ASX sind Neufahrzeuge im "Gefühl" der Besitzer


    2. Die Versicherer legen aber ganz unterschiedlich fest, was für Sie ein Neuwagen ist.


    3. Daher macht es Sinn einige Klauseln zu kennen, damit der Versicherungsnehmer z. B. zur nächten Gelegenheit zu dem Versicherer wechseln kann, der


    a, 24 Monate Neufahrzeugregelung hat und


    b, sein Fahrzeug auch als Neufahrzeug einstuft.


    4. Das kann für den Versicherungsnehmer X ein anderer Versicherer sein als für den Versicherungsnehmer Y, da diese das Fahrzeug unter andern Vorraussetzungen gekauft haben.


    Sehr viele Versicherer haben eine eher schlechte und kaum verständliche Formulierung des Begriffes Neufahrzeug. Viele Versicherer konkretisieren das schon sehr deutlich, so dass der potentielle Kunde vorher informiert ist, wie gut sein Versicherungsschutz im Falle eines Totalschadens wirklich ist.


    5. Im ungüstigsten Fall erfährt der Versicherungnehmer erst im Schadenfall, dass sein Neufahrzeug für die Versicherung gar kein Neufahrzeug ist.


    6. Diejenigen, denen solches drohen könnte, diejenigen können reagieren wenn Sie das nötige Wissen haben, dass es auch anders geht.


    7. Daher macht es auch Sinn so ein Thema zu eröffnen, da ohne dieses Vorwissen, dass es hier große Unterschiede gibt auch kaum einer der Forumsteilnehmer auf die Idee kommt zu fragen, weil er sich gar nicht bewußt ist, dass sich hier überhaupt Fragen auftun können.


    8. Außerdem könnte der begleiteffect eintreten, das es vielleicht doch sinnvoll ist sich an einen Fachmann zu wenden, als nur nach online vergleichen oder den Tests verschiedener Zeitschriften zu gehen. Diese gehen fast immer sehr stark nach dem Preis und oft nach nur ganz wenigen zusätzlichen Kriterien. Das ist auf meiner Homepage mit dem Kfz-Vergleichsrechner auch nicht anders.


    Wer aber nicht informiert ist, was zu fragen ist, der kann auch nicht nach den richtigen Antworten suchen.


    Beispiel: Der zukünftige ASX-Besitzer möchte, da es ein Neuwagen ist gerne eine möglichst lange (24-Monate) Neuwertentschädigung im Vertrag haben. Der Versicherer xy bietet dieses. Um Geld zu sparen kauft der zukünftige ASX-Besitzer sein Kfz als Tageszulassung, Urlaubsbedingt ist das Fahrzeug 14 Tage auf den Händler zugelassen.


    Frage 1: Welcher Versicherer bietet trotzdem 24 Monate Leistung, weil das Fahrzeug dennoch als Neufahrzeug gilt ?


    Frage 2: Welches Vergleichsportal berücksichtigt so eine Fragestellung routinemäßig ?


    Frage 3: Welcher zukünftige ASX-Besitzer denkt an sowas von sich aus ?


    die Antwort zu Frage 3: sollte dieser Thread liefern. Der ASX-Käufer nämlich, der sich vorher hier im Forum angemeldet hat und durch diesen Thread auf die Problematik aufmerksam wurde.


    Übrigens hatte ich vor immer mal wieder einen Thread mit solchen Fragen zu erstellen.

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!:

  • Hallo stoppelhase,


    wenn Du die Frage bzw. das Thema so sinnlos findest, warum unterlässt Du es dann nicht einfach zu antworten.

    Als Mitglied erlaube ich mir ganz einfach, meine Meinung zu Themen zu äußern, wie das im übrigen (Gott sei Dank) alle hier im Forum tun.



    1. Die meisten ASX sind Neufahrzeuge im "Gefühl" der Besitzer

    An den bestehenden Verträgen läßt sich aber nichts ändern.


    2. Die Versicherer legen aber ganz unterschiedlich fest, was für Sie ein Neuwagen ist.

    Da widerspricht ja keiner, hatte ich ja auch bereits drauf hingewiesen.

    3. Daher macht es Sinn einige Klauseln zu kennen, damit der Versicherungsnehmer z. B. zur nächten Gelegenheit zu dem Versicherer wechseln kann, der

    Dann benenne doch einfach diese Klauseln, oder verweise auf Quellen, wo der Ratsuchende entsprechende Informationen findet.

    a, 24 Monate Neufahrzeugregelung hat und

    b, sein Fahrzeug auch als Neufahrzeug einstuft.

    4. Das kann für den Versicherungsnehmer X ein anderer Versicherer sein als für den Versicherungsnehmer Y, da diese das Fahrzeug unter andern Vorraussetzungen gekauft haben.

    Sicherlich ist das so, doch das ist ja nicht ungewöhnlich, sondern eher ein Grund dafür, das es verschiedene Anbieter gibt.

    Sehr viele Versicherer haben eine eher schlechte und kaum verständliche Formulierung des Begriffes Neufahrzeug. Viele Versicherer konkretisieren das schon sehr deutlich, so dass der potentielle Kunde vorher informiert ist, wie gut sein Versicherungsschutz im Falle eines Totalschadens wirklich ist.

    Hatte ich ja schon mitgeteilt, die Tarifbestimmungen wären ggfs. zu analysieren.

    5. Im ungüstigsten Fall erfährt der Versicherungnehmer erst im Schadenfall, dass sein Neufahrzeug für die Versicherung gar kein Neufahrzeug ist.

    Das ist bei bestehenden Verträgen kaum zu ändern.

    6. Diejenigen, denen solches drohen könnte, diejenigen können reagieren wenn Sie das nötige Wissen haben, dass es auch anders geht.

    Dann gib doch diese Informationen einfach bekannt, wie man das macht!

    7. Daher macht es auch Sinn so ein Thema zu eröffnen, da ohne dieses Vorwissen, dass es hier große Unterschiede gibt auch kaum einer der Forumsteilnehmer auf die Idee kommt zu fragen, weil er sich gar nicht bewußt ist, dass sich hier überhaupt Fragen auftun können.

    Dafür muss aber nicht jeder seine entsprechenden Tarifbestimmungen posten, oder soll hier eine Fallbezogene "Beratung" erfolgen.
    Auch hier reicht die entsprechende Information.

    8. Außerdem könnte der begleiteffect eintreten, das es vielleicht doch sinnvoll ist sich an einen Fachmann zu wenden, als nur nach online vergleichen oder den Tests verschiedener Zeitschriften zu gehen. Diese gehen fast immer sehr stark nach dem Preis und oft nach nur ganz wenigen zusätzlichen Kriterien. Das ist auf meiner Homepage mit dem Kfz-Vergleichsrechner auch nicht anders.

    Zu diesem "Begleiteffekt" möchte ich hier lieber nichts sagen, da er mir zu "erwünscht" scheint.

    Wer aber nicht informiert ist, was zu fragen ist, der kann auch nicht nach den richtigen Antworten suchen.

    Ja, das ist wohl so. Das gilt ja auch für alle Bereiche des Lebens.


    Beispiel: Der zukünftige ASX-Besitzer möchte, da es ein Neuwagen ist gerne eine möglichst lange (24-Monate) Neuwertentschädigung im Vertrag haben. Der Versicherer xy bietet dieses. Um Geld zu sparen kauft der zukünftige ASX-Besitzer sein Kfz als Tageszulassung, Urlaubsbedingt ist das Fahrzeug 14 Tage auf den Händler zugelassen.
    Frage 1: Welcher Versicherer bietet trotzdem 24 Monate Leistung, weil das Fahrzeug dennoch als Neufahrzeug gilt ?

    Die Fragestellung hatten wir doch schon in Deinem Eröffnungs-Posting!

    Frage 2: Welches Vergleichsportal berücksichtigt so eine Fragestellung routinemäßig ?

    Ja, welches ist es denn? Gib doch einfach diese Information preis!


    Frage 3: Welcher zukünftige ASX-Besitzer denkt an sowas von sich aus ?

    Ich denke, mehr als Du glaubst, denn Du hast es hier mit Erwachsenen und mündigen Bürgern zu tun.

    die Antwort zu Frage 3: sollte dieser Thread liefern. Der ASX-Käufer nämlich, der sich vorher hier im Forum angemeldet hat und durch diesen Thread auf die Problematik aufmerksam wurde.

    Diese Antwort konnte ich Deinen diversen Postings aber bisher leider nicht entnehmen.


    Übrigens hatte ich vor immer mal wieder einen Thread mit solchen Fragen zu erstellen.

    Kannst Du ja auch gerne machen, sofern da dann auch hilfreiche Informationen rüber kommen, ist das sehr zu begrüßen.


    Gruss
    Desaster

    Einmal editiert, zuletzt von Desaster ()