1.
Beim C4 Aircross HDI 115 beträgt das Wartungsintervall 20000 km. Liegen im Forum Erfahrungswerte vor, in welchem Umfang das Intervall überschritten werden kann. Durch den wurde mir mitgeteilt, dass eine Überschreitung von bis 10 % bzw. bis zu 2000 km grundsätzlich möglich ist, um vorhandene Gewährleistungsrechte nicht zu beeinträchtigen. Mich interessiert vielmehr, bis zu welcher Grenze die Intervalle ohne Entstehung von Schäden am Motor ausgedehnt werden können, da ich nach Ablauf des Garantiezeitraumes die Intervalle nach Vorgabe nicht so eng bemessen einhalten möchte.
2.
Dem Wartungsplan entsprechend erfolgt bei Fahrzeugen mit Allradfunktion eine vollständige Achsvermessung. Ist dies notwendig und kann man dies auch bei einer freien Werkstatt durchführen lassen?
Ich habe bislang 2 Wartungen (20000 km und 40000 km) beim beauftragt mit der Folge eines Rechnungsbetrages von jeweils 400 EUR ohne weitere Reparaturarbeiten.
Deswegen hoffe ich preisgünstige Alternativvorschläge aus dem Forum.