daher haben sie nun um 500 % erhöhte Anliegergebühren zu zahlen.....!
Das ist kein Witz, sondern Tatsache.
Anlieger von Bundesfernstraßen und Landesstraßen können (bzw. werden) durch eine gesetzlich festgelegte Anliegergebühr zur Kasse gebeten werden.
Die NRW-Landesregierung hat zum 1. Mai 2014 diese "Gebühr für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und Landesstraßen" per Gesetz erhöht.
Betroffen sind in NRW ca. 2.800 Haushalte. Die Bescheide werden derzeit erstellt.
Quelle: Klick
Gruss
Desaster