Anlieger: Ihre Grundstückseinfahrt stört den Verkehrsfluss

  • daher haben sie nun um 500 % erhöhte Anliegergebühren zu zahlen.....!


    Das ist kein Witz, sondern Tatsache.
    Anlieger von Bundesfernstraßen und Landesstraßen können (bzw. werden) durch eine gesetzlich festgelegte Anliegergebühr zur Kasse gebeten werden.


    Die NRW-Landesregierung hat zum 1. Mai 2014 diese "Gebühr für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und Landesstraßen" per Gesetz erhöht.


    Betroffen sind in NRW ca. 2.800 Haushalte. Die Bescheide werden derzeit erstellt.


    Quelle: Klick


    Gruss
    Desaster