Der Hammer: Strafbefehl wegen Einsatzfahrt mit Sonderrechten

  • Hallo,


    was es alles gibt, man kann ja nur noch den Kopf schütteln.
    Da haben tatsächlich zwei Autofahrer einen Notarzt wegen einer Einsatzfahrt unter Verwendung der Sonderrechte angezeigt, weil er ihrer Meinung nach "zu Risikoreich" überholt haben soll.


    Ja geht es noch??? Der war im Einsatz...! Der wollte ein Menschenleben , in diesem Fall ein Kind, retten...!


    Wenn ich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn sehe das mir entgegen kommt, dann mache ich dem natürlich den Weg frei.....!
    Nein, diese Vollpfosten gehen noch hin und zeigen den Notarzt an, unglaublich.....!


    Armes Deutschland!


    Info hier: Klick


    Gruss
    Desaster

  • Ja, alles ist möglich. Wir bekamen damals manchmal einen Strafzettel an den zivilen Dienstwagen wegen einer Parkuhr o.ä., obwohl das Schild "LKA Hessen" ausgelegt war und man im Innenraum Anhaltekelle, Blaulicht etc. erkennen konnte. Nein, der Verstoß wurde gnadenlos verfolgt, beim Parken hört die Freundschaft auf... :fechten:


    Es gab auch erzürnte Anwohner, die wirklich massiv und aggressiv intervenierten, wenn ein Streifenwagen im Wendehammer stand, da es einen akuten Einsatz wegen eines vermissten Kindes gab. Da konnte man erklären, was man wollte, die verbohrten Gesichter sehe ich heute noch.


    Krone der Schöpfung??? :heul:

  • Ich frag mich manchmal echt was in den Köpfen von solchen Leuten vor sich geht. Man sollte zwar keinem was böses wünschen, aber solche Leute sollten mal mit erleben, wie es ist, wenn Einsatzkräfte nicht rechtzeitig vor Ort kommen.


    So Leute wie in dem Artikel sollte man mal ein halbes Jahr in den Rettungsdienst stecken. Danach dürften sie kuriert sein und wesentlich mehr Verständnis haben, für das was während eines Einsatzes so abgeht.


    Gruß
    Sascha

  • Ja der gesunde Menschenverstand wird nicht jedem gegeben.


    Wir waren aber alle nicht dabei, vielleicht war die Aktion wirklich grottenschlecht von dem Arzt. Kennen wir doch alle, wie manchmal ( oder eher selten ) die Rettungswagen durch die Stadt brettern. Allerdings hätte der Autofahrer der die Anzeige gestellt hat, auch spätestens dann die Anzeige zurückziehen müssen als er erfuhr daß es um das Leben eines Kindes ging.


    Auch mein Gerechtigkeitsgefühl wurde mal auf die Probe gestellt. Ein Polizeiwagen aus Wiesbaden, der auf der dreispurigen A3 von Bad Camberg runter bis Niedernhausen stur links 100 gefahren ist ( Autobahn hat nur stellenweise Tempolimit ). Natürlich hat keine Sau versucht rechts zu überholen, und wenn man in dritter Reihe steckt bekommt man schnell heißblütige Gefühle. Was hat diesen Fahrer bloß "motiviert" ? Mir kam es vor wie pure Schikane, Amtsanmaßung. Zumindest hätte doch das Blaulicht eingeschaltet sein müssen, für den Fall daß man einen künstlichen Stau erzeugen will weil gerade eine Bank überfallen wurde. Oder sie haben ne Leiche im Mittelstreifen gesucht ? Nee Fehlanzeige, und zum Schluß ist der Wagen unvermittelt auf den rechten Streifen gewechselt.


    Lange Rede kurzer Sinn: ich kanns ein bißchen verstehen, aber die Anzeige ist in dem Fall des Arztes eine Frechheit

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    :P Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen :P

  • Hallo,
    aber wir kennen alle wohl auch die anderen 99,9 % der Fälle, in denen die Autofahrer keine Anstalten machen dem Einsatzfahrzeug, trotz offensichtlichem Einsatz der Sonderrechte (Martinshorn und Blaulicht) den Weg frei zu machen...!
    Und genau dadurch sind die Fahrer von Einsatzfahrzeugen unter Sonderrechten immer wieder gefordert, auch waghalsige Fahrmanöver durchzuführen, um schnell zum Einsatzort zu kommen.
    Ursache und Wirkung sage ich da nur.......!
    Und wenn die Anzeigenerstatter und die anderen Autofahrer tatsächlich den Weg in der erforderlichen Weise frei gemacht hätten, so hätte es eigentlich auch zu keiner Beeinträchtigung dieser Fahrzeugführer kommen können....!


    Desaster

  • Leider werden ja nicht nur Fahrzeuge mit Blaulicht bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit gerne blockiert, sondern auch Abschleppfahrzeuge. Nach einem Unfall und dem darauf folgenden Stau ist jeder natürlich genervt, man will ja ans Ziel kommen. Anstatt das man die Schlepper durchlässt, werden sie blockiert und in teilen auch noch angehupt. Das nervt mich genauso.


    Gruss
    Sascha

  • Ja, genau so ist das.....! Wenn sich nur mal alle daran halten würden.....!


    :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:


    Desaster

  • schon mehr als 167.000 vernünftige Bürger einer Petition angeschlossen, dass dieser Arzt freigesprochen wird und der Strafbefehl zurückgenommen wird.
    Die Münchener Generalstaatsanwaltschaft hat sich nun auch eingeschaltet.
    Hoffentlich hat der Arzt Erfog.


    Klick


    Gruss ASX13

  • Hallo,
    das Problem in D ist ja nicht Recht zu haben, sondern vor Gericht auch Recht zu bekommen.......!


    Denn bedenke:


    "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"


    Gruss
    Desaster

  • Job done:


    http://www.augsburger-allgemei…-bestraft-id32953487.html


    Zu Desasters: Vor Gericht Recht bekommen:


    Ein mir bekannter Richter erzählte mir neulich diesen Witz:


    Zwei Amtsrichter (die bereits seit Jahren an einem Amtsgericht Kollegen sind) treffen sich in der Mittagspause in der Kantine zum Essen.
    Sagt der Eine: Du! Dein Hund hat meine Frau gebissen. Ich will 10.000 € Schadensersatz.
    Sagt der Zweite: Hey, ich gebe dir 2000€ und du wirst mich nicht verklagen.
    Der Erste: Du willst mir einfach so 2000€ geben?!
    Der Andere: Wir wissen beide, dass du keine Frau mehr hast und ich keinen Hund habe, aber nur Gott weiß, was die Kollegen dazu sagen...


    :huh:

    "Freundlichkeit ist eine Sprache,
    die Taube hören und Blinde lesen können."
    Mark Twain

  • wurde der von der Staatsanwaltschaft Ingoldstadt ausgesprochene Strafbefehl gegen den Mediziner ausgestetzt bzw. zurückgezogen.
    Zwischenzeitlich hatten sich bereits mehr als 200.000 Menschen an einer Petition beteiligt, den Stafbefehl zurückzuziehen.


    Schon komisch, wie so eine Staatsanwalschaft den Mediziner erst behandelt, der im Einsatz war zu einem kleinen Mädchen, welches Einen 2 Komponenten Kleber geschluckt hatte.
    Die Anzeige hätte erst gar nicht erstattet werden dürfen.


    Ich bin über den Ausgang nun doch erleichtert.


    ASX13

  • Die Anzeige hätte erst gar nicht erstattet werden dürfen.

    Stimmt, intelligente/vernünftige Leute hätten das sicherlich auch nicht gemacht.


    Aber man kann immer eine Anzeige erstatten, es obliegt der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob diese Anzeige überhaupt berechtigt ist.


    Hier haben offenbar mehrere Instanzen versagt:


    1. Die Staatsanwaltschaft
    2. Der zuständige Richter


    Und das man einen Strafbefehl "einfach so" zurücknehmen können soll, verstehe ich auch nicht....!


    Klick


    Geht aber anscheinend doch "so einfach":


    Klick


    Desaster

    Einmal editiert, zuletzt von Desaster ()

  • Und das man einen Strafbefehl "einfach so" zurücknehmen können soll, verstehe ich auch nicht....!

    hat sich nun der Staatsanwalt in etwa wie folgt dazu geäussert: " Nicht die über 200.000 Bürger, die die Petition vorgelegt hätten, wären der Grund des Zurückziehens des Strafbefehls sondern , man habe sich nun die Argumente der Verteidigung genauer angesehen und jetzt dann festgestellt, dass das Verhalten des Notarztes im Dienstfahrzeug mit Blaulicht und Sirene nicht zur Gefährdung des Strassenverkehrs beigetragen habe "


    Schon eigenartig so eine Argumentation, vor allem unter dem Aspekt der späten Anhörung der Verteidigung. Auch das 6 monatige Fahrverbot für den NOTARZT sei nun aufgehoben.


    Wenn man parallel heute von einem Verfahren in Kempen im Allgäu hört, wo der langjährige Leiter der Drogenfahndung, nach dem Zusammenschlagen seiner Frau, dann auf der Flucht mit 1,8 Promille gefasst wurde, und in seinem Dienstzimmer mehr als 1,2 KG Kokain zum Eigenverzehr gefunden wurde, -auch wenn er jetzt geständig ist und seiner Frau schon 35.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hat- wenn man das alles hört, dann kann man schon Zweifel an unserer Rechtssprechung und Strafverfolgung bekommen. ( Der Staatsanwalt der diesen Kokainfall eines leitenden Beamten untersuchen sollte, hat sich zwischenzeitlich das Leben genommen , weshalb, das kann man nur vermuten, aber dazu sind keine Bemühungen bekannt, es aufzuklären - oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. )


    Und wie der Staatsanwalt im Strafverfahren gegen den Arzt heute vor die Presse tritt und irgendwelche Argumente für das zurücknehmen des Strafbefehls und des Fahrverbots begründet , hat für mich schon ein Geschmäckle.... was wissen wir denn schon welcher Grosskozt oder einflussreiche Mensch/ Mitbürger/ Politiker zuvor die Anzeige gegen den Arzt gestellt hat.
    Wenn wir Otto Normalverbraucher so etwas gemacht hätten, glaube ich nicht , dass irgendein Staatsanwalt so drastische Mittel gegen einen Notarzt im Einsatz , wie ein Fahrverbot von 6 Monaten und einen Strafbefehl von 4.500,- Euro erlassen hätte..... für mich hat das mehr als Geschmack.

    Seis drum, jetzt sind alle beruhigt


    Gruss ASX13

  • Seis drum, jetzt sind alle beruhigt

    Das beruhigt mich keineswegs, eher das Gegenteil ist der Fall!


    Wenn ich diese Begründung höre:

    man habe sich nun die Argumente der Verteidigung genauer angesehen und jetzt dann festgestellt, dass das Verhalten des Notarztes im Dienstfahrzeug mit Blaulicht und Sirene nicht zur Gefährdung des Strassenverkehrs beigetragen habe

    frage ich mich wirklich, ob dieser Staatsanwalt tatsächlich die erforderliche Eignung für seinen Posten hat.


    Und auch der zuständige Amtsrichter, der ja schließlich den Strafbefehl unter Würdigung der Darstellung des Beschuldigten bzw. dessen Vertreters genehmigen mußte, scheint den Sachverhalt ebensowenig geprüft/abgewägt zu haben, wie eben dieser Staatsanwalt.
    Blamabel! :thumbdown:


    Da sage noch einmal jemand, der immer wieder gerne angeführte Richter-Vorbehalt z.B. bei Abhörmaßnahmen etc. sei geeignet, die Rechte von Beschuldigten zu wahren...!
    Pustekuchen...!


    Irgend etwas in unserem "Rechtsstaat" läuft da gewaltig schief! :thumbdown:


    Armes Deutschland! 8o
    Desaster

  • mein Zitat : seis drum... alle sind nun beruhigt

    Das beruhigt mich keineswegs, eher das Gegenteil ist der Fall!

    war ja sarkastisch gemeint......


    Und die Begründung des Staatsanwaltes und überhaupt das Gesamtgeschehen natürlich auch, deswegen ja auch der Hinweis auf das andere Verfahren gegen den Drogenfahnder....


    Du hast es aber auf den Punkt gebracht.... armes Deutschland


    Grüss Willi