Bei Neuzulassungen erhält man ab 2015 einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), mit dem man durch Freirubbeln von Feldern auf diesem Schein und auf dem Kennzeichen, die Inhalte dieser Felder benutzen kann, um ein Fahrzeug Online bei der Zulassungsstelle abzumelden.
Ab 2016 soll dann auch die Wiederanmeldung auf diesem Wege möglich sein.
Gruss
Desaster