Ab dem 01.01.2015 entfällt die Pflicht zur Umkennzeichnung bei Umzug.
Bedeutet:
Bei Umzug kann man das alte Kennzeichen des bisherigen Wohnortes auch weiterhin am neuen Wohnort verwenden.
Erst bei einer Neuzulassung muss bei der Zulassungsstelle dann ein Kennzeichen des neuen Wohnortes beantragt werden.
Desaster