Servus zusammen,
mal wieder ein interessantes Urteil des OLG Hamm. http://www.rechtsindex.de/verk…zusatzschild-schneeflocke
Ein Zusatzzeichen "Schneeflocke" gilt auch, wenn es nicht schneit oder Schnee auf der Fahrbahn liegt, ein Zusatzzeichen "bei Nässe" gilt aber nur, wenn es auch nass ist.
Dies kann uns vermutlich sicher nur jemand erklären, der die Weisheit mit dem Löffel gegessen hat oder eine sonstige Katastrophe für viele Leser ist.
Gruß
BOBO