Neues Urteil des OLG Hamm, Handy Nutzung

  • im Start-Stop Betrieb ist erlaubt. Wer einen Wagen mit Start-Stop Automatic fährt, darf im Stop Betrieb bei abgeschaltetem Motor an der Ampel mit dem Handy am Ohr telefonieren, muss es aber beiseite legen , wenn er wieder anfährt.


    Klick


    Ob es ein sinnvolles Urteil möchte ich nicht beurteilen, und ich werde mein Handy auch nicht in so einer Situation entsprechend nutzen, da ich meine Freisprecheinrichtung immer an habe, und mein Handy gekoppelt ist.


    ASX13

  • Hallo,
    offensichtlich ist den Richtern nicht bekannt, das eine Start-Stopp-Einrichtung auch bei einem Ampelstopp den Motor schon mal nach wenigen Sekunden wieder startet, oder aber aber den Motor erst garnicht abzuschaltet.


    Hier einen "allgemeinen Freibrief" für Nutzer von Fahrzeugen mit Start-Stopp-System zu erteilen, ist von daher keinesfalls nachvollziehbar und erschwert den Ordnungsbehörden lediglich die Ahndung entsprechender Ordnungswidrigkeiten.


    Hier wurde nur eine mögliche neue Ausrede für Handytelefonierer ohne Freisprecheinrichtung geschaffen. :thumbdown:


    Armes Deutschland!


    Desaster


  • Lieber Schreiber,
    bitte erstmal sorgfältig den Bericht lesen, sollte dir ja bei einem Autobildartikel möglich sein.
    Wie du anhand des Artikels darauf kommst, dass den Richtern "offensichtlich" die Funktion einer Start-Stopp-Einrichtung nicht bekannt ist, kann man nicht nachvollziehen.


    Das Urteil spricht davon, dass bei einem abgeschalteten Motor das Telefonieren mit dem Handy auch ohne Freisprecheinrichtung nicht verboten ist.
    Wenn der Motor nicht abschaltet, da ist das Telefonieren nicht erlaubt. Egal ob mit oder ohne Start-Stopp-Automatik.


    Wo ich dem Schreiber Recht gebe, ist die Schaffung einer neuen Ausrede für die Handytelefonierer mit Freisprecheinrichtung.


    Interessant ist auch noch die Frage, was der Telefonieren den machen soll, wenn sich der Motor ohne Zutun des Fahrers einschaltet. Das Handy fallen lassen oder darf er das Gespräch noch beenden ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen?


    Gruß


    BOBO

    Am besten aber wirst du den Charakter eines Menschen kennen lernen,
    wenn du beobachtest, wie er jemanden kritisiert und wie er sich verhält,
    wenn er selbst kritisiert wird.

  • Interessant ist auch noch die Frage, was der Telefonieren den machen soll, wenn sich der Motor ohne Zutun des Fahrers einschaltet. Das Handy fallen lassen oder darf er das Gespräch noch beenden ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen?

    Genau das hatte Desaster doch gemeint als er sagte,


    offensichtlich ist den Richtern nicht bekannt, das eine
    Start-Stopp-Einrichtung auch bei einem Ampelstopp den Motor schon mal
    nach wenigen Sekunden wieder startet, oder aber aber den Motor erst
    garnicht abzuschaltet.


    ... und wenn man Desasters Beitrag richtig liest..... dann hätte sich Deine sogenannte "Interressante Frage", wegen dem Fallen lassen des Handys, sich auch erübrigt.


    Gruss ASX13

  • Lieber Schreiber,


    Lieber Posting-Beantworter,
    offensichlich hast Du weder den Artikel, noch meinen Beitrag verstanden, obwohl Du beide vermeintlich, nach eigenem Bekunden, gelesen hast....!
    Mehr denke ich, braucht man zu diesen Äußerungen wohl kaum zu sagen....!
    Desaster

  • Hallo ASX13,


    soweit schon klar.


    Ich verstehe aber die "Offensichtlichkeit" nicht.
    Das Gericht hat über das tatbestandmäßige Verhaltens des Verkehrsteilnehmers zu entscheiden. Wie man hier darauf kommen kann, dass die Richter die Funktionsweise einer Start-Stopp-Einrichtung nicht kennen kann ich leider nicht nachvollziehen.


    Auch sehe ich keinen "allgemeinen Freibrief" für Nutzer von Start-Stopp-Automatik-Fahrzeugen. Eher das Gegenteil ist der Fall. Wenn ich ohne Start-Stopp-Automatik den Motor ausschalte, kann ich telefonieren ohne in die Gefahr zu kommen, dass sich der Motor ohne mein Zutun wieder startet.


    Aber egal, im Grunde haben wir ja vermutlich die gleiche Meinung zu dem Urteil.
    Diesen Satz: "Hier wurde nur eine mögliche neue Ausrede für Handytelefonierer ohne Freisprecheinrichtung geschaffen."" habe ich hoffentlich nicht auch noch falsch verstanden, weil ich diesen durchaus bestätigen kann.


    Gruß


    BOBO

    Am besten aber wirst du den Charakter eines Menschen kennen lernen,
    wenn du beobachtest, wie er jemanden kritisiert und wie er sich verhält,
    wenn er selbst kritisiert wird.


  • Lieber Posting-Beantworter,
    offensichlich hast Du weder den Artikel, noch meinen Beitrag verstanden, obwohl Du beide vermeintlich, nach eigenem Bekunden, gelesen hast....!
    Mehr denke ich, braucht man zu diesen Äußerungen wohl kaum zu sagen....!
    Desaster


    Doch, den Artikel habe ich verstanden. Deinen Beitrag auch. Bloß wie du zu deinen Schlußfolgerungen kommst, kann ich nicht nachvollziehen. Ja, ich habe den Autobildartikel und auch die Posts in diesen Thread gelesen.
    Wegen mir brauchst du nicht mehr zu sagen.


    Gruß


    BOBO

    Am besten aber wirst du den Charakter eines Menschen kennen lernen,
    wenn du beobachtest, wie er jemanden kritisiert und wie er sich verhält,
    wenn er selbst kritisiert wird.

  • Ich verstehe aber die "Offensichtlichkeit" nicht.
    Das Gericht hat über das tatbestandmäßige Verhaltens des Verkehrsteilnehmers zu entscheiden. Wie man hier darauf kommen kann, dass die Richter die Funktionsweise einer Start-Stopp-Einrichtung nicht kennen kann ich leider nicht nachvollziehen.

    Lieber Posting-Beantworter,


    dabei wurde ein Punkt der zur "Offensichtlichkeit" erheblich beiträgt, schon selber bestätigt:


    Interessant ist auch noch die Frage, was der Telefonieren den machen soll, wenn sich der Motor ohne Zutun des Fahrers einschaltet.

    Da dieser Umstand im Urteil nicht betrachtet wurde, unterstelle ich den Richtern eine gewisse Unkenntnis der technischen Gegebenheiten eines Start-Stopp-Systems.


    Desaster


  • Vielleicht solltest du dich mal etwas mit unserem Rechtssystem auseinander setzen. Das OLG hat nicht darüber zu entscheiden gehabt, was passiert, wenn sich der Motor einschaltet. Hier ging es darum, dass ein Verkehrsteilnehmer an einer roten Ampel (Lichtzeichenanlage) mit aufgrund Start-Stopp-Einrichtung ausgeschalteten Motor stand und telefonierte. Und letztlich ist genau dies kein Fehlverhalten im Sinne des § 23 StVO. Zumindest aus Sicht des OLG.



    Gruß



    BOBO

    Am besten aber wirst du den Charakter eines Menschen kennen lernen,
    wenn du beobachtest, wie er jemanden kritisiert und wie er sich verhält,
    wenn er selbst kritisiert wird.

  • Hier ging es darum, dass ein Verkehrsteilnehmer an einer roten Ampel (Lichtzeichenanlage) mit aufgrund Start-Stopp-Einrichtung ausgeschalteten Motor stand und telefonierte.

    Angesichts der durchschnittlichen Dauer eines Handy-Telefonats ist diese Entscheidung nicht Praxisgerecht:


    Klick


    Da eine Rotphase in der Regel nicht länger als 60 Sekunden dauert..........!


    Und eben die Möglichkeit, das der Motor jederzeit vorzeitig starten kann....!


    Desaster


    P.S.
    Was sollte das mit dem Rechtssystem zu tun haben?????

    Einmal editiert, zuletzt von Desaster ()

  • Mir gefällt das Urteil auch nicht. Aber die Zombies hinter dem Lenkrad telefonieren ja ohnehin überall wo es ihnen gerade einfällt. Und wie hoch ist schon die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden...

    style7,ASX.png


    :P Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen :P

  • Oh, da schreibt ihr alle sehr viel Richtiges. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung hat sicher nichts während des Autofahrens zu suchen. Aber glücklicherweise ist die OLG-Entscheidung (erstaunlich, dass das jemand wg. 40 € soweit hoch jagt) ja eine Einzelfallentscheidung, deren nähere Umstände uns nicht bekannt sind. Im Gegensatz zum anglikanischen Recht macht ein Urteil in Deutschland ja noch keine neue Rechtsnorm. Diese Einzelfallentscheidungen würde ich nicht sofort als Freibrief sehen, andere Gerichte können ja in ähnlich gelagerten Fällen auch anders entscheiden.


    Mir fiele sogar eine einzige Situation ein, wo das Urteil einigermaßen Sinn machen könnte: An der roten Ampel vor bestimmten hochfrequentierten Bahnübergängen, bei denen man manchmal 15 Minuten und länger vor einer roten Ampel wartet. Die gibt es bei einigen Hochgeschwindigkeitsstrecken oder an Ragierbahnhöfen, an Fabriken, in der Nähe von Häfen etc. Klar stellt man normalerweise dort den Motor aus. Aber sollte man in so einer Situation auch telefonieren dürfen?


    Vielleicht war der konkrete Fall ja so oder ähnlich geartet. Besser: Am Steuer, Finger vom Mobilfon.


    Grüße aus dem Harz von Harry.


    Kleiner Nachtrag: Es gibt ja auch bestimmte Brückenampeln (z. B. die Schleiquerung in Kappeln, die mehrmals täglich für 15 Minuten den Straßenverkehr aufhält) oder auch Baustellenampeln, wenn wieder ein ganzes Dorf halbseitig gesperrt ist. Auch dort könnte ich mir vorstellen unter den gesetzten Voraussetzungen (Motor aus!) ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren und vor dem Motorstart das Telefon wegzulegen.

    "Freundlichkeit ist eine Sprache,
    die Taube hören und Blinde lesen können."
    Mark Twain

  • (erstaunlich, dass das jemand wg. 40 ? soweit hoch jagt)

    Hallo,
    da wird es wohl weniger um die Strafe von 40,00 € gegangen sein, sondern wahrscheinlicher um den fälligen Punkt in der Kartei in Flensburg.
    Und mit einer Rechtsschutz-Versicherung im Rücken, da streitet mancher auch wegen Peanuts.


    In der Regel halten sich die unteren Instanzen (Amtsgerichte/Landgerichte) im Gerichtsbezirk des OLG an so eine Entscheidung....!


    Und der Einzelfall mag ja anders gewesen sein, aber die Aussenwirkung dieses Urteils ist fatal:


    Motto: Ich habe Start-Stopp, ich darf telefonieren.....!


    Desaster

  • Hallo,


    hier einmal die genaue Meldung der Pressestelle des OLG Hamm zu dem Beschluß.


    http://www.google.de/url?sa=t&…3yQ&bvm=bv.78597519,d.ZWU


    Danach wird doch einiges klarer und durchaus nachvollziehbar. Dort gibt es auch die "näheren Umstände".


    Der Absatz 1a des §23 der Straßenverkehrsordnung ist da eigentlich auch ziemlich klar und deutlich:

    Zitat

    (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht
    benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons
    aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das
    Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.



    Grüße vom Tor zum Weltnaturerbe Wattenmeer


    Bernd

  • Unter den gegebenen Umständen, müsste ich Desaster und ASX 13 Recht geben, auch ohne die konkrete Ampelanlage zu kennen. Ich weiß nicht ob man dort normalerweise eine Minute oder fünf steht. Als Gericht hätte man sich ja mal die Frage stellen können, ob ein Fahrzeughalter mit einem KfZ ohne Start-Stopp an dieser Ampel auch den Schlüssel nach links gedreht hätte... So wird es dann m. E. doch zum erwähnten Freibrief.


    Grüße. Harry.


    PS: Toll: Telefonieren bei Stopp & Go mit AS&G "erlaubt"... ;) :S :cursing:

    "Freundlichkeit ist eine Sprache,
    die Taube hören und Blinde lesen können."
    Mark Twain

  • Bin schon gespannt wann es das erste Urteil gibt, ob man sich während der Fahrt
    eine SMS vorlesen lassen darf ( siehe Autowerbung ) :D

    style7,ASX.png


    :P Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen :P

  • Über den Sinn oder Unsinn kann man lange diskutieren. Aber Bobo hatte das ja schon richtig erkannt.
    Hier ging es mehr um die Aulegung des Absatzes 1a des §23 StVO. Und der macht, wie das OLG bestätigte, keinerlei Unterschied zwischen Aus und Aus.


    Nun ist also der Gesetzgeber gefordert die entsprechenden Regelungen der StVO den neuen technischen Errungenschaften der Fahrzeuge anzupassen. So lange dort aber nichts geschehen ist gilt das geschriebene. Und da gibt es auch nichts dran zu deuten. Wie gesagt, ob das nun Sinn ergibt oder nicht steht auf einem ganz anderen Blatt. Auch ich halte das für sehr fragwürdig.


    Gruß


    Bernd



  • Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand!

    "Freundlichkeit ist eine Sprache,
    die Taube hören und Blinde lesen können."
    Mark Twain

  • Servus zusammen,


    die verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons im Straßenverkehr wird laut Bußgeldkatalog seit dem 01.05.2014 übrigens mit 60 statt mit 40 Euronen belohnt.
    Der Punkt blieb unverändert.


    Gruß


    BOBO

    Am besten aber wirst du den Charakter eines Menschen kennen lernen,
    wenn du beobachtest, wie er jemanden kritisiert und wie er sich verhält,
    wenn er selbst kritisiert wird.

  • hat Autobild mal eine nicht representative Umfrage gestartet, wer denn am Steuer telefoniert.


    Beachtlich wieviele so locker gegen das Handyverbot verstossen, auch wenn das Bußgeld erhöht wurde.
    Aber seht selbst: ( abgegeben wurden in der Umfrage bis jetzt 30 Antworten, immerhin waren es 33% - in diesem Fall 10 Handynutzer, die sich an keine Regeln halten-.
    wenn man das hochrechnet auf die Verkehrsteilnehmer deckt sich das mit meinen persönlichen Beobachtungen.


    Erschreckend.... mehr will ich dazu nicht sagen


    asx13