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Soweit mir bekannt trug Schumi bei seinem bedauerlichen Unfall doch eine Helmkamera. Wo bitte liegt der Unterschied zwischen einer sogenannten ActionCam und einer Dashcam? Und ist ein Smartphone das auf dem Armaturenbrett liegt und Videoaufzeichnungen macht schon als Dashcam anzusehen?
Jedenfalls hat man in der gesamten Berichterstattung zum Unfall von Schumacher nie ein Wort über die Rechtmäßigkeit der Helmkamera gelesen. Und falls nun wirklich ein DashCam-Verbot kommen sollte dann gilt dies doch sicherlich auf für (fast baugleiche) ActionCams. GoPro wird Spass dabei haben.....
wisi
P.S.: [Ironiemode an] Es wird sicherlich noch soweit kommen dass der Bankräuber vor Aktivierung der Überwachungskamera um Einverständnis gefragt werden muss [Ironie aus]
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Wo bitte liegt der Unterschied zwischen einer sogenannten ActionCam und einer Dashcam?
Hallo,
da gibt es wohl keinen Unterschied.
Sofern andere Personen mit diesen "Aufzeichnungsgeräten" aufgenommen werden (und das bleibt nun mal nicht aus) liegt der gleiche Sachverhalt des Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen vor.....!
Es gilt aber auch hier der alte Grundsatz: "Wo kein Kläger, da kein Richter"!
Gruss
Desaster -
Hallo...
Sofern andere Personen mit diesen "Aufzeichnungsgeräten" aufgenommen werden (und das bleibt nun mal nicht aus) liegt der gleiche Sachverhalt des Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen vor.....!
--- meines Wissens nach aber nur, wenn die Aufnahmen in irgendeiner Art und Weise veröffentlicht werden!
Ob eine Verwendung der Daten im möglichen Rechtsstreit (nach Unfall etc.) und eine Auswertung des Videos durch Polizei oder Richter eine "Veröffentlichung" darstellt, das ist der Knackpunkt! Falls das so wäre, wäre jede Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen, an Geldautomaten u.s.w. sinnlos.
Viele Grüße
HoSch
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Hallo,
wenn ich eine Aufnahme habe, dann kann ich die auch leicht veröffentlichen, ob vorher so geplant, oder nicht.. Das sagt also erst einmal garnichts aus.Ob eine DashCam-Aufnahme vor Gericht Verwendung findet, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Es ist nicht vorgesehen, so eine Aufnahme grundsätzlich vor Gericht als Beweismittel zu gestatten.
Die Überwachung von öffentlichen Plätzen dient der allgemeinen Sicherheit. Hier geht das Wohl der Bevölkerung vor, vor dem Datenschutz. Aber auch hier sind Auflagen einzuhalten, wie z.B. kurze Speicherdauer etc. . Hier gilt die hoheitliche Tätigkeit der Gemeinden/Städte/Länder im Rahmen der Verbrechens-Prävention.
Und die Überwachung an den Geldautomaten findet in Räumen der entsprechenden Institute statt, die hier ihr Hausrecht in Anspruch nehmen.
Niemand ist ja "gezwungen", so einen überwachten Raum aufzusuchen, wenn er vorher über diese Kamera-Überwachung informiert ist.So darfst Du Dein eigenes Grundstück und/oder Deine Wohnung gerne auch per Video überwachen, angrenzende Grundstücke aber nicht.
Gruss
Desaster -
Hallo,
also ich bin generell für die DashCam ... man könnte so viele Dinge - im Falle eines Falles - damit bereinigen.
Grüße,
White Beauty -
Servus,
Also meine DashCam bleibt im Auto, egal was Datenschützer wollen oder nicht.
Ne DashCam bietet viele Vorteile z.B:
FHD Aufnahme, Datum + Uhrzeit, Eingeblendeter Kfz-Kennzeichen, GPS Koordinaten, GPS Geschwindigkeit.Wenn mal was passieren sollte, und die gegenseite behauptet was anderes, hat man ja schlagkräftige Beweise in der Hand.
Vor allem, wenn man viel alleine auf Achse ist. Ok, ob das Gericht die Anerkennt, ist wieder vom einzellfall abhängig.Aber generell bin ich für ne DashCam
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solange der Gesetzgeber, der jetzt vom Vorsitzenden gefordert wurde, sich nicht eindeutig dafür oder dagegen entscheidet.
Anlass zu diesem Prozess war ja ein Mitbürger, der seine Kamera dazu benutzte, insgesamt 22 mal Anzeige zu erstatten, wenn immer er das Gefühl hatte, dass sich ein anderer Fahrer falsch verhalten hatte. Insgesamt waren dann 5 mal Kamerabilder/Filme dazu gepackt worden.
Das wurde nun untersagt.... und nicht mehr.
Wer seine Dash Cam oder was auch immer dazu benutzt, für sich Filme zu drehen, darf das auch weiterhin, es sei denn in Zukunft erlässt der Gesetzgeber neue Richtlinien bzw. ein Verbot.Viele Grüsse
ASX13