Rückrufe ASX !

  • Hallo zusammen,


    Habe gestern auch Brief bekommen. ASX ca. 3 Jahre alt und 30.000 km. Bis jetzt keine Probleme, auch mit Öllvermehrung nicht. Blöd ist nur, dass wir gezwungen sind Ubdate zu machen, sonst droht die Stilllegung des Fahrzeugs.


    Gruß


    Andreano

  • Blöd ist nur, dass wir gezwungen sind Ubdate zu machen, sonst droht die Stilllegung des Fahrzeugs.

    Hallo,
    wer hat Dir denn diesen Unsinn erzählt?
    Selbstverständlich kannst Du dieses Update, natürlich auf eigene Verantwortung, ablehnen.
    Gruss
    Desaster

  • Richtig ist es schon , die updates generell machen zu lassen. Ich hab allerdings mein Schreiben noch nicht bekommen, werde das update dann auch machen lassen, aber

    Blöd ist nur, dass wir gezwungen sind Ubdate zu machen, sonst droht die Stilllegung des Fahrzeugs.

    wie kommst Du auf die Idee, dass ansonsten eine Stillegung des Fahrzeugs droht...
    wer hat Dir mit der Stillegung denn gedroht?
    Gruss
    asx13

  • Hallo Asx13,


    Wenn ein Motorschaden im Worst Case droht, dann wird es als kritisch angesehen. Stell dir vor: ein Mädel fährt mit dem 1,6 Tonnen Auto den Berg runter und plötzlich geht der Motor aus. Es reicht wenn sie paar mal auf die Bremse tritt bis, bis Bremskraftverstärker nicht mehr funktioniert. Wenn sie bis dahin das Auto nicht angehalten hat, wird es kritisch um Sie und eventuell andere Verkehrsteilnehmer. Somit wird das Auto ohne Update als nicht verkehrssicher angesehen. Es gibt eine bestimmte Frist, leider habe ich vergessen wie lange wir haben, aber vorher kommen paar böse Briefe von der Behörde mit der Mahnung und der Frist.


    Gruß
    Andreano

  • hallo adreano 2001


    das Update wegen der Motorsteuerung ist zum einen nicht über das Kraftfahrtbundesamt aufgerufen , sonder vom Herstelller.
    Es geht nicht um ein sicherheisrelevantes Update. ( z.B. Bremsen oder was auch immer, was Du ja auch aufgeführt hast)
    Wenn die Sicherheit gefährdet ist, muss ein Hersteller das KBA informieren und die Rückrufaktion erfolg dann über das KBA.


    Dein gewähltes Beispiel mit dem absterbenden Motor und dem Verlust der Bremskraft am Berg , kann Dir bei jedem Fahrzeug passieren, egal ob upgedatet oder nicht... denn jeder Motor kann mal ausfallen. Dann müssten alle Fahrzeuge, die liegen bleiben in so einem Fall stillgelegt werden.


    Wer immer Dir so einen Unsinn erzählt hat, dass damit deine Zulassung erlischt- also eine Stillegung des Fahrzeugs- hat wohl etas herumgesponnen und sollte sich besser informieren.


    Gruss asx13

  • Hallo Asx13,


    Lese bitte den Text unten im Schreiben im umrannten Feld. Es Handel sich um erheblichen Mangel und KBA hat Schreiben im Auftrag von Mitsubishi erstellt.


    Gruß
    Andreano

  • wie ich bereits ausgeführt hatte

    Lese bitte den Text unten im Schreiben im umrannten Feld. Es Handel sich um erheblichen Mangel und KBA hat Schreiben im Auftrag von Mitsubishi erstellt.

    habe ich kein Schreiben vorliegen.
    Hast Du das Schreiben vom KBA bekommen?


    ASX13

  • Hallo,
    der Hinweis des KBA bezieht sich auf die Herausgabe der Halterdaten an den Hersteller, damit dieser den derzeitigen Halter schriftlich über einen Rückruf informieren kann:


    Der entsprechend genannte Paragraf (§ 35 Abs. 2 Nr. 1) besagt folgendes:


    Zitat Anfang


    (2) Die nach § 33 Abs.1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen, wenn dies für die Zwecke nach § 32 Abs.2 jeweils erforderlich ist,


    • an Inhaber von Betriebserlaubnissen für
      Fahrzeuge oder an Fahrzeughersteller für Rückrufmaßnahmen zur
      Beseitigung von erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit oder für
      die Umwelt
      an bereits ausgelieferten Fahrzeugen (§ 32 Abs.1 Nr.1)
      sowie bis zum 31.Dezember 1995 für staatlich geförderte Maßnahmen zur
      Verbesserung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
      bereits ausgelieferte Fahrzeuge und


    Zitat Ende


    Ist also nur ein Hinweis auf die Rechtsgrundlage für die Freigabe des KBA für die Halterdaten an den Hersteller, mehr nicht!


    Gruss
    Desaster

    Einmal editiert, zuletzt von Desaster ()

  • vermutete ist dort keine Drohung ausgesprochen worden, das Fahrzeug bei einem NICHT UPDATE, still zu legen, bzw. die Fahrerlaunis zu entziehen.


    Das wäre auch das erste mal, dass ich von so einer Aktion höre......


    Gruss ASX13

  • Hallo,
    sollte es sich um einen durch das KBA als schwerwiegend eingestuften Mangel handeln, so wird eine Erfüllungsquote durch das KBA gefordert und die Aktion wird durch das KBA überwacht. Der Hersteller wird dann zu einer sogenannten "Nachfassaktion" aufgefordert um die Erfüllungsquote zu erreichen.


    Fahrzeughalter die auch dieser Aufforderung dann nicht nachkommen wird das Fahrzeug dann, auf Hinweis des KBA, durch die örtlichen Zulassungsbehörden mittels Betriebsuntersagung aus dem Verkehr gezogen, um der/einer potenziellen Gefährdung für den Straßenverkehr zu begegnen.


    Quelle: KBA - Klick


    Es muss sich also um einen "schwerwiegenden Mangel" handeln, um derartige Maßnahmen seitens des KBA auszulösen.


    Ein solcher schwerwiegender Mangel liegt (nach meiner Einschätzung) hier nicht vor, ansonsten wäre sicher ein diesbezüglicher Hinweis im Anschreiben des Herstellers erfolgt. Man könnte dies aber sicherlich durch eine Anfrage beim KBA oder beim Hersteller in Erfahrung bringen.


    Es sei hier nochmal angemerkt, es gibt keinen vernünftigen/nachvollziehbaren Grund, sich dieser Rückruf-Aktion zu verweigern.
    Von daher gehe ich davon aus, das alle angeschriebenen Fahrzeughalter die Modifizierung der Software auch durchführen lassen.


    Gruss
    Desaster

  • Hallo,


    ich bin von dem Rückruf auch betroffen, und habe das Schreiben erhalten. :wacko:
    Die ECU-Rückrufaktion ist jetzt auch beim KBA gelistet. Allerdings nur für das Baujahr 2011. Das war beim Glasdach aber auch so, entscheident ist eben die FIN.
    Hier ist übrigens ersichtlich, daß die Aktion nicht nur den ASX sondern auch den LANCER betrifft.


    Gruß
    qwertzy

  • Allerdings nur für das Baujahr 2011.

    dazu hab ich dann doch eine Frage: Was zählt denn als Baujahr? Der Tag der Erstzulassung ? Die echten Produktionsdaten? Das Datum der Einfuhr?


    Mein Wagen hat das Band im Werk in Japan im Dezember 2010 verlassen, also gebaut in 2010. Nach knapp 2,5 Monaten auf See und Transportwegen, erreichte der Wagen
    dann Seebrügge in Belgien im Februar 2011, und ich holte den Wagen in der ersten Märzwoche zugelassen beim Händler ab.
    Welches Baujahr hat der Wagen nun?


    Grüsse ASX13

  • Hallo ASX13,


    das ist eine gute Frage. Ich sehe es so, daß die Bezeichnung "Baujahr" eher ein umgangssprachlicher Begriff ist. Wenn es um das Alter oder den Verkauf von Fahrzeugen geht, meint man meistens den Tag der ersten Zuassung.
    Bei technischen Sachverhalten ist aber eher das Produktionsdatum interessant. Was genau das KBA bei seiner Auflistung der Rückrufe mit Baujahr meint, konnte ich nicht rausfinden. Es wundert mich auch, daß die den Begriff verwenden, ohne ihn näher zu definieren.


    Bei meinem ASX ist es aber eindeutig: Tag der ersten Zulassung war in 2010. Er kann also kein "Baujahr" 2011 sein. Trotzdem bin ich bei beiden Rückrufen benachrichtigt worden (Glasdach und ECU)


    Gruß
    qwertzy

  • Bei meinem ASX ist es aber eindeutig: Tag der ersten Zulassung war in 2010. Er kann also kein "Baujahr" 2011 sein. Trotzdem bin ich bei beiden Rückrufen benachrichtigt worden (Glasdach und ECU)

    was dann für mich bedeuten würde: Warten auf den Rückruf.... denn wenn Deiner in 2010 zugelassen wurde, ist er sicher noch vor meinem produziert worden und der Hinweis vom Baujahr 2011 seitens des KBA ist somit dann auch nicht stimmig.


    Bin gespannt , ob und wann mich der Rückruf erreicht.


    Gruss ASX13

  • Servus,


    Ich denke das Datum beim KBA wird auch nur eine ca. Angabe sein, wenn ich oben lese das auch Hosch seiner betroffen ist. Hosch hat ja Modell 2013. ?(



    Liebe Grüße


    ASX-Gauner

    :thumbsup: Das ist total logischer Scheiß, das muss ins Internet !! :thumbsup:

    :wm:

    Es gibt 3 Dinge die Du im Leben machen solltest !!
    1. einen Asx kaufen !

    2. dem Forum beitreten !

    3. zum ASX - Treffen kommen !

  • Hallo


    Ich habe auch dieses schreiben am Samstag bekommen
    wegen dem Softwarupdate !


    Unserer ist Erstzulassung November 2011
    also ist er ja bestimmt Bj. 2011
    nun aber mal nee Frage
    die Rückrufaktion von dem Glasdach da wurden wir aber nicht
    angeschrieben ??
    wundert mich jetzt schon ein bisschen


    grüße Harry

  • nun meiner ist ja auch 2011 und vom Glasdach-Rückruf war ich nicht betroffen !
    Warum da nicht jeder - keine Ahnung .... ?(
    Jule