Für viele Autofahrer nicht uninteressant wie der BGH heute urteilte ....

Gebrauchtwagen-Garantie gilt auch bei Wartung in freier Werkstatt
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der allerdings neue Fragen aufwirft.
Wenn man die Urteilsbegründung nachliest und dann den Unterschied zwischen kostenloser Neuwagengarantie und zugekaufter Gebrauchtwagengarantie liest, muss ich mich fragen, in was denn unsere Zusatzgarantie 2 bzw. 3 Jahre fällt, die soweit ich es lesen konnte auch als Vorraussetzung davon ausgeht, dass Inspektionen usw. auch bei MM gemacht werden. Diese Garantie muss schliesslich auch gekauft werden.
Und zum zweiten wundert mich dort ein Urteil, das besagt, dass beim Neuwagen eine Vertragsbindung an den Hersteller mit einhergeht. Ich hatte das anders in Erinnerung, dasss man seine Inspektionen auch bei den FREIEN machen lassen kann und dass dann die Garantie auch gilt.Ich geh jedoch eh zu MM auch wenn ich zu den Freien gehen dürfte... mir gehts nur um das Prinzip.
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Hallo,
die gleiche Frage hatte ich mir auch gestellt.
Zusätzlich ist es aber doch auch häufig so, das die Garantie bei einem Gebrauchtwagen von einem gewerblichen Händler meist schon im Preis enthalten, also nicht separat ausgeworfen wird. Dies ist auch durchaus üblich, da ansonsten ja der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung von 2 Jahren leisten müßte.
Dies wird dann durch die im Kaufpreis bereits enthaltene Gebrauchtwagen-Garantie über eine Extra-Versicherung abgewendet.Siehe hier: Klick
Verstehe einer unsere Robenträger......!
Gruss
Desaster -
Einmal den Danke - Button gedrückt.
Wobei, das kommt ja nur in den ersten 3 Jahren zum Tragen oder?Grüße,
White Beauty