Spurverbreiterung

  • hallo zusammen,


    freitag ist es ja soweit und ich bekomme endlich mein neues auto! :)


    hab mir überlegt evtl. eine spurverbreiterung einzubauen. hab bei ebay welche gefunden und würde mir gerne diese holen Artikelnummer: 220724557282.
    allerdings ist natürlich kein abe dazu und man muss sie vom tüv erst mal abnehmen lassen. allerdings steht in der beschreibung nicht dabei ob wenigstens ein teilegutachten bei liegt. hab den verkäufer jetzt mal angeschrieben, mal sehen was raus kommt.


    hat von euch schon jemand erfahrung damit?
    und bekomme ich die breite 30mm bzw. 40mm überhaupt verbaut (mit original alus) ohne das die räder über den radkasten raus stehen?


    grüße
    tom

  • Hi,



    ich habe mich schon mit diesem Thema beschäftigt. Die genannten sind von Eibach und wie du schon erkannt hast, gibt es kein Gutachten oder eine ABE! Ich hatte schon den kontakt mit Eibach hergestellt und folgende Antwort erhalten:


    [ "
    vielen Dank für Ihre Anfrage und das Vertrauen in die Produkte der Fa. Eibach.


    Anbei erhalten Sie ein Gutachten für die von Ihnen verwendeten PRO-SPACER Distanzscheiben.


    Ihr KFZ:
    Mitsubishi ASX


    Wie Sie unseren Verkaufsunterlagen entnehmen können, liegt uns für dieses Fahrzeug kein spezifisches Teile-Gutachten vor.
    Daher müssen die Distanzscheiben für dieses Fahrzeug nach §21 StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.


    Eine Information hierzu und ein Vergleichsgutachten zum Nachweis der Betriebsfestigkeit der Distanzscheiben finden Sie im Anhang. " ]
    Desweiteren solltest du die 2% - Regel bzgl. der Spurverbreiterung beachten! Jenachdem welche Felge ( abhängig von der ET ) du hast, kannst du in etwa 10 bzw. 15 mm Scheiben verbauen.


    Ich hoffe, dass damit deine Frage beantwortet ist!



    Mfg


    Der mit dem schnellsten Serien Carisma DI-D

  • ok, das ist ja schon mal ne aussage.
    danke!


    aber jetzt ist die frage, trägt der tüv die teile ein obwohl man kein teilegutachten hat, selbst wenn ich nur die 10-15mm nehmen würde?
    die stellen sich doch da gern quer...


    noch ne andere grundsätzliche frage:
    macht die eintragung nur die dekra direkt oder kann das der tüv-mann meines vertrauens ohne weiters tun? wäre zweiteres der fall, dann könnte ich gute karten haben ;)

  • Einzelabnahme nach §21 STVZO


    Nach meinem Wissen darf das nur der TÜV ( §21 StVZO ) . Sollte ein Gutachten vorliegen, dann ist §21 nicht mehr wirksam und der DEKRA-man darf das auch abnehmen. ( §19.3 StVZO )
    Vermute mal, du hast da was verwechselt - DEKRA und TÜV-Man deines Vertrauens. ;(


    Da ich ja selbst selbiges plane, mir fehlt nur noch der ASX, beschäftige ich mich damit. Hoffe, dass die Firma H&R in Kürze nachziehen wird.


    Aber dank dem Vergleichgutachten dürften die Chancen sehr gut stehen, dass eingetragen zubekommen, wenn man zeitgleich die 2% Regel beachtet sowie die Reifen/ Felgengrösse. Das Vergleichsgutachten, was ich erhalten habe, ist vom Outlander. Aber leider mit extrem anderen Reifengrössen. Folglich gehe ich davon aus, dass sich da in Kürze etwas machen lässt.


  • ok, habs dann vertauscht, aber du weißt was ich meine. :D



    halt mich mal auf dem laufenden, falls du welche verbaust und abgenommen bekommst!


    danke dir! :thumbup:

  • bekomme ich die breite 30mm bzw. 40mm überhaupt verbaut (mit original alus)


    --> Nach meinen Wissen haben die ET40. Meinst du jetzt 30/40 mm pro Achse oder pro Rad? Also bei pro Rad würden die definitiv überstehen und du bekommst die nie eingetragen. Bei Pro Achse wär das ja nur 15 bzw. 20 pro Rad. Dann bräuchtest du ne Felge mit ET45 für die 20ziger Scheibe ( 2% Regel )


    hinzu kommt - Tiefergelegt? Einfederweg unter Last immer beachten - auch bei Extremkurvenfahrt.


    ich fahr noch nen Carisma DI-D - 30 mm tiefer - 5 mm Platten - 205/15" Bereifung ET37 und meine Räder schliffen am Kotflügel und der Stossstangenecke. Jedoch auf ner anderen Felge waren 215 / 17 " Reifen ohne diese Probleme möglich!

  • also wenn dann sollen es 30mm vorn und 40mm hinten pro achse sein.


    könnte mich aber auch mit weniger zufrieden geben, wenn ich sie dadurch problemlos eingetragen bekomme.



    nein, tiefer will ich ihn nicht legen! find ja gerade schön das er etwas höher ist.

  • Kannst du einmal nachschauen, welche ET du hast? Steht auf der Innenseite irgendwo eingestanzt - normalerweise!


    Felgen und Reifengrösse? Dann kann man genau berechnen, was du nachder 2% Regel montieren darfst.

  • kann ich leider noch nicht, da ich ihn morgen erst hole.


    hab die 17" standard alus drauf, wenn ich mich nich täusche mit 215er reifen aber mehr weiß ich nicht.


    vielleicht könnte sich jemand anders mal äußern der sie auch drauf hat...



    wenn nich, guck ich dann am we mal nach

  • hallo whiteasx,


    du mußt nur noch 12 stunden überstehen,dann ist es soweit !!! ich war heut begeistert vom asx.ich wünsch dir morgen alles gute und viel spass mit deinem neuen asx.


    vielleicht sehen wir uns ja mal,würd mich freuen.aus welchem gebiet von S-A kommst du? (kannst mir ja direkt posten)


    lg kawasemi

  • also ich habe die Spurverbreiterung bereits seit dem ersten Tag drauf.


    Hersteller Hofmann GmbH Typ SPV 005 PI mit Teilegutachten Mitsubishi ASX 23mm bei 215/60x17 ET +46/+23 wobei es zulässig wäre siehe H6


    vorne 23 mm je seite und hinten 30 mm je seite jedoch nicht zugelassen mit größeren reifen z.b 235/60 x17 etc


    viele grüße pietro

    :thumbup: jage nichts was du nicht töten kannst

  • hallo pietro,



    na das hört sich doch gut an!


    23 und 30mm je seite, das is ja verdammt viel. und der tüv hat dir das eingetragen?

  • Hey Leute,


    Fahre einen ASX und möchte mir Felgen kaufen.
    Habe mir bereits welche rausgesucht, aber die haben eine ER von 35.
    Ich habe ein Festigkeitsgutachten und ein Vergleichsgutachten.


    Ist es generell möglich, Felgen mit ner ET 35 ohne Umbaumaßnahmen eintragen zu lassen?
    Die Bereifung ist standard: 215/60 R17.


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

  • Normalerweise ( ! ) ist bei einer Felge für die Serienbereifung ein entsprechendes Gutachten vorhanden ( für dein Modell )

  • Nein leider nicht.


    Wie gesagt ich habe lediglich ein Vergleichsgutachten, auf dem mich folgende Auflage irritiert hat:


    K49) Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
    geeignete Maßnahmen herzustellen.


    K50) Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
    geeignete Maßnahmen herzustellen.


    Ich verstehe dadurch, dass evtl. der kotflügel gezogen werden müsste, oder?
    Ich bin leider nicht vom Fach und Frage deshalb nochmal nach.

  • ja dann musst du die radkästen auf jeden fall ziehen lassen! die räder müssen immer abgedeckt sein....

  • Also ist es mit einer Einpresstiefe von 35 gar nicht machbar ohne diese ziehen zu lassen?


    Weil ich das nicht definitiv nicht machen wollte.


    Vielen Dank für die Mühe.

  • Hallo Leute wollte mich kurz melden zu der Sache,hatte dazu was geschrieben,soweit ich in Erfahrung bringen konnte gehts bis
    max.ET 45.Bin auch an basteln.Denke mal wie bei jeden neuen Teil so wie unser ASX wird es nach und nach was dazu geben.

    Gruß Truderooo

  • Könnten wir Breitreifen in anderen Dimensionen in Bereifung auswerten bitte! ?( Also Standardbereifung 215/60 R17 hat eine ET von 40 Oder????? 8| Welche Spurverbreuterung ist nun max. zulässig ;( . Ohne das neues auto auf die Streckbank zu legen :thumbdown: . Und ich babe auch mal so bei den anbietern geschnüffelt. Die Anbieter reden immer pro Achse!!!!! wir haben alle eine Fahrerlaubnis geschaft.Glaube ich jedenfals 8| . wir werden ja wohl die Angaben pro Achse allein durch zwei rechnen können und wenn mir denn einer sagt ich babe was gefunden 10mm sieht aber scheiße aus weil rausgeschmissenes Geld, wieß ich was er meinnt und kann ihm dann grinsent auf die Schulter klopfen :D :D :D . Also noch mal was geht denn nun max. von 30 hinten 40 oder wie!


    LG Locke