nach einem kleinen internen Disput im Forum im Bereich eines anderen Threads ( Kontroll Leuchte -Anhänger ) habe ich nun ein Urteil ausgegraben und den Schriftverkehr des Bundesministeriums für Verkehr, nachdem man am Tage, wenn kein Licht erforderlich ist, sogar mit Standlicht fahren darf.
Aber bitte genau den Angaben des Urteils und dem Schreiben des Ministeriums folgen....
Hier gehts zum LINK
Ein Fahrer hatte geklagt weil er ein Bussgeld zahlen sollte, da er mit eingeschaltetem Standlicht gefahren war..... ER war im Recht und durfte das.
Gruss ASX13