Kontrolleuchte (Anhängersymbol) Armaturenbrett

  • Hallo zusammen, ich hatte die Tage (per Zufall) eine Kontrolleuchte mit einem Anhängersymbol gesehen. Meine Frage ist nun folgende: Wird diese Kontrolleuchte bei inbetriebnahme der Anhängerkupplung, bzw. beim Einbau einer Anhängerkupplung mit Elektrik in Betrieb genommen ?? Ich wollte mir dieses Jahr eine Anhängerkupplung montieren lassen und fände es gut wenn diese Leucht genutzt wird. Weiß jemand die maximale Anhängelast bei dem 1,6er Motor, ab Baujahr 2012) bei 8% Steigung ??



    Vielen Dank

  • Hallo,


    hierzu wurde schon einmal vorgetragen:

    Der Diesel darf von Hause aus 1.400 kg ziehen, der Beziner nur 1.100 kg.

    Weitere Einzelheiten (Stützlast etc.) findest Du in der Betriebsanleitung unter 9-07 !


    Ob der ASX eine Anzeigeleuchte für den Anhängerbetrieb hat, können Dir sicher unsere Mitgleider mit entsprechender AHK sagen, ich habe leider keine.
    Gruss
    Desaster

  • Hallo zusammen, ich hatte die Tage (per Zufall) eine Kontrolleuchte mit einem Anhängersymbol gesehen. Meine Frage ist nun folgende: Wird diese Kontrolleuchte bei inbetriebnahme der Anhängerkupplung, bzw. beim Einbau einer Anhängerkupplung mit Elektrik in Betrieb genommen ?? Ich wollte mir dieses Jahr eine Anhängerkupplung montieren lassen und fände es gut wenn diese Leucht genutzt wird.

    Die Frage nach der Anhängelast hat Dir Desaster ja schon beantwortet.
    Eine Kontrolleuchte für den Anhängerbetrieb hast Du zufällig gesehen? etwa bei einem ASX?
    Ich kenne keine derartige Kontroll Leuchte, und ich halte sie auch für überflüssig, da ich beim Fahren immer alle Aussenspiegel und Innenspiegel benutze, und so immer meinen Hänger auch im Sichtfeld habe. Ohne Hänger benutze ich aber auch die Spiegel gleichermaßen.
    Ich muss mir nicht von einer Kontrolleuchte sagen lassen, ob ich einen Hänger am Haken habe. Je mehr Lampen vorne, je mehr Ablenkung.
    Da würde ich schon lieber Kontrolleuchten haben, ob meine Enkelkinder hinten eingestiegen sind und sich angeschnallt haben..... einmal habe ich .... lach ... ein Enkelkind auf dem Autobahnparkplatz beinahe vergessen.... aber ist dann alles GUT gegangen.


    Gute Fahrt
    ASX13

  • Hallo,

    ich hatte die Tage (per Zufall) eine Kontrolleuchte mit einem Anhängersymbol gesehen. Meine Frage ist nun folgende: Wird diese Kontrolleuchte bei inbetriebnahme der Anhängerkupplung, bzw. beim Einbau einer Anhängerkupplung mit Elektrik in Betrieb genommen ??

    Du meinst Sicherlich die Kontrollleuchte im Kombiinstrument die bei starkem Sonnenlichteinfall zu erkennen ist? Beim Anbau einer Ahk durch den :) wird diese Leuchte (als Blinkerkontrolle) leider nicht in Betrieb genommen. Stattdessen wird an der rechten Schlußleuchte ein Summer installiert, der beim Anhängerbetrieb mit defektem Blinker Signal gibt.
    Dies hat jedoch den Nachteil, daß man keine Fehlermeldung bekommt, wenn man vergisst den Stecker in die Ahk Steckdose einzustöpseln :rolleyes: .


    Gruß Oxebo

  • Du meinst Sicherlich die Kontrollleuchte im Kombiinstrument die bei starkem Sonnenlichteinfall zu erkennen ist?

    jetzt bin ich auch gespannt.... ich weiss nicht welche Lampe Du meinst? Magst Du es mir erklären?
    Vielleicht die Lage oder Position dieser Kontrolleuchte?


    Danke asx13

  • Hi Oxebo
    ich hab das Handbuch vor mir liegen... es beschreibt insgesamt 18 Anzeigeleuchten/ Warnleuchten und die Meldungsanzeigeliste: ( Handbuch 3-25)
    Dort ist keine Kontrollleuchte für einen Anhänger aufgeführt.
    Gruss asx13

  • Hallo ASX13,

    Dort ist keine Kontrollleuchte für einen Anhänger aufgeführt.

    es scheint sich um eine Vorrüstung der Japaner für andere Märkte zu handeln :S . Möglicherweise....
    In Deutschland wird die Kontrolllampe durch den :) nicht freigeschaltet :thumbdown: . Dies ist jedenfalls meine Information.


    Gruß Oxebo




    Ps.: Du kannst das Symbol im Kombiinstrument nur bei günstigen Lichtverhältnissen erkennen.

  • Oxebo.... war mir so nicht bekannt...
    werde morgen mal mit der Taschenlampe versuchen, diese Sonneneinstrahlung oder Lichtverhältnisse nachzustellen, mal sehen ob ich das Symbol irgendwie erkennen kann.
    Ich weiss schon was Du mit den Lichtverhältnissen meinst, und ich hab den Wagen ja jetzt auch schon im dritten Jahr.... habs allerdings noch nie gesehen....


    Bin echt gespannt
    Gruss ASX13

  • finde, welche Versionen so am Markt sind... hier mal ein Link auf die Australische Ausstattungsseite, für mich eine Tolle Seite, da man in einer langen Liste jedes Extra ablesen kann. ( In Australien scheint man die bewusste Kontrollleuchte auch nicht zu benötigen- Ich schau nachher mal auf die amerikanische Seite )


    Gruss ASX13


    Features des ASX Australien

  • Ich muss mir nicht von einer Kontrolleuchte sagen lassen, ob ich einen Hänger am Haken habe.


    Durch die hohe Heckscheibe sehe ich von unserem bei gerader Fahrt überhaupt nichts und freue mich in Kurven immer, dass er noch dran ist. Bei 150 PS vergesse ich im übrigen schnell, dass er dran ist und ich nur 80 km/h fahren darf! :frech:


    Außerdem würde ich mich freuen, wenn es eine extra Signalleuchte für das "richtige" Abblendlicht gäbe, denn ob ich nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) eingeschaltet habe oder die Xenons macht bei Nebel schon einen Unterschied.


    Gruß


    HoSch

  • Außerdem würde ich mich freuen, wenn es eine extra Signalleuchte für das "richtige" Abblendlicht gäbe, denn ob ich nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) eingeschaltet habe oder die Xenons macht bei Nebel schon einen Unterschied.

    damit wir nicht aneinander vorbeireden: wenn Du einen Lichtsensor hast und auf Automatik bist, werden Deine Begrenzungsleuchten ( Standlicht ) alleine nie eingeschaltet sein, sondern immer Dein Fahrlicht ( auch Abblendlicht genannt)
    Wenn jemand keinen Lichtsensor am ASX hat, muss er sein Abblendlicht Fahrlicht beim Fahren immer anmachen. Fahrten nur mit Begrenzungsleuchten sind in Deutschland nicht erlaubt.
    Wenn Du das (Xenon) Licht eingeschaltet hast, leuchtet im Armaturenbrett Deine Kontrollleuchte, die Dir zeigt, dass das Licht eingeschaltet ist. Das gilt auch für Fahrzeuge mit Halogenlicht. Wenn Du die Nebellampen dazu schaltest, hast du auch eine Kontrolleuchte. Deine Lichkontrolleuchte ist im Tacho untergebracht.


    Fehlt denn bei Dir diese Lichtkontroll Leuchte?


    Gruss ASX13

  • Durch die hohe Heckscheibe sehe ich von unserem bei gerader Fahrt überhaupt nichts und freue mich in Kurven immer, dass er noch dran ist.

    einen Mini Anhänger hast, kann ich Dich verstehen... mein Hänger ist immer in den Rückspiegeln , ich hab ja nicht nur einen Innenspiegel ( wegen Deinem Kommentar der hohen Heckscheibe)
    Ich benutze halt immer ( auch wenn kein Hänger dran ist) auch meine 2 Aussenspiegel, das hatte ich aber in meinem Beitrag gesagt. Ich muss meinen Hänger nicht im Innenspiegel sehen....


    Grüsse ASX13

  • Servus ,
    Hosch meint warscheinlich die Standlichtleuchte im Armaturenbrett !
    Wenn man Standlicht einschaltet, geht sie an , aber wenn ich das Abblendlicht noch zuschalte, verändert sich nix ! Somit ist für ihn von den Armaturen her nicht ersichtlich ob er mit stand-, oder Abblendlicht fährt.


    Mir persönlich reichen die anzeigen wie sie sind !
    Und da ich von Natur aus " Faul " bin , ist auch meine Automatik immer an ! :thumbup:


    Liebe Grüße
    Asx-Gauner


    P.s. Ich hoffe deine Kinder lesen den Beitrag über deine Enkelkinder nicht mit ! Sonst wärs das mit "Nanny" spielen :lachen:

    :thumbsup: Das ist total logischer Scheiß, das muss ins Internet !! :thumbsup:

    :wm:

    Es gibt 3 Dinge die Du im Leben machen solltest !!
    1. einen Asx kaufen !

    2. dem Forum beitreten !

    3. zum ASX - Treffen kommen !

  • Hosch meint warscheinlich die Standlichtleuchte im Armaturenbrett !
    Wenn man Standlicht einschaltet, geht sie an , aber wenn ich das Abblendlicht noch zuschalte, verändert sich nix ! Somit ist für ihn von den Armaturen her nicht ersichtlich ob er mit stand-, oder Abblendlicht fährt.

    so ist es, deswegen hatte ich auch geschrieben, es ist nicht erlaubt mit Begrenzungslicht alleine zu fahren, und wenn er schon sein Licht mit dem Kombischalter bedient, dann sollte er eben auf seinen Schalter sehen, welches Licht eingeschaltet ist. Auch ein eventuelles Fahren mit zugeschalteten Nebellampen ist so nicht erlaubt ( in Verbindung mit dem Begrenzungslicht)
    Ich hatte Hosch schon verstanden, Ihn stört bei seinem ASX dann sein Xenonlicht -in seinem Fall das Fahrlicht, das er dann scheinbar gerne abschaltet, wenn er seine Nebellampen anmacht.
    Wie ich es herauslese, überdeckt dann sein Xenonlicht vermeintlich seine Nebelscheinwerfer, bzw. wird es von Ihm so wahrgenommen , was aber ein Irrtum ist,
    Bei wirklichem Nebel sind die Nebellampen schon wirksam, ansonsten sollten oder dürfen die Nebler auch nicht benutzt werden.


    Sein Fahrzeug hat wie Deins und Meins ja eine Lichtautomatik, die alles nach den geltenden Vorschriften regelt, wozu also noch eine Kontroll Leuchte.
    ( das sein Licht an ist sieht er im Tacho, und da mit Begrenzungslicht eh nicht gefahren werden darf, erübrigt sich eine Lampe, die anzeigt: sie haben das Standlicht an und eine weitere: Sie haben jetzt das Fahrlicht an, das kann er auch sehen)


    Gruss ASX13

  • 1. Fahren mit Standlicht / Begrenzungslicht ist erlaubt, sofern es hell ist und man nicht schon sein Abblendlicht/ Fahrlicht einschalten müsste, um gesehen zu werden.
    2.Fahren mit Standlicht/Begrenzungslicht ist am Tage erlaubt, und wenn starker Nebel herrscht darf man zusätzlich die Nebellampen einschalten.
    3.Fahren mit Standlicht / Begrenzungslicht ist bei Dunkelheit verboten, egal ob mit zusätzlich eingeschalteten Neblscheinwerfern oder auch ohne die Nebellampen.


    Wenn also am Tag die Xenonlampen bei Nebel blenden, dürfte Hosch so fahren, also mit Neblern und Begrenzungsleuchten.


    Das alles gilt aber nicht bei Dunkelheit.


    In Ländern wie Polen usw. wo am Tag mit Licht gefahren werden muss, schalte ich auch schon mal nur mein Standlicht ein.... denn dort genügen die Tagfahrleuchten leider nicht, da man im Heck dann keine Beleuchtung hat.


    Gruss ASX13

  • Hallo,

    1. Fahren mit Standlicht / Begrenzungslicht ist erlaubt, sofern es hell ist und man nicht schon sein Abblendlicht/ Fahrlicht einschalten müsste, um gesehen zu werden.

    Fahren mit Standlicht ist verboten!!! Die Bezeichnung sagt doch schon alles.


    Gruß Oxebo

  • Fahren mit Standlicht ist verboten!!!

    Hallo,
    genau, so ist es. Auch wenn manche wohl glauben, damit ein nicht vorhandenes Tagfahrlicht ersetzen zu können. Dem ist nicht so!
    Gruss
    Desaster

  • Fahren mit Standlicht ist verboten!!! Die Bezeichnung sagt doch schon alles.

    sollte man so vermuten, ist aber am Tage erlaubt, solange man nicht sein Abblendlicht / Fahrlicht einschalten müsste, um gesehen zu werden.
    Die Einschränkung hatte ich aber geschrieben.



    Nachtrag : Du hast Recht, die Deutsche StVO besagt es eindeutig: IST Verboten.... oder doch nicht????
    War ich einer Fehlinformation aufgesessen?
    Nein.... man darf... siehe nachfolgende Beiträge.



    Grüsse ASX 13

  • Nachtrag : Du hast Recht, die Deutsche StVO besagt es eindeutig: IST Verboten....
    Da war ich einer Fehlinformation aufgesessen.

    Dies ist der Artikel des Bundesverkehrsministeriums:
    Bundesverkehrsministerium hat geschrieben:Sehr geehrter Herr XYZ,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der
    Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
    erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
    Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)
    allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17
    Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht
    voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht
    gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.
    B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17
    Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag



    Und wenn ich das richtig interpretiere , darf man es also doch....

  • Der Beklagte hatte mit dem Schreiben des Bundesverkehrsministers Klage gegen die Ordnungswidrigkeit eingelegt und Ihm wurde Recht gegeben.
    ER darf mit Standlicht am Tage fahren.
    Das Gesetzt § 17 der StVO ist klar definiert.... und so hat der Kläger auch Recht zugesprochen bekommen.

    Dateien

    • tageslicht.jpg

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