Import (von DE nach AUT) Ausfuhrkennzeichen??

  • Hallo,
    ich würde mir gerne meinen Neuwagen aus Deutschland holen, ich ein preislich
    gutes Angebot mit meiner Wunschausstattung.


    Nun meine Frage. Habe schon mal einen Gebrauchten in D. gekauft da besorgte mir
    der Händler Kurzzeitkennzeichen.


    Es gibt ja diese Beiden Varianten?


    1. Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen


    2. Kurzzeitkennzeichen


    Der Neue Händler sagt, er kann mir keine von beiden machen, bzw. besorgen, da man Deutscher Staatsbürger mit allem Drum und Dran sein muss damit man diese
    Nutzen darf.


    Und wenn er diese Besorgt sind die genau nur für sein Autohaus Ihn zugelassen, damit dürfte niemand anders fahren?


    Das kann ich mir so aber nicht vorstellen? Soll ein neues Gesetz sein???


    Habt ihr Erfahrungen bzw. könnt ihr mir weiterhelfen was ich machen kann?


    Danke und freundliche Grüße


    Shaq
    :wmat:

  • Hallo,
    habe dazu folgendes How To gefunden:


    Klick


    Hoffe mal, es hilft Dir.
    Gruss
    Desaster


    P.S.
    Die Angaben Deines Händlers offenbaren dessen Unkenntnis. Warum informiert der sich nicht für seinen Kunden????

  • Danke, diesen Link kenne ich... Der ist halt von 2010, weiß nicht ob sich Sachen geändert haben?
    Händler hat gesagt das das alles Neu ist???


    Drinnen steht nur das ich die Kurzkennzeichen auf meinem Namen, Adresse anmelde (Onlineformular kann man auch Aut. auswehlen), aber nur nach DE schicken lassen kann (also zum Händler)...
    Komisch iss das alles.


    Was mich auch noch stutzig macht:

    Zitat

    Wenn ihr einen Neuwagen kauft, müsst ihr in Deutschland keine
    Mehrwertsteuer bezahlen. Ihr bezahlt dann die österreichische
    Umsatzsteuer in Form einer Erwerbssteuer

    Händler hat zu mir gesagt das ich den vollen Betrag zahlen muss und erst wenn ich in Österreich alle Zahlungen entrichtet habe bekomme ich das Geld von ihm wieder?
    Ka. was sagt ihr dazu?


    Danke

  • Hallo,


    meine Empfehlung:


    1. Zulassungsstelle in AUT anrufen/besuchen und wegen Überführungs-/Kurzzeit-Kennzeichen (was ist besser) nachfragen!


    2. Finanzamt in AUT anrufen/besuchen und wegen steuerlicher Abwicklung nachfragen. Evtl. haben die sogar Handzettel darüber.


    Dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


    Gruss
    Desaster

  • okay danke.


    so mal mit dem arbö anwalt gesprochen...
    Kennzeichen kannd er Händler nach wie vor ausstellen.
    und zum zweiten punkt, da es sich um einen vorführer handelt wird das ein wenig wie ein gebrauchter gesehen und da muss man zuerst die mwst. beim händler zahlen, bekommt sie aber dann bei richtigen ablauf wieder zurück.


    Danke

  • Händler hat zu mir gesagt das ich den vollen Betrag zahlen muss und erst wenn ich in Österreich alle Zahlungen entrichtet habe bekomme ich das Geld von ihm wieder?

    Der Deutsche Händler hat Recht. Er ist verpflichtet, die MwSt. von Dir einzubehalten.
    Nachdem Du den Nachweis erbracht hast, dass Du das Auto ( in Deinem Fall nach Österreich) verbracht hast und dort deine Einfuhrabgaben etc. erledigt hast, hat er den Nachweis, dass Du damit von der Mehrwertsteuer befreit wirst.
    Da wurde früher Unfug mit getrieben, ein Auto wurde zur Ausfuhr ohne Mehrwertsteuer verkauft, dann hat der " Lump" das Fahrzeug in keinem Land eingeführt !!! also Einfuhrzölle etc- bezahlt. und der Händler hatte keinen Nachweis für den Export und musste die Mehrwertsteuer selbst entrichten.
    Als die EU nicht so gross war, konnte man schon am beim Deutschen Zoll bei der Ausfahrt sich die Ausfuhrerklärung abstempeln lassen, was auch heute noch bei Nicht EU Ländern geht, oder ein entsprechender Exporteur (Frachtfirma usw.) garantiert für die Ausfuhr.
    Ich habe das letztes Jahr noch 2 mal für Freunde ( Deutsche in Nigeria ) gemacht und mit der Ablieferung am Hafen in Hamburg ( Zoll) hatte ich auch die Exportbescheinigung.
    Bei EU Ländern zählt nur die Abgabenverordnung bei einer Einfuhr z.B Östereich, wo Du dann Deine Zahlungen eben geleistet hast.


    Ansonsten ist der Link von Desaster vortrefflich... und die Überführungskennzeichen siehts du 1000 fach an den Autos , die z.B. nach Polen ausgeführt werden.
    Das Kennzeichen kannst Du auch am Tag der Abholung beim jeweiligen Strassenverkehrsamt bekommen, musst Dich aber je nach Stadt oder Gemeinde auf Wartezeiten einstellen. Deswegen ist , wenn Du Dein Auto bei einem Händler kaufst, es leichter die Schilder an Ihn schicken zu lassen.
    Viel Erfolg beim Import-
    ASX13

  • Hallo zusammen,
    alternativ könnte man das Fahrzeug auch auf einem Trailer überführen, dann spart man sich Zoll- bzw. Überführungskennzeichen. So hatte ich das vor 4 Jahren beim Import eines Skoda Roomster aus Schweden gehandhabt.
    Mir wurde das Kfz. ohne die dort üblichen 25% Mwst. verkauft! Diese wurde erst beim deutschen Finanzamt fällig (19%). Dem Händler in Schweden mußte ich dann eine Copy der deutschen Zulassung zusenden, damit dieser keine Schwierigkeiten mit den dortigen Finanzbehörden bekommt.


    War eigentlich alles sehr unproblematisch :D .


    Gruß Oxebo

  • Also ich hab meinen aus deutschland geholt mit den kennzeichen die 2 woche gelten mit den Typenschein must zu Denzel Wien und den Importieren und danach kannst mit den Wisch zum Finazamt und danach geht zur Versicherung und alles ist erledigt. Das importieren hat bei mir 2 TAge gebraucht