und ich würde sicher keine 3 Monate zuschauen.
Ich würde sofort den Generalimporteur kontaktieren, dort sofort auch schriftlich die Garantieabteilung und Geschäftsführung benachrichtigen und eine Kopie an den Konsumentenschutz einbringen. Das beschleunigt die Sache meistens.
Hoffe auf ein baldiges Ende ohne Schrecken
crux
Zwei Jahre im Glück,.....
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Hallo,
ich kann diese ganze Vorgehensweise von deinem Händler garnicht verstehen. Dein Fahrzeug hat 3 Jahre oder 100000 Km Garantie sofern du die Inspectionen in einer zugelassenen Fachwerkstatt machen lässt. Das gilt sogar für Einbauten die nicht Mitsubishi original sind aber zum Kauf gehören, wie Standheizung Radio usw. Ich zum Beispiel habe eine Standheizung wo das Lüfterrelais defekt ist, wird anstandslos auf Garantie gewechselt.
An deiner Stelle würde ich mal über Schadenersatz nachdenken und dem Händler deine enstehenden Zusatzkosten aufrechnen falls du kein Leihfahrzeug hast, das steht dir nämlich zu. Du hast doch bestimmt den "Inter Euro Service" von MM.
Ist natürlich immer leicht gesagt, aber manchmal muß man dann dem gegenüber schärfer in die Augen schauen.
Gruß gxxr1000 -
Ev. sollte mann erst mal Alles durchlesen
Unser eigentliches Problem war : Vertrauen in einen Nicht-Mitsu-Händler( aber Peugeot 4008 ist doch baugleich, wir also gefragt ob der 30000km Service machbar ist- Antwort: ja, kein Problem, sicher , sicher ).
Der Peugeot Betrieb dürfte nicht als zugelassenen Fachwerkstatt für Mitsubishi gelten, daher, vergiss die geschichte mit Schadenersatz etc. schnell mal.
Auch wenn der entstandene Schaden ziemlich sicher nichts mit dem 30ter Service beim freundlichen Peugetohändler zu tun hat und das Verhalten von Mitsubishi nicht sehr erfreulich ist. -
Der Peugeot Betrieb dürfte nicht als zugelassenen Fachwerkstatt für Mitsubishi gelten, daher, vergiss die geschichte mit Schadenersatz etc. schnell mal.
Hallo,
es muß nicht unbedingt eine Mitsubishi-Werkstatt sein, die mit der Wartung beauftragt wurde, es reicht wenn die Wartung nach den Richtlinien des Herstellers durchgeführt wird. Da es sich um Baugleiche Fahrzeuge/Motoren handelt gehe ich davon aus, das eben auch bei Peugeot genau nach den Mitsubishi-Richtlinien gearbeitet wurde/wird.
Schadensersatz kann man aber auf jeden Fall vergessen, da man nur Anspruch auf die ordnungsgemäße Reparatur im Rahmen der Garantie hat. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen mit Sicherheit nicht, dies wird auch in den Garantiebestimmungen ausgeschlossen.
Gruss
Desaster -
Hallo an alle
Ja das mit dem Verbraucherschutz ist so eine Sache! Natürlich will ich unseren Wagen so schnell wie möglich zurück , aber das ist echt der letzte Strohhalm an den ich mich klammere.
In der Schweiz gibts da eine sehr berüchtigte, aber auch mal eher vorschnell verurteilende Konsumentenschützer-Sendung (fängt mit Ka.. an )
welche sicher mal wieder über die bösen Garagenbetriebe herziehen möchte.
Aber mir geht das ein wenig zu weit und will keine Händler /Importeure in den " Dreck " ziehen,Ich verlange einfach ein bisschen mehr technisches und kundenbezogenes Denken von MM, für einen nicht üblichen und schon gar nicht vom Service ausgelösten Defekt.
Kann mir vielleicht jemand sagen, was für Zugkräfte so eine Nockenwellensteuerkette aushalten sollte?
Gruss Tschu
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Es bleibt dabei: wenn die Inspektionen nach Herstellerrichtlinien und mit vom Hersteller empfohlenen/vorgeschriebenen Ersatzteilen durchgeführt wurde, dann kann kein Händler (Fahrzeuglieferant) die Abwicklung der Garantie gegenüber MM ablehnen.
Die Garantie erstreckt sich immerhin über die gesamte EU und selbst wenn ich mich 4 Monate in Italien aufhalte und dort die Inspektion machen lasse darf mir auf der Rückfahrt ins Heimatland ein entstandener Schaden nicht zu eigenen Lasten auferlegt werden. Ansprechpartner für die Garantieabwicklung ist für den Endverbraucher immer der Verkäufer. Dieser darf weder die Reparatur noch die Garantieabwicklung ablehnen.
Sofern Tschu also nachweisen kann, dass die Wartung nach Mitsubishi-Vorgaben ausgeführt wurde, kann es eigentlich keine Probleme geben - zumindest nach Deutschem Recht. Wie sich hier der Sonderstatus der Schweiz als nicht EU-Mitglied auswirkt kann ich allerdings nicht sagen.
Ich werd heute mal bei meinem Händler fragen, wie so ein Fall in D abgewickelt werden würde und berichte dann. -
So- nach ganzen 4 ( vier ) Monaten hat sich was getan!
Schaden wird teilweise bezahlt, Rest schieben wir auf " andere Mitbeteiligte" und als kleines Zückerlein, haben wir noch eine ( leider nur mündliche ) 20000km Absicherung, falls nochmal was ist!
Sind jetzt eigentlich wieder zufrieden , können es jedoch immer noch nicht verstehen, das ein technisch gesehener, klarer Fall so lange dauern musste
Allen noch viel Freude und keine Probleme mit dem sonst ganz guten ASX!
Gruss Tschu