Rabattretter

  • Kennt sich jemand mit Versicherungen und Rabattretter aus?


    Mir ist folgendes passiert:
    Seid 5 oder 6 Jahren fahre ich mit einem sogenanten Rabattretter um ja eigendlich bei einem Schaden den die Versicherung begleicht nicht hochgestuft zu werden.
    Hatte seid dem auch oft VK mit 0 SB.
    Ist ja logisch denn lohnt es sich wenn mal was am Auto ist.
    1x im Jahr, so sagte mir meine Versicherung könnte ich einen Schaden ohne Hochstufung begleichen lassen.
    Soweit so gut.


    Ich hatte voriges Jahr 2011 einen Bordsteinrempler und eine Felge war zerkratzt.
    Hätte eigendlich der Felgendoktor leicht hinbekommen.
    Aber zuwas, hab ja Rabattretter und ließ die Versicherung ca. 430€ für eine neue Felge bezahlen.
    Versicherungsrechnung für 2012 war weiter die alte SF Klasse mit vermerktem Rabattretter sichtbar.


    So nun habe ich den ASX und da meine Versicherung da erheblich teurer war wollte oder möchte ich immernoch die Versicherung mit Fahrzeugwechsel wechseln.
    Ich stellte meinen Antrag bei einer anderen Versicherung die die SF Klassen bei meiner alten Versicherung abrief.


    Und da gahts los, SCHOCK!!!


    Meine ehemalige Versicherung will von Rabattretter nichts wissen und gab meine SF Klasse in Vollkasko mit 9 Jahren weniger an da ja ein Schaden beglichen wurde.
    Rabattretter, der ja wie der Name schon sagt dazu da ist den Rabatt zu retten ist nun nichtig.


    Die neue Versicherung wo ich auch den Rabattretter mit beantragte will nun mit SF 15 anstatt 24 berechnen.
    Ich widersprach dem ersteinmal.


    Was soll ich nun bloß machen.
    Ich sehe mich als Doofen der fleißig bezahlte und nun die alte Versicherung im Stich läßt.


    Habe alle Jahre teuer bezahlt in dem ich keine SB in der Vollkasko hatte plus 15 Rabattretter und nun sowas. :( :(
    Ich könnte echt heulen.
    Ich bekomme die Jahre in diesem Leben nie wieder und würde ja nun nochmals erheblich drauf zahlen oder versichere keine Vollkasko mehr.


    Bleibe ich bei der alten Versicherung zählt der Rabattretter weiter.
    Somit kann jemand der den Retter in Anspruch nimmt nie wieder eine PKW Versicherung wechseln?
    So etwas darfs doch garnicht geben, oder?


    Ich komme mir so betrogen vor, sind denn die Versicherungen wirklich im Recht und können sowas machen?
    Hat einer Ahnung in solchen Dingen?


    Was soll ich nur tun?

  • Hallo,
    hier sollte Dir unser Mitglied Stoppelhase weiterhelfen können, denn dieser ist im Bereich Versicherungen tätig.
    Er kann Dir evtl. auch einen Anbieter nennen, der ggfs. Deine Rabatte bei Vertragsabschluß übernimmt.
    Gruss
    Desaster

  • so kam nun eine Mail vom neuen Versicherer.


    Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Der Rabattschutz gilt, solange Ihr Vertrag bei dem Versicherer besteht, mit dem der Rabattschutz vereinbart wurde. Wechseln Sie später zu einem anderen Versicherer, bestätigen auch wir eine evtl. Sondereinstufung durch den Rabattschutz nicht. Es wird der tatsächliche Vertragsverlauf weitergegeben.


    Die XXXXXXXXXXXXX hat Sie hierüber auch informiert. Bei der Angebotsberechnung im August hätte also gleich der korrekte Schadenfreiheitsrabatt (SF) angegeben werden können.


    Wenn der Schaden bei der XXXXXXXXXX freigestellt wurde und wir von der XXXXXXXXXX hierüber eine Korrekturbescheinigung zum Schadenfreiheitsrabatt (SF) erhalten haben, berichtigen wir auch bei uns die Einstufung entsprechend und stellen Ihnen dann einen korrigierten Versicherungsschein zur Verfügung. Bis dahin gilt die Einstufung in Haftpflicht SF 25 und Vollkasko SF 15.



    Mit freundlichen Grüßen






    Was sagt uns das? Rabattretter sind Bindungen an irgendwelche Versicherungen.
    Man kann nie wieder wechseln oder der teuer erkaufte Rabattschutz ist weg.


    Ich bin mit meiner "alten Versicherung" so verblieben das ich nun den Schaden nachzahle und meine SF Klassen wiederbekomme.


    Wenn man denkt man ist gut versichert dann täuscht man sich gewaltig.
    Ich für meinen Teil habe nun viel Lehrgeld bezahlt und werde nur noch das allernötigste versicherrn.

    2 Mal editiert, zuletzt von EQ33 ()

  • Was sagt uns das? Rabattretter sind Bindungen an irgendwelche Versicherungen.

    Hallo,
    so negativ und isoliert sollte/kann man die Sache aber nicht betrachten.
    Es ist eben so, das die "alte" Versicherung Dir mit diesem Rabattretter eine zusätzliche "Vergünstigung" eingeräumt hat, bei der Du natürlich dann auch nicht davon ausgehen kannst, das auch andere Anbieter dies in gleicher Weise tun bzw. übernehmen.
    Auch die Einstufung im Schadensfall wird ja seitens der diversen Anbieter recht unterschiedlich vorgenommen/gehandhabt.
    Da muß man sich vorher einfach eingehend informieren.
    Gruss
    Desaster

  • Ja denn war wohl meine Versicherungstante im Servicebüro vor Ort nur auf die Provision aus oder einfach ganz mieserabel geschult.
    Ich hab mich darauf verlassen was diese mir berichtete.


    Also Rabattretter niemals wieder. :(

  • Ich hab mich darauf verlassen was diese mir berichtete.

    Hallo,
    ja, das ist ganz schlecht, denn mündliche Absprachen..........! ;(
    Durch Mitarbeiter/Vertreter zugesicherte Konditionen sollte man in den Antrag aufnehmen lassen, dann sind die auch bindend, sofern der Anbieter diese dann auch übernimmt.
    Ansonsten erhält man einen Hinweis, das diese Konditionen nicht akzeptiert werden. Man kann dann vom Vertrag zurücktreten.
    Gruss
    Desaster

  • Bei einer von mir durchgeführten Beratung hätte ich Dir so eine (in meinen Augen schwachsinnige) Kombination von Rabattretter und Vollkasko ohne Selbstbeteiligung auszureden versucht.
    Wahrscheinlich wäre das auch gelungen, den so wie es scheint hast Du diesen klitzekleinen :D Nachteil der Rabattretter-Klausel vorher nicht gewußt.


    In einem typischem Beratungsgespräch möchte ca. jeder 3. einen Rabattretter haben. Nachdem Sie dann in Kenntniss gesetzt sind, wie sich das bei einem Versichererwechsel nach Schaden auswirkt ist es vielleicht noch jeder 10. bis 20..


    Ich kann Dir zwei Dinge sagen, die Du versuchen kannst.


    1. Frage Deinen ursprünglichen Versicherer ob Du den Schaden zurückkaufen kannst. (immerhin kannst Du die "zerkrazte" Felge ja noch weiterverkaufen, oder doch wieder machen lassen und die neue Verkaufen, so das Dein Schaden nicht so hoch ist). Achtung, hier gibt es 1. Fristen und 2. Versicherer die das gar nicht zulassen. Falls einer der Punkte einem Schadenrückkauf entgegenspricht, könnte der Versicherer aus Kulanz es in Deinem Fall vielleicht doch zulassen.


    2. Suche einen Versicherer (oder einen unabhängigen Makler wie mich) der Dich von Anfang an gut berät. Den auch der nachfolgende Versicher hätte Dich auf diesen Nachteil mit der Hochstufung hinweisen können. (zumindest wenn er so gefragt hätte wie ich das tue).


    Ich biete es Dir und allen Forumskollegen an eure Kfz-Versicherung mal richtig zu durchleuchten. Es gibt nämlich noch viel mehr sehr interessante Klauseln die im Schadenfall sehr ärgerlich werden, da die erwartete Leistung ausbleibt. Dies muss nicht sein, wenn man sich vorher so versichert hat wie man wollte, dann hat man den gewünschten Leitungsumfang oder eben auch keine Leistung - wenn der Preis des Spartarifes zu verlockend war, aber man fällt wenigstens nicht erst im Schadenfall aus allen Wolken.

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!:

  • wo siehst Du was von Absprachen?

    Hallo,
    dann nenn es von mir aus auch "zugesicherte Eigenschaften"!
    Entweder man kann Dir zeigen, wie das behauptete in den Versicherungsbestimmungen des Anbieters tatsächlich geregelt ist, oder die von mir oben genannte Variante kommt zu Zug.
    Ich denke jeder weiß, was damit gemeint ist.
    Desaster

  • Hab den Rabattretter letzden Monat auch mit reingenommen, die freundliche Dame hat mich aber vorbildlich auf diese Problematik mit dem Schadensfreiheitrabatt bei Versicherungswechsel hingewiesen. Die Frage ist nur ob ich mir diesen Luxus noch nächstes Jahr leisten will, änderung der Typklassen :( .
    Gruß
    Michael

  • stoppelhase


    sehr aufschlußreich, hätte ich das alles vorher gewußt hätte ich nie einen Rabattretter genommen vor allem da ja jedes Auto unterschiedliche Einstufungen bei wiederum unterschiedlichen Versicherern hat.
    Somit wäre mein ASX jetzt mit SF24 bei meinem Vorversicherer bedeutend teurer als bei meinem jetzigen neuen Versicherer mit SF15.
    Ein Rabattretter ist purer Blödsinn, es sei denn man bleibt sein Leben lang bei der selben Versicherung.
    Ich war dort 23 Jahre ohne zu wechseln. ;) Allerdings jedes Jahr mit nem neuen Vertrag.


    Ich habe nun heute den Betrag der Felge an den EX Versicherer bezahlt und erhalte demnächst meine SF24 zurück.


    @Desaster
    was willst du denn immer mit deinen "zugesicherten Eigenschaften".
    Ich habe mich in einem Versicherungsbüro vor Ort beraten lassen bzw. bequatschen lassen und lese dann nicht jede Seite von Verträgen durch.
    Ich habe der Versicherungtante vertraut.
    Das sie mich ganz mieserabel beraten hat, hat ja stoppelhase schon berichtet.
    Nähmlich sie hatte nichts von einer Hochstufung beim Versicherungswechsel gesprochen, nur ebend das meine SF Klassen bei einem Schaden pro Jahr erhalten bleiben.


    Somit hatte ich VK 0 SB und Rabattretter in dem Glauben ja jedes Jahr einen Schaden bezahlen lassen zu können.
    Und sei es nur ein Nummernschild für ein paar Euro.


    Mein Lehrgeld jetzt sind die vielen Jahre VK bei niedriger SB und ebend den Schaden jetzt zurück zu bezahlen.

  • @Desaster
    was willst du denn immer mit deinen "zugesicherten Eigenschaften".

    Hallo,
    sorry, verstehe ich jetzt nicht so ganz, da ich nur aufgezeigt habe, wie Du dieses "Lehrgeld" leicht hättest vermeiden können.
    Desaster

  • @Deasaster
    im Versicherungsgeschäft läuft der Hase da etwas anders. Viele Anträge sehen soetwas wie schriftliche Ergänzungen gar nicht mehr vor.
    Die Vertragsbedingungen erhält der VN mit samt der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsdokumentation ausgehändigt.
    In der Regel schaut aber keiner seinen kompletten Vertrag durch, wenn doch verstehen die meisten Leute vieles nicht oder falsch.
    Man ist also mehr oder weniger dem ganzen hilflos ausgeliefert.
    Da viele Leute hauptsächlich nach dem Preis gehen sind die Versicherer bemüht diesen zu liefern. Die Bedingungen werden dadurch auf breiter Front seit Jahren schlechter, vor allen Dingen in Bereichen die ausserhalb des "Focus" der bekannten Rating oder Vergleichsfirmen (wie z. B. finanztest von Stiftung Warentest) liegen.
    Die wenigen Leistungsmerkmale die abgefragt werden sind häufig so "hingerutscht", dass die Abfragebedingungen erfüllt werden ohne jedoch diese so zu erfüllen wie es ein Kunde dann erwarten würde.


    Beispiel: Frage im Test: Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert ? Antwort: ja - Kleingedrucktes: begrenzt z. B. auf 10000 Euro Schadenhöhe (z. B. bei Gebäudeversicherungen).


    Beispiel 2: Frage im Test: Sind Folgeschäden bei Marderbiss mitversichert ? Antwort: ja - Kleingedrucktes: begrenzt z. B. auf 1500 Euro Schadenhöhe. Nette Variante hierbei ist, wenn der Versicherer den Nachweis verlangt, dass es sich um einen Marderbiss und keine andere Schadenursache handelt. (Bessere Klauseln sprechen hier von Tierbissschäden)

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  • Hallo stoppelhase,
    nein, anders läuft es auch in der Versicherungsbranche nicht wirklich. Auch hier handelt es sich schließlich um Vertragsrecht!
    Es ist klar, das die Formulare/Verträge die Möglichkeit einer Ergänzung in den meisten Fällen erst einmal nicht vorsehen, da derartiges von den Anbietern ja eigentlich auch nicht gewünscht ist. Der Kunde soll das akzeptieren, was ihm vorgelegt wird.
    Nichtsdestotrotz steht es jedem VN/Antragssteller zu, den Antrag/Vertrag um eine schriftliche Ergänzung/Änderung zu erweitern.
    Nicht mehr habe ich mit meinem Hinweis angeregt.
    Mir ist auch klar, das der "Vermittler" den Kunden nicht immer vollständig und Wahrheitsgemäß informiert.
    Da hilft es wiklich nur, sich vorab, oder aber im Termin, mit den Versicherungsbedingungen detailliert auseinander zu setzen.
    Gruss
    Desaster

  • Also zusammenfassend kann man doch folgendes sagen:


    Eine Versicherung ist und bleibt ein Wirtschaftsunternehmen...somit verschenkt keiner irgendwelche "Rabatte" oder sonstiges....
    Und da alle Versicherer als Grundlage auf die Schadenstatistiken des Gesamtverbandes der Versicherer zurückgreifen kochen alle mit dem gleichen Wasser und haben gleiche Schadenhäufigkeiten als große Zahl, somit auch gleiche Schadenkosten. derjenige, der nun bedeutent günstiger Anbieten kann, der kann entweder zaubern, geht Insolvent (z.B. Versicherer zum Jahreswechsel auf 2010 die Kaskoschäden gar nicht mehr auszahlen konnten) oder kürzt irgendwo Leistungen um Schadenzahlungen zu reduzieren.


    Ob nun durch so genannte "unechte Mehrfirmenvertreter" ( Ausschließlichkeitsvertreter) oder durch zwischengeschaltete Mehrfirmenvertreter (Makler bzw. so genannte "unabhängige Finanzberater") die Beratung statt fand spielt dabei keine wirkliche Rolle. Denn Fakt ist, sowohl die einen als auch die anderen Vertreter leben von der Beratung als "Zwischenunternehmung".
    Das Problem entsteht einzig und allein dadurch, welche Geldbörse dem Berater wichtiger war am Beratungstag. Die den Kunden oder die eigene? ;-)
    Eine paralele wäre durchaus der Bundestag....die melden sich auch immer fleissig, wenn Sie Ihre eigenen Diäten erhöhen wollen.....


    Fakt ist auch, dass Makler bessere Möglichkeiten haben, Ihr Einkommen zu steuern...einzig und allein mit der Tatsache, dass verschiedene Versicherer unterschiedliche Provisionen zahlen (manche mehr und manche weniger) und ein Makler damit durchaus mehr Provision mit dem Produktnamen verdienen kann. Ich behaupte einfach mal, dass die meisten derjenigen, welche Ihr Gehalt somit selber bestimmen können, eher lieber etwas mehr nehmen, als gar nichts zu verdienen. Denn auch Fakt ist, dass viele Versicherer den eigenen Ausschließlichkeitsvertretern im Gegensatz zu Maklern keinerlei Abschlußprovision für die Sparte KFZ zahlen. Ob man es nun glaubt oder nicht.....


    Um aber nochmals auf die Ursprüngliche Frage zu kommen....


    Der Rabattretter ist nicht immer völlig blödsinnig.....zwar meistens aber nicht immer....
    Versicherungstechnisch steht bei einem Rabattretter immer ein so genannter Schattenrabatt im hintergrund....das gleiche passiert zum Beispiel auch bei Zweitwageneinstufungen oder Kinderregelungen oder Partnereinstufungen und und und.
    Soll heissen, zwar bekommt man einen "besseren" Rabatt, aber im Hintergrund läuft der "Schatten" mit, welcher sich genau so schnell oder langsam aufbaut wie bei Normaleinstufung, bzw. im Schadenfall zurückgestuft würde.
    Somit knebelt man sich selber an das jeweilige Unternehmen, was aber bei Markentreue und bei vertrauensvoller Beratung im Prinzip keine Rolle spielen würde....


    Zu den Fristen zum Schadenrückkauf kann man fast pauschal von 6 Monaten sprechen. Also hat man bis zu 6 Monaten Zeit sich zu entscheiden den Schaden doch noch selber zu tragen.


    Um nochmal Stoppelhase´s Einwand aufzunehmen:


    Klar sollte man immer darauf achten, was nun genau in den Bedingungen steht. Und auch gerne mal die mitversicherte Teileliste des Versicherers durchgehen bzw. die ohne Zuschlag bis Summe xy mitversicherten Teile und auch die Zuschlagspflichtigen Teile...auch bei sowas kommt oft ein Böses erwachen..
    Die Aussage mit der groben Fahrlässigkeit bei Wohnegbäudeversicherungen ist allerdings auch nicht ganz richtig...(bei heutiger Dokumentationspflicht fast angreifbar)
    denn:
    Nach neuem Versicherungsvertragsgesetz MUSS! grobe Fahrlässigkeit IMMER! mitversichert sein und ist es auch bei ALLEN! in Deutschland etwa 600 zugelassenen Versicherern!
    ABER: Manche Versicherer Verzichten bis zu einer bestimmten Summe (in deinem angesprochenen Fall bei 10.000,- €) auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
    Das ist ein entscheidender Unterschied..


    Wollt´s nur mal anmerken ;-)


    :catch:


    Liebe Grüße
    Nico

  • Thema: unechte Mehrfirmenvertreter - ich hab zwar nicht ganz verstanden was Du damit sagen willst, aber wer vortäuscht ein Makler zu sein haftet auch wie ein Makler.


    Thema: Geld verdienen mit der Wahl des Kfz-Versicherers - nein, das ist echt quatsch. Ein Makler nimmt doch lieber einen Versicherer mit 130 Euro weniger Jahresbeitrag und versichert dem Kunden z. B. noch eine Rechtsschutzversicherung oder Unfallversicherung dazu, als Ihm das Geld für eine zu teure Kfz-Versicherung verblödeln zu lassen. Zum Nutzen des Kunden und zum Nutzen des Geldbeutels des Maklers.
    Übrigens verzichten viele Makler komplett auf Kfz-Geschäft, weil hier wirklich extrem wenig verdient wird.
    Beispiel:
    Kfz-Versicherung durchschnittlicher Verdienst: 25-30 Euro pro Jahr + häufige Schäden, dadurch viel Arbeit - Rentenversicherung durchschnittlicher Verdienst: 900 Euro einmalig + jährlich 9 Euro keine Schäden, wenig Nacharbeit


    Thema: Schadenrückkauf - man kann nicht pauschal von 6 Monaten sprechen, manche haben 6 - manche 12 Monate, manche lassen bei Kasko-Schäden gar keinen Rückkauf zu.


    Thema: grobe Fahrlässigkeit ist immer mitversichert. Da hast Du recht, das ist Richtig, so steht es im Gesetz.
    allerdings hat der Versicherer das Recht bei grober Fahrlässigkeit Verschuldensabhängig zu kürzen. Diese Kürzung kann auch 100 % betragen. Aber auch 50 % Kürzung können bei einem grob Fahrlässig verursachtem Wohnhausbrand (Schadenhöhe: 300.000 Euro) ins Geld gehen.
    Von daher ist Deine Aussage zwar fachlich richtig - aber aus Kundensicht in letzter Konsequenz falsch bzw. irreführend. Und glaub mir, das sehen 85 % der Kunden genauso.
    Die wollen nämlich, dass im Schadenfall gezahlt wird und nicht irgendwelche Paragraphen aus dem Hut gezaubert werden, die "leider" dazu führen das der mitversicherte Schaden dann doch nicht oder nur zu einem kleinen Teil bezahlt wird.


    Frag doch einfach mal hier in die Runde, ob ein Forumsmitglied versteht, warum er wenn es doch vom Gesetz her vorgeschrieben ist, das der Versicherungsschutz dafür gilt, dann doch kein Geld bekommt. (oder eben nur einen Bruchteil) Urteile gibt es übrigens schon.

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!:

  • Thema: unechte Mehrfirmenvertreter - ich hab zwar nicht ganz verstanden was Du damit sagen willst, aber wer vortäuscht ein Makler zu sein haftet auch wie ein Makler.

    Unechte Mehrfirmenvertreter sind Ausschließlichkeitsvertreter des Versicherungsunternehmens, welche Kooperationen mit anderen Gesellschaften haben und/oder Tochterunternehmen, dessen Produkte auch angeboten werden können.

    Thema: Geld verdienen mit der Wahl des Kfz-Versicherers - nein, das ist echt quatsch. Ein Makler nimmt doch lieber einen Versicherer mit 130 Euro weniger Jahresbeitrag und versichert dem Kunden z. B. noch eine Rechtsschutzversicherung oder Unfallversicherung dazu, als Ihm das Geld für eine zu teure Kfz-Versicherung verblödeln zu lassen. Zum Nutzen des Kunden und zum Nutzen des Geldbeutels des Maklers.
    Übrigens verzichten viele Makler komplett auf Kfz-Geschäft, weil hier wirklich extrem wenig verdient wird.
    Beispiel:
    Kfz-Versicherung durchschnittlicher Verdienst: 25-30 Euro pro Jahr + häufige Schäden, dadurch viel Arbeit - Rentenversicherung durchschnittlicher Verdienst: 900 Euro einmalig + jährlich 9 Euro keine Schäden, wenig Nacharbeit

    Ruhig blut ich will niemanden anprangern. Welche Taktik jeder Makler benutzt, um mehr Provision zu erlangen mag unterschiedlich sein und liegt in den Geschäftgebaren eines jeden selber....Die Tatsache aber, dass Makler durchaus eher mal das Provisionsstärkere Produkt nehmen lässt sich damit nicht leugnen und liegt wohl in den Genen der Menschheit...
    Ich denke mal jeder der etwas verkauft erzielt lieber höhere Preise als kleinere...
    Auch machen es sich Makler gerne mal einfach im Schadenfall und schicken einfach einen Schadenbogen raus. Für alles weitere verweisen die meisten lieber direkt an die Schadenabteilung des Versicheres ;-)


    Thema: Schadenrückkauf - man kann nicht pauschal von 6 Monaten sprechen, manche haben 6 - manche 12 Monate, manche lassen bei Kasko-Schäden gar keinen Rückkauf zu.

    Was ich damit sagen will ist, dass die grossen Versicherer sich bei den 6 Monaten einig sind...daher pauschal...Abweichungen gibt es immer, aber eher selten (wenn man die Marktanteile als Maßstab nimmt).


    Thema: grobe Fahrlässigkeit ist immer mitversichert. Da hast Du recht, das ist Richtig, so steht es im Gesetz.
    allerdings hat der Versicherer das Recht bei grober Fahrlässigkeit Verschuldensabhängig zu kürzen. Diese Kürzung kann auch 100 % betragen. Aber auch 50 % Kürzung können bei einem grob Fahrlässig verursachtem Wohnhausbrand (Schadenhöhe: 300.000 Euro) ins Geld gehen.
    Von daher ist Deine Aussage zwar fachlich richtig - aber aus Kundensicht in letzter Konsequenz falsch bzw. irreführend. Und glaub mir, das sehen 85 % der Kunden genauso.
    Die wollen nämlich, dass im Schadenfall gezahlt wird und nicht irgendwelche Paragraphen aus dem Hut gezaubert werden, die "leider" dazu führen das der mitversicherte Schaden dann doch nicht oder nur zu einem kleinen Teil bezahlt wird.

    Ja sicherlich ist das iireführend. Und sicherlich ist es auch nicht immer nachvollziehbar für den Kunden. Aber dein Ursprünglicher Hinweis war halt dass manche Versicherer nur bis 10.000,- € grobe Fahrlässigkeit mitversichern und das ist halt so einfach nicht richtig gewesen und wollte ich einfach klar stellen. In deinem Beispiel klang das mit den 10.000,- € eher negativ, wobei es im Prinzip eher positiv ist. Denn bei Verzicht des Einwandes fährt der Kunde immer besser...Thema steht ja oben...und es gibt keinen Versicherer, der komplett auf den Einwand Verzichtet..somit wäre im Prinzip nur zu gucken, welcher Versicherer eine Höchst mögliche Summe anbietet und da sind 10.000,- € so klein schonmal nicht ;)



    Frag doch einfach mal hier in die Runde, ob ein Forumsmitglied versteht, warum er wenn es doch vom Gesetz her vorgeschrieben ist, das der Versicherungsschutz dafür gilt, dann doch kein Geld bekommt. (oder eben nur einen Bruchteil) Urteile gibt es übrigens schon.

    Naja, sicher läßt sich das deutsche Recht nicht immer nachvollziehen. Und die Urteile der Richter sind daher auch oft gefühlt falsch...doch leider ist das Recht nunmal so. Ich finde (nur mal als kleinen Schwenk) das gerade unser Haftungsrecht absolut Irreführend ist....
    Ich gehe mal davon aus, dass auch Du Haftpflichtversicherungen mit einigen Bausteinen anbietest und niemals "nackt"..Thema Gefälligkeitsschaden...Ab wann ist es eine Gefälligkeit und bis wann eine Handlangertätigkeit ;-)
    Oder war der Schaden von vornherein widerrechtlich??? Sowas in der Art weis oft auch nur der Richter ^^
    Aber leider steht das Gesetz nunmal so in den Büchern und auch ein Versicherer kann sich da nicht überstellen.


    Abschließend anzumerken ist ja eh die Dokumentationspflicht...wenn der Berater zum Thema grobe Fahrlässigkeit blöde dokumentiert hat steht er ja letzlich immernoch in der Haftung für Falsch- und Nichtberatung auch wenn das Unternehmen Ansprüche abweist...


    In diesem Sinne

  • Unechte Mehrfirmenvertreter sind Ausschließlichkeitsvertreter des Versicherungsunternehmens, welche Kooperationen mit anderen Gesellschaften haben und/oder Tochterunternehmen, dessen Produkte auch angeboten werden können.


    Können angeboten werden. Leider haben diese dann von dem Produkt meist nur ganz wenig Ahnung.


    Die Tatsache aber, dass Makler durchaus eher mal das Provisionsstärkere Produkt nehmen lässt sich damit nicht leugnen und liegt wohl in den Genen der Menschheit...
    Auch machen es sich Makler gerne mal einfach im Schadenfall und schicken einfach einen Schadenbogen raus. Für alles weitere verweisen die meisten lieber direkt an die Schadenabteilung des Versicheres ;-)


    Nein, ich empfehle das Produkt das für den Kunden am Besten passend ist. Die Provisionstabellen interessieren letztlich nicht, weil man an einem zufriedenem Kunden immer mehr verdient als an einem unzufriedenen. Übrigens zahlen viele Direktversicherer (die oft besonders billig sind) erstaunlicherweise häufig (im Verhältnis) sehr hohe Provisionen für Kfz.


    Ja sicherlich ist das iireführend. Und sicherlich ist es auch nicht immer nachvollziehbar für den Kunden. Aber dein Ursprünglicher Hinweis war halt dass manche Versicherer nur bis 10.000,- € grobe Fahrlässigkeit mitversichern und das ist halt so einfach nicht richtig gewesen und wollte ich einfach klar stellen. In deinem Beispiel klang das mit den 10.000,- € eher negativ, wobei es im Prinzip eher positiv ist. Denn bei Verzicht des Einwandes fährt der Kunde immer besser...Thema steht ja oben...und es gibt keinen Versicherer, der komplett auf den Einwand Verzichtet..somit wäre im Prinzip nur zu gucken, welcher Versicherer eine Höchst mögliche Summe anbietet und da sind 10.000,- € so klein schonmal nicht


    Doch, es gibt Versicherer (und nicht wenige) die der Höhe nach komplett auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten. Achtung! Der Höhe nach, nicht dem Grunde nach (z. B. Alkohol bei Kfz)


    Abschließend anzumerken ist ja eh die Dokumentationspflicht...wenn der Berater zum Thema grobe Fahrlässigkeit blöde dokumentiert hat steht er ja letzlich immernoch in der Haftung für Falsch- und Nichtberatung auch wenn das Unternehmen Ansprüche abweist...


    Das ist aber ganz dünnes Eis, auf dem man dann wandelt.

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!:

  • Können angeboten werden. Leider haben diese dann von dem Produkt meist nur ganz wenig Ahnung.

    Uha, also bist du der Meinung, dass ein Ausschließlichkeitsvertreter seine 4-5 Unternehmensprodukte nicht so gut kennt, wie ein Makler die Produkte von etwas über 600 zugelassenen Versicherern?
    Studien in der Versicherungswirtschaft haben ergeben, dass gerade Makler an den wenigsten Produktschulungen bzw. Fortbildungen teilnehmen.....bedeutet das dann, dass die das eh schon alles von alleine wissen???
    Schon komisch....


    Nein, ich empfehle das Produkt das für den Kunden am Besten passend ist. Die Provisionstabellen interessieren letztlich nicht, weil man an einem zufriedenem Kunden immer mehr verdient als an einem unzufriedenen. Übrigens zahlen viele Direktversicherer (die oft besonders billig sind) erstaunlicherweise häufig (im Verhältnis) sehr hohe Provisionen für Kfz.

    Ok, also verkaufst du zur Zeit nur die Privathaftpflicht von der ERGO???
    Habe mal auf Eurer I-Netseite bissi geguckt.....da seh ich keine Privathaftpflicht der Ergo???
    Aber zweifelsohne ist die PHV der Ergo momentan die absolute Nummer 1 am Markt....


    Schon wieder komisch....


    Zu den Direktversicherern und den hohen Provisionen: Klar daher kommen ja auch solche eher unbekannten Exoten (Versicherer) für viele Makler in Frage...Du musst ja bloss mal Euren Onlinerechner aufmachen um einige davon zu sehen :pinch:
    Fakt ist, kein Unternehmen druckt eigenes Geld und somit muss die Solidargemeinschaft alles erwirtschaften...wenn bei kleinen Beiträgen noch viel Provision gezahlt wird, bleibt weniger Geld zur Schadensregulierung übrig (oder Insolvenz des Unternehmens) also muss folglich irgendwo anders eingespart werden... Bei den Provisionen wie Du schon angemerkt hast eher nicht, denn dann würde der Exot gar keine Marktanteile mehr halten können ;-)

    Doch, es gibt Versicherer (und nicht wenige) die der Höhe nach komplett auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten. Achtung! Der Höhe nach, nicht dem Grunde nach (z. B. Alkohol bei Kfz)

    In anderen Sparten schon, nur war dein Beispiel zur Wohngebäudeversicherung.....an das Beispiel habe ich mich gehalten...
    Ich finde es schon etwas scheinheilig, ein Problem anzusprechen, welches generell am Markt besteht wegen der Gesetzeslage und dann so zu tun, als ob für Makler das Problem nicht bestünde und man dieses Problem durch "Fachgerechte Beratung eines Maklers" ausmerzen könnte....


    Komisch komisch...

    Das ist aber ganz dünnes Eis, auf dem man dann wandelt.

    Klar ist das dünnes Eis, aber die Möglichkeit soll ja gegeben werden für den Kunden.

  • Uha, also bist du der Meinung, dass ein Ausschließlichkeitsvertreter seine 4-5 Unternehmensprodukte nicht so gut kennt, wie ein Makler die Produkte von etwas über 600 zugelassenen Versicherern?
    Studien in der Versicherungswirtschaft haben ergeben, dass gerade Makler an den wenigsten Produktschulungen bzw. Fortbildungen teilnehmen.....bedeutet das dann, dass die das eh schon alles von alleine wissen???
    Schon komisch....


    Die Meinung, dass der durchschnittliche Ausschließlichkeitsvertreter die eigenen Produkte der eigenen Versicherung gut kennt. Die Produkte von Kooperationen die wie Du schreibst "auch angeboten werden können" kennen sie meist kaum. Sie wollen Sie oft auch nur ungerne "verkaufen", da Ihnen die Produkte der eigenen Versicherung lieber sind. Woher ich dass weiß ? - Erfahrung.


    Ok, also verkaufst du zur Zeit nur die Privathaftpflicht von der ERGO???
    Habe mal auf Eurer I-Netseite bissi geguckt.....da seh ich keine Privathaftpflicht der Ergo???
    Aber zweifelsohne ist die PHV der Ergo momentan die absolute Nummer 1 am Markt....


    Zweifelsohne bietet die Ergo im Moment eine sehr gute PHV an. Sie ist aber definitiv nicht für jeden Kunden die Nr. 1. Das richtet sich nach den Anforderungen die der Kunde stellt bzw. seine individuellen Gegebenheiten. (Beispiel: Ein Kunde, der ein selbstbewohntes Zwei- oder Mehrfamilienhaus besitzt hat bei der Ergo diesen Haus- und Grundbesitz nicht mit versichert und müsste dafür einen Extra-Vertrag machen und Beitrag zahlen, weitere Stichworte: Öltankmitversicherung, im Altenheim lebende alleinstehende Elternteile)
    Im Übrigen rate ich jedem Kunden ab über Vergleichsrechner im Internet (auch über unseren eigenen) ohne vorherige Fachkundige Beratung einen Vertrag abzuschließen.
    Das wir trotzdem eine solche Seite haben mit den entsprechenden Möglichkeiten liegt einfach daran, das wir unseren Kunden so am Telefon eine Beratung zukommen lassen können, wenn diese quasi synchron mit uns den Vergleichsrechner bedienen und von uns so auf Unterschiede, die so nicht ganz einfach gesehen werden können hinweisen.
    Übrigens schließen die allerwenigsten unserer Kunden einen Vertag online ab und von denen die es tun die allerwenigsten den billigsten angezeigten Tarif. Naheuzu keiner ohne vorherige Rücksprache mit uns.


    Ob wir die Ergo anbieten oder nicht weist Du gar nicht, weil unsere Internetseite nicht alle Anbieter die wir vermitteln enthält.


    Zu den Direktversicherern und den hohen Provisionen: Klar daher kommen ja auch solche eher unbekannten Exoten (Versicherer) für viele Makler in Frage...Du musst ja bloss mal Euren Onlinerechner aufmachen um einige davon zu sehen
    Fakt ist, kein Unternehmen druckt eigenes Geld und somit muss die Solidargemeinschaft alles erwirtschaften...wenn bei kleinen Beiträgen noch viel Provision gezahlt wird, bleibt weniger Geld zur Schadensregulierung übrig (oder Insolvenz des Unternehmens) also muss folglich irgendwo anders eingespart werden... Bei den Provisionen wie Du schon angemerkt hast eher nicht, denn dann würde der Exot gar keine Marktanteile mehr halten können ;-)


    Hier gebe ich Dir uneingeschränkt Recht.
    Aber es gibt nun mal Kunden, die wollen eine "billige" Haftpflicht für Ihr Auto und sonst nix. Sollen wir diesen Kunden dann billige Direktversicherer vorenthalten? Uns ist es auch lieber der Kunde versichert sich bei einem Versicherer wo lange Jahre gute Erfahrung in der Schadenabwicklung und im Service gemacht haben.


    In anderen Sparten schon, nur war dein Beispiel zur Wohngebäudeversicherung.....an das Beispiel habe ich mich gehalten...
    Ich finde es schon etwas scheinheilig, ein Problem anzusprechen, welches generell am Markt besteht wegen der Gesetzeslage und dann so zu tun, als ob für Makler das Problem nicht bestünde und man dieses Problem durch "Fachgerechte Beratung eines Maklers" ausmerzen könnte....


    Das Problem ist durch fachgerechte Beratung und Wahl des entsprechenden Tarifes sehr wohl ausgemerzt. Weil der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen kann - aber nicht muss. Etliche Versicherer bieten Tarife an wo auf die Prüfung der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird.
    Das es auch bei generellem Einschluss noch Lücken gibt (z. B. im Kfz-Bereich bei Alkohl- oder Drogenkonsum) hat bislang noch keinen Kunden überrascht und wird von mir natürlich in jedem Gespräch (wenn der Kunde diesen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit wünsch) deutlich gemacht.

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!: