Fahren ohne Fahrerlaubnis (Führerschein)

  • Hallo Freunde...
    gelegentlich habe ich mich schon selbst erwischt, dass ich aufgrund von Arbeitsklamotten ( ich baue im Moment etwas daheim um ) auch schon mal ohne meine Unterlagen losgefahren bin... ( Also Führerschein usw. )


    Durch Zufall sehe ich gerade im TV , dass wenn man bei einer Kontrolle seine Fahrzeugunterlagen nicht dabei hat, aber insbesondere den Führerschein nicht bei sich hat, dass dann doch extrem hohe Strafen drohen... mehrere Monate Fahrverbot und in jedem Fall ein Bussgeld im 4 stelligen Bereich ( 1000,- und wesentlich mehr - je nach Einkommen )
    Darüber war ich echt erstaunt.... und werde besser auf meine Unterlagen achten...... und sie möglichst alle immer dabei haben...


    Viele Grüsse
    asx13

  • Hallo,
    na ja, ganz so dramatisch ist es nicht, wenn denn tatsächlich auch ein Führerschein vorhanden / im Besitz des Fahrzeugführer ist, dieser aber eben bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden kann.


    Folgendes aus 2003 dazu gefunden, fall sich daran nichts geändert hat, was ich nicht glaube:


    Zitat Anfang

    "Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen"
    (§ 4 Abs. 2 FeV).


    Bußgeldkatalog lfd. Nr. 168: Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt. Regelsatz 10 Euro.


    Der Polizist kann dann (mit Fristsetzung) die Vorlage in der Polizeidienststelle verlangen.


    Kommt man (auch) dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, gilt...


    Bußgeldkatalog lfd. Nr. 170: Einer Pflicht zur Ablieferung oder zur Vorlage eines Führerscheins nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen.
    Regelsatz 25 Euro.


    Zitat Ende


    Gruss
    Desaster

  • das kam dann auch erst später in der Sendung...
    Wenn man den Führerschein nicht mit sich führt, ist es etwas anderes , als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Letzteres ist der dort zuerst vorgebrachte Straftatbestand. Nur der wird so hart bestraft , wie von mir zuvor geschildert.
    Da war ich etwas zu schnell, vielleicht weil ich mich erschrocken hatte.


    Dennoch auch 10,- Euro müssen nicht sein, also achte ich jetzt etwas mehr darauf, dass ich meine Unterlöagen dabei habe.


    Danke asx13